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Urheberrecht
Das aktuelle Urheberrecht stammt in seinem Kern aus dem Jahre 1965 und kommt durch die Digitalisierung an seine Grenzen. Seit 1999, als mit Napster[wp] die erste Filesharing[wp]-Plattform online ging, ist das Recht in einer Krise, zu der noch immer keine Lösung gefunden wurde.
Einerseits fürchten Urheber, um ihren Verdienst betrogen zu werden. Andererseits geht eine Durchsetzung von Urheberrechten bis zur letzten Konsequenz mit massiven Freiheitseinschränkungen einher. Eine regelrechte Abmahnindustrie ist entstanden, die von Privatpersonen teilweise horrende Geldforderungen eintreibt. Alles in allem sind durch die Kombination von nicht zeitgemäßem Urheberrecht und technischem Fortschritt große Unsicherheiten auf allen Seiten entstanden.
In dem Buch Blackbox Urheberrecht stellt Daniel Brockmeier die These auf, das Urheberrecht habe einen Crash erlitten, und was uns bleibt, ist die "Blackbox Urheberrecht". Betroffene und Experten geben in dem Sammelband verschiedene Perspektiven auf die Problematik und stellen ihre eigenen Lösungsansätze vor. Diese gehen von der konsequenten Durchsetzung von Urheberrechtsinteressen nach dem derzeitigen Recht über eine Reform dieses Rechts bis zur kompletten Abschaffung des Urheberrechts. Die zeitweise heftig geführte Diskussion zum Urheberrecht findet in der "Blackbox Urheberrecht" einen Sammelpunkt, der alle Seiten zu Wort kommen lässt. Am Ende steht ein profunder Überblick über die Thematik.[1]
Zitat: | «Urheberrechte haben immer weniger mit Werk und Schöpfung, und immer häufiger mit Abkassierrechten zu tun.» - Hadmut Danisch[2] |
Das gesamte Urheberrechtsgesetz[wp] ist beliebig in alle Richtungen auslegbar, niemand kann sich auf das verlassen, was im Gesetzestext steht.
Wenn Urheberrechtsgesetze den Betrieb von Online-Bibliotheken illegal machen, dann wird damit die informelle und wirtschaftliche Ungleichheit gefördert. |
Wortmeldungen
Zitat: | «Mal so 'ne ganz blöde Frage:
Warum werden eigentlich Grundstücke im Interesse der Öffentlichkeit enteignet (beispielsweise für eine Autobahn oder olympische Spiele), Urheberrechte oder Patente jedoch nicht? Oder gab's das schon mal?»[3] |
Zitat: | «Die USA hat doch schonmal Patente enteignet (für die SARS[wp] oder Hühnergrippe-Dinge). Sie selbst bestehen aber darauf, dass die US-Patente für AIDS-Medikamente weltweit Gültigkeit haben, d. h. die Afrikaner dürfen nicht für den Eigenbedarf Generika[wp] herstellen.» - Manolo[4] |
Zitat: | «Wir haben ein Urheberrecht.
Und dieses Urheberrecht erlaubt es, veröffentlichte Texte zu zitieren. Und das ist auch gut so. Ich mache ja selbst oft davon Gebrauch. Viele Leute übernehmen Texte aus meinem Blog. Ganz oder teilweise. Manche fragen vorher, ob sie dürfen. Andere nicht. Bei einem Zitat muss man nicht fragen, das darf man einfach so. Das ist aber dann etwas schräg, wenn es kein Zitat mehr ist, sondern einfach nur noch komplette Texte aus dem Blog auf andere Webseiten kopiert werden, ohne noch irgendwas drumherum zu schreiben. Das ist dann nämlich kein Zitat mehr. Das Urheberrecht schützt auch davor, dass andere Texte abschreiben und sich als Autor ausgeben, man muss bei solchen Zitaten angeben, woher sie stammen. Auch das ist gut so. Das Problem hatte ich bisher aber nicht, bisher haben mich in allen mir bekannten Fällen von Textübernahmen die Leute zumindest als Quelle und Autor angegeben.»[5] |
Zitat: | «Manchmal fragt man sich, was sich die Richter dabei gedacht haben. Oder ob überhaupt. Oder ob da nicht generell Korruptionsinteressen dahinterstehen.
Das OLG Frankfurt unterstellt einfach, dass das - anscheinend in diesem Einzelfall und sicherlich im Allgemeinen in vielen Fällen vorliegende - Einverständnis des Ghostwriter genügt, dass der andere sich als Autor ausgeben kann. Nur unter bestimmten Konstellationen könnte das vielleicht so ein bisschen sittenwidrig sein. Es wird aber generell als zulässig und üblich hingestellt. Juristisch gesehen unterstellt das OLG Frankfurt, dass man die Autorenschaft durch ein Rechtsgeschäft übertragen kann. So ein vergorener Blödsinn. Freilich kann man Urheberrechte durch Rechtsgeschäft auf einen anderen übertragen. Dazu gehören das Recht zur Veröffentlichung und die Verwertungsrechte. Die Nennung als Autor ist aber kein Urheberrecht, sondern ein Urheberpersönlichkeitsrecht. Und das ist nicht übertragbar. Der eigentliche Urheber hat nach § 13 UrhG[ext] das Recht auf Nennung als Autor und kann bestimmen, ob er als Autor genannt wird oder nicht. Auch das unterliegt dem Rechtsgeschäft. Man kann sich gegenüber jemand anderem rechtsgeschäftlich verpflichten, auf die Nennung als Autor zu verzichten. Das ist beispielsweise oft bei Arbeitsverträgen der Fall, wenn man als Angestellter für den Arbeitgeber Publikationen, Webseiten, Werbematerial usw. erstellt, wo der Arbeitgeber ein Interesse hat, dass da nicht jeder Mitarbeiter als Autor drauf steht. Der Ghostwriter könnte also - wenn die Vereinbarung wirksam ist - keinen Anspruch geltend machen, doch noch als Autor genannt zu werden. Das ist durch Rechtsgeschäft weg. Was aber nicht möglich ist, ist jemand anderen durch Rechtsgeschäft zum Autor bzw. Urheber zu machen. Dazu sagt § 7 UrhG[ext] kurz und knackig:
Es gibt also rechtlich nur einen einzigen Weg, Autor eines Werkes zu werden, nämlich indem man es selbst schreibt. [...] Man muß leider feststellen, dass Korruption, Wissenschaftskriminalität, Forschungsbetrug unter dem Einfluss der Politik aus dem lichtscheuen Schattenbereich heraustreten und mehr und mehr zum Normalzustand werden. Stellt man dem die Substanzlosigkeit des Wahlkampfes und die Bedeutungslosigkeit des Ankreuzens bei der Wahl gegenüber, zeigt sich, dass wir in der Metamorphose von der Demokratie zur Korruptionsgesellschaft mit feudal-mittelalterlichen Machthierarchien begriffen sind. Die Frage ist nun, was daraus wird. Als Zyniker vermag ich diesem Urteil sogar etwas Positives abzugewinnen. Man kann jetzt nämlich jede Veröffentlichung eines Professors anzweifeln und unterstellen, dass die vom Ghostwriter gekauft ist, denn das ist ja nun legal. Außerdem wird die bisherige Praxis der Berufungen nur umso fragwürdiger, denn die gehen alleine nach der Länge der Veröffentlichungsliste. Und wenn man sich die jetzt einfach einkaufen kann, hängt die Berufung nur noch mit dem Kontostand zusammen. Das große Einkaufen von Veröffentlichungen bei Ghostwritern dürfte damit aber nun eröffnet sein.»[6] |
Zitat: | «Zu meiner Zeit war Pippi Langstrumpf noch in Taka-Tuka-Land. Heute heißt es, sie ist in der Südsee. Einen Agatha Christi-Krimi haben sie umbenannt, und Tom Sawyer und Huckleberry Finn umgeschrieben.
Ein Effekt, der übrigens nicht nur auf Political Correctness und Zensur beruht, sondern den es auch wegen des Urheberrechts gibt. Die Romane von Karl May werden alle paar Jahre etwas umgeschrieben, weil in deren Urform das Urheberrecht abgelaufen ist, man könnte die Original-Texte also einfach verbreiten. Daher sind die im Buchhandel erhältlichen Versionen immer Neubearbeitungen, damit für die das Urheberrecht wieder neu gilt. Und das verändert natürlich. Damit haben wir ein Problem. Nämlich das der gesellschaftlichen Gedächtnisstörungen. Solche subtilen Änderungen können den Gehalt massiv verändern. Pippi Langstrumpf in der Südsee hört sich an wie eine Folge von Donald Duck oder etwas aus dem Urlaubskatalog. Pippi Langstrumpf beim Negerkönig ist vielleicht nicht politisch korrekt, aber es hat eben dieses abgefahren-anarchische, was Pippi Langstrumpf ausmacht, und was ein glattgebügeltes "in der Südsee" einfach nicht hat. Und wenn der Agatha Christie-Krimi "Zehn kleine Negerlein" in "Und dann gab's keines mehr" umbenannt wird, dann ist vielleicht ein darin zu sehender rassistischer Unterton raus, aber der Sinn eben auch. Denn die Anspielung auf den Abzählreim, bei dem in jeder Runde einer weg ist, ist ein Programm für die Handlung, während "Und dann gab's keines mehr" überhaupt nichts mehr sagt und jede Spannung nimmt. Manchmal habe ich den Eindruck, dass diese Manipulationen im Einzelfall nicht mal einem Ziel folgen, sondern allein den Zweck haben, diese Political-Correctness-Zensur-Muskulatur zu trainieren und warm zu halten und die Gesellschaft daran gewöhnt zu halten, dass es regelmäßig neue Sprechweisen gibt, die man zu befolgen hat, und alte, die man zu unterlassen hat. Neusprech eben.»[7] |
Zitat: | «Unter dem Schutz des Urhebergesetzes stehen nur persönliche geistige Schöpfungen. [...]
Die nötige Schöpfungstiefe (der Jurist sagt bemerkenswerterweise übrigens Schöpfungshöhe[wp]) erreicht man nämlich im Allgemeinen nicht durch die Bedienung eines Automaten und im besonderen nicht durch schnödes Drücken auf den Auslöser. Entgegen landläufiger Meinung ist keineswegs alles geschützt, was 'ne Aldi-Knipse auf die Speicherkarte auswürgt. All die Möchtegerns und Pseudo-Schlaumeier, die gerade über Kauder herziehen, weil er als Jurist eigentlich wissen müsste, daß man Urheberrechte nicht durch Rechtsgeschäft erwirbt, müssten sich genauso an den Ohren ziehen lassen, denn durch schnödes Drücken eines Knopfes wird man ebenso wenig Urheber. Die Kritiker müssen sich daher dieselbe Unwissenheit vorwerfen lassen, über die sie bei Kauder lästern. (Die Piratenpartei eingeschlossen!) Maßgeblich ist eben die Schöpfung. Und dazu gehört beim Foto, dass da irgendwas dran ist, was besonders ist oder mit Können zu tun hat. Das kann beispielsweise im besonderen Beherrschen der Kamera liegen, im Spiel mit Blende und Belichtungszeit, in der besonderen Wahl der Brennweite. Etwas, was nicht jeder ohne weiteres kann. Oder eine besondere Gestaltung des Bildes nach künstlerischen, journalistischen oder was auch immer welchen Maßstäben. Oder die Wahl des Kamerastandpunktes, der Tageszeit, des Lichtes. Die Gestaltung des Bildinhaltes, was auch immer. Aber irgendwas muss da sein, woran sich eine Schöpfungshöhe festmachen lässt, irgendwas, was nicht beliebige Massenware ist. Ohne dem Fotographen zu nahe treten zu wollen, aber da ist nichts. Da ist gar nichts von Schöpfungstiefe oder -höhe. Das sieht aus wie ein 08/15-Bild, wie es von irgendeinem x-beliebigen Touristen-Aussichtspunkt fließbandmäßig jedes Jahr tausende Touristen machen, die mit Billigknipsen oder Fotohandys vom Aussichtspunkt (wo vermutlich noch ein Schild auf den Aussichtspunkt hinweist) alle das gleiche Bild machen. Da ist der Ausschnitt nicht gut, sondern beliebig, da ist nix mit Schärfentiefe, da ist keine Bildgestaltung, das Ding ist flau aber übersättigt, und die Burg ersäuft im grünen Durcheinander. Kurz gesagt: Das Bild ist schlecht. Dass das Bild scharf und halbwegs richtig belichtet ist, ist - soweit ersichtlich - auch nicht Werk des Fotographen, sondern der Kameraautomatik. Und deshalb ist es durchaus fraglich, ob dieses Bild überhaupt eine geistige Schöpfung und damit ein geschütztes Werk ist. Wer wie ich schon ein etwas fortgeschrittenes Semester ist und die Fotographie noch aus der vor-elektronischen Zeit kennt, hat da einen anderen Zugang. Meine erste Kamera hatte gar keine Automatik, nicht mal einen Belichtungsmesser. Da musste man alles von Hand einstellen und das Licht noch mit einem externen Belichtungsmesser einmessen. Und wenn man Diafilme belichtet hatte, musste die Belichtung wirklich sitzen oder das Ergebnis war Müll. Bei Negativfilmen konnte man beim Vergrößeren durchaus noch zwei oder drei Blendenwerte retten. Damals war das noch ein Akt gewissen Könnens und Lernens, überhaupt ein anschaubares Foto zustandezubringen. Und Monitore zum sofortigen Kontrollieren hatten die auch nicht, an denen man merkt, das was nicht stimmt. Heute bekommt man an jeder Ecke Digitalkameras, mit denen jeder Depp durch einfaches Hinhalten und Draufdrücken Fotos macht. Die stellen Schärfe, Empfindlichkeit, Blende und Belichtungszeit automatisch ein, und manche Kameras fotographieren automatisch, wenn jemand lächelt oder jemand im Bild ist, den sie kennen. HDR und Panorama machen die auch automatisch. Und die typischen Aussichtspunkte für Touristen sind heute auch ausgeschildert, mit Parkplatz und behindertenfreundlichem Zugang. Da hinzugehen und auf einen Knopf zu drücken ist aber keine geistige Schöpfung. Ein wichtiges Merkmal für das Fehlen dieser Schöpfungshöhe ist, dass da jede Menge Touristen das immer gleiche Foto machen, und diese Fotos sich effektiv praktisch nicht mehr unterscheiden. Dass ein großer Teil der Bevölkerung etwas ohne Probleme ohne weiteres in gleicher Qualität nachmachen kann, ist ein wichtiges Merkmal für das Fehlen der nötigen Schöpfungshöhe. Daher würde ich durchaus mal in Frage stellen, ob dieses spezielle Bild überhaupt ein vom Urhebergesetz geschütztes geistiges Werk ist.»[8] |
Zitat: | «Und dann kommt ja immer wieder auch das blöde Argument, dass die Redaktion ja ein Urheberrecht an der Erscheinung der Seite hätte und man das Werk unzulässig verändern würde, wenn man die Werbung ausblendet.
Was'n Quatsch. Denn der Redakteur sieht ja beim Schreiben und Publizieren der Webseite im Normalfall gar nicht, welche Werbung da eingeblendet werden wird, das bestimmt ja der Anzeigenlieferant nachträglich und selbst. Wie könnte er dann ein Urheberrecht an der Gesamtseite haben, wenn er sie nicht geschaffen und nicht mal gesehen hat? Und wie könnten Verlage ein Urheberrecht daran haben, wenn nur natürliche Personen Urheber sein können? Freilich können sie sich die Nutzungsrechte übertragen lassen, aber dazu müsste erst mal eine natürliche Person da sein, die ein Urheberrecht an der Gesamtseite hätte. Und die müsste dann erst mal erklären, warum es überhaupt ein Werk mit Schöpfungstiefe sein solle, wenn ein Computer algorithmisch aussucht, welche Werbung geschaltet wird. Alles so dämlich. Apropos dämlich: Bevor hier der falsche Eindruck entsteht, dass da zum Internet nur dumme Frauen unterwegs sind, müssen wir natürlich zum Ausgleich auch den dummen Mann betrachten. Heiko Maas. [...] Maas will, dass das Internet von Hate Speech gereinigt wird, dass Firmen wie Facebook und Organisationen wie diese Amadeu-Antonio-Stiftung die Inhalte filtern, zensieren, sperren. Und gerade die Presse selbst ist ja super dabei, inhaltlich alles auszufiltern, was nicht Mainstream ist. Ursula von der Leyen und breite Teile der Politik wollten gar komplette Inhaltsfilter, Sperren, "Stopp-Server". Gerichte ordnen bei uns Sperren von Webseiten an. Mobilfunkfirmen modifizieren Webseiten beim Durchleiten. Provider betreiben Deep Inspection[wp]. Kommt aber die Presse und mault, dass sie nicht genug Geld kassiert, dann werden sofort "Integritätsschutz" und "Signalschutz" gefordert. Und von so etwas muss man sich in diesem Land regieren lassen.»[9] |
Zitat: | «Erosion des Rechts
Irgendwie hält sich gar niemand mehr an irgendein Recht, außer vielleicht der alteingesessenen Bevölkerung, die man noch dazu erzogen hat. Es hängt aber ganz wesentlich auch damit zusammen, dass unser Recht immer bescheuerter, immer widersprüchlicher und bekloppter wird. Was ursächlich damit zusammenhängt, dass unser Gesetzgeber, namentlich die Abgeordneten, die darüber abstimmen, immer unfähiger werden und immer weniger Ahnung haben. [...] Man könnte jetzt natürlich die Frage aufwerfen, wie sich unsere Bevölkerungsveränderung darauf auswirkt, wieviele Leute überhaupt noch Gesetze gelesen haben und diese respektieren. Neulich hieß es irgendwo, dass Führerscheinprüfungen in großem Umfang manipuliert werden, auch die theoretischen, weil die Leute Straßenverkehrsrecht schlicht gar nicht erst verstehen. Oder sich nicht dafür interessieren. Oder meinen, dass sie darüber stehen. Es ist eine Frage der Zeit, wann man die Einhaltung der Verkehrsregeln in die Autos fest einbaut und nicht mehr dem Fahrer überlässt. Panoramafreiheit Nun schrieb mich einer an und wies mich auf eine Webseite hin: Im Juraforum gibt es eine Zusammenstellung von rechtlichen Anforderungen an die Panoramafreiheit. Eine ordentliche Zusammenstellung, wenngleich ich so damit nicht ganz einverstanden bin, denn sie betrachtet nur die Panoramafreiheit, es gibt aber noch andere Rechte, die die Veröffentlichung einer nach sonstigem Recht verbotenen Aufnahme gestatten, denn Bilder von Personen unterliegen eben nicht alleine nur dem (ohnehin nie gesetzlich ausformulierten) Persönlichkeitsrecht[wp], sondern auch dem Kunsturhebergesetz[ext]. Nur weil die Panoramafreiheit nicht zieht, heißt das noch lange nicht, dass man das Foto nicht machen darf, weil es eben auch andere Ausnahmebestände gibt. Worauf ich aber hinaus will: Schon bisher ist es ziemlich schwierig herauszufinden, ob man nun darf oder nicht, weil Panoramafreiheit[wp], Kunsturheberrecht, Hausrecht[wp], und dann eben noch das nur als Richterrecht[wp] bestehende und damit ziemlich undurchsichtige und schwer vorhersagbare Persönlichkeitsrecht[wp] munter durcheinander gehen. Nun kommt aber, wie in diesem Artikel beschrieben, noch die DSGVO dazu, die dem widerspricht, und man weiß nun gar nicht mehr, was denn nun gilt. Dazu kommen weitere Probleme. Ich frage seit etwa 10 Jahren immer wieder Juristen, das Recht welchen Landes eigentlich anzuwenden ist, wenn ich im Urlaub in Land X eine Person aus dem Land Y fotografiere und das Foto hier in D dann veröffentliche. Meistens antworten sie gar nichts, und wenn sie antworten, verteilt es sich gleichmäßig auf X und D, selten Y. Bonusfrage: Ich stehe an der Grenze der Länder A und B und fotografiere von Land A aus eine Person in B. Gilt das Recht des Standort des Fotografen oder des Fotografierten? Da sagt jeder gerne, dass es auf den Fotografierten ankomme. Beim Panoramarecht kommt es aber auf den Standort des Fotografen an. Dabei ist die Fragestellung gar nicht mal so abwegig. [...] Technik Was die Juristen wieder mal gänzlich außen vor lassen, ist der Fortschritt der Technik. Oder überhaupt der Technik. Es ist zwar klar, dass Leitern, Drohnen und so weiter nicht darunter fallen. Aber was ist eigentlich mit einem Teleobjektiv? [...] Zweiklassengesellschaft Dazu kommt, dass solcherlei Luxusrecht, also alles oberhalb von Mord, Totschlag und Vergewaltigung, eigentlich nur noch gegen einen Teil der Bevölkerung überhaupt angewandt wird, eben die mit konkretem, bekanntem Namen und Wohnsitz. Die Zahl der Personen, die nicht als passivlegitimiert[wp] eingesetzt werden können, oder gegen die das Recht nicht mehr durchsetzbar ist, steigt. Würde Urheberrecht gegen irgendwelche islamististischen arabischsprachigen Foren eingesetzt, die unerlaubt Bilder aus Deutschland darstellen?
Bei "Fridays-for-Future" stört es niemanden, dass die als Rechtsperson[wp] nicht existieren und die Polizei will mir nicht sagen, wer da Veranstalter ist. Wie könnte man da etwa Urheberrechte gegen die durchsetzen, wenn es da eine Verletzung gäbe? Welches Gericht würde die überhaupt noch durchsetzen? Wir haben nicht nur unklare und widersprüchliche Gesetze, auch die Durchsetzung ist nur noch willkürlich und nach politischer Windrichtung möglich. Und dann wundert man sich, wenn sich immer weniger Leute an die Gesetze halten. Oder diese gar nicht erst kennen. [...] Je komplizierter, widersprüchlicher, willkürlicher das Recht wird, [...] desto weniger hält man sich an das Recht und desto kleiner wird die Bevölkerungsgruppe, für die es effektiv noch gilt. Und mit der nur noch selektiven Anwendung verliert das Recht, das Gesetz, dann seine Legitimation der Allgemeingültigkeit. Wir sind auf dem Weg in die Gesetzlosigkeit. Man muss nur noch die Nachrichten schauen, um viele weitere Symptome zu sehen.»[10] |
Das OLG München hat entschieden, daß das Urheberrecht so kompliziert und unübersichtlich ist, daß man von Eltern nicht verlangen kann, ihre Kinder darin einzuweisen.
Sauber. Und ein Tritt in den Hintern des Gesetzgebers und der Interessengesellschaft, denn das Urheberrecht wird ja andauernd auf Druck irgendeiner Lobby umgestrickt, geändert, verschärft und mit Ausnahmen versehen. Endlich sagt es auch mal einer. Unsere Gesetze sind längst so kompliziert und so vielen Änderungen unterworfen, daß man sie nicht mehr kennen und einhalten kann. Und man hat ja nicht nur mit dem Urheberrecht, sondern auch mit vielen anderen Gesetzen zu tun. Die Kommentarschreiber kommen oft kaum damit nach, ihre Bücher anzupassen. Noch schlimmer ist das Steuerrecht. Hoffentlich kommt irgendwann mal jemand zu dem Ergebnis, daß unsere Art der Gesetzgebung schlechthin verfassungswidrig und unzumutbar ist. Bemerkenswert ist das auf jeden Fall. Denn gar zu oft entscheiden deutsche Richter so, daß der normaler Bürger sogar mehr wissen muß als der Jurist. Mir selbst ist es so passiert, als ich vor vielen, vielen Jahren mal Streit mit einer Bank hatte. Damals entschied ein Oberlandesgericht zu meinen Gunsten, und der Bundesgerichtshof hob das Urteil mit der Begründung auf, daß die Richter des Oberlandesgerichts das rechtlich nicht richtig beurteilen konnten - ich als zum fraglichen Zeitpunkt gerade mal 18-jähriger Schüler hätte die Sach- und Rechtslage aber sofort durchblicken können müssen - also viel mehr über Recht wissen müssen, als ein OLG-Richter. Solche Entscheidungen erinnern mich immer an einen Fall, den ich mal in dem Buch "Furchtbare Juristen"[wp] (gerade nicht zur Hand) gelesen habe, in dem es über die Rolle der Justiz im Dritten Reich[ext] ging. Die Richter des Dritten Reichs, die reihenweise Todesurteile für Nichtigkeiten oder abweichende Meinungen verhängt hatten, sprach man reihenweise frei, weil sie innerhalb ihrer Sichtweite richtig gehandelt hätten und das Unrecht als solches nicht hätten erkennen können. Eine einfache Bauersfrau, die damals irgendwen im Sinne der damaligen Politik bei einem Gericht angezeigt hatte, verurteilte man hingegen. Ihr hielt man vor, daß sie hätte erkennen müssen, daß die Gerichte Unrechtsgerichte seien. Ich weiß auch von einem Fall in einem Streit eines Autokäufers mit einer Bank, in dem sich die Bank einfach über geltendes Recht hinweggesetzt hatte. An sich hätte er Recht bekommen müssen, das Gericht entschied aber zugunsten der Bank und erklärte dazu, daß das Verbraucherkreditgesetz einfach keine Anwendung fände. Es war den Richtern zu kompliziert, sie haben es nicht verstanden, und deshalb einfach nicht angewandt. Sie meinten aber, daß der Autokäufer (Nichtjurist) habe genau erkennen müssen, wie der Vertrag rechtlich zu beurteilen sei. Solche Urteile wie jetzt das des OLG München, das offen eingesteht, daß der Laie Gesetze weniger verstehen kann als der Jurist, sind leider keine Selbstverständlichkeit. | ||
– Hadmut Danisch[13] |
Wenn das Thema einmal losgeht, dann geht’s gleich rund.
Daß das Urheberrecht (und mit ihm so mancher Jurist) noch nicht in der Digitalzeit angekommen ist, zeigt nicht nur die Diskussion um Fotografie, sondern auch der Streit um Kopien von Lehrbüchern, der gerade absurde Blüten treibt, siehe: Das Problem ist meines Erachtens das gleiche, wie bei den Lichtbildern: Juristen bekommen den Fortschritt der Technik nicht mit, und wenden holzschnittartige Rechtssätze, die auf anderer Technik beruhen, aber ihres Sinns und Zusammenhangs entleert wurden, fehlerhaft auf neue Technik an. Hier geht es dabei auch um die Vervielfältigung. Ursprünglich ging's dabei darum, ob man mehrere Exemplare herstellt, um die unters Volk zu bringen. Inzwischen verheddern die sich in Auslegungen der Frage, ob das Laden von Software in den Hauptspeicher eine solche Vervielfältigung ist. Bestätigt wieder mal meine Auffassung, daß man Themen, die Technik betreffen, auf keinen Fall den Juristen alleine überlassen kann, weil deren über Jahrzehnte eingeübte (spezifische deutsche) Methodik der Abstraktion vom Einzelfall über die Verdichtung auf Rechtssätze und Bauernregeln hier einfach immer wieder nur zu Bockmist führt. Das Problem ist gar nicht mal das Urheberrecht. Das Problem ist die von den Juristen stur gelehrte und verteidigte Methodik, die von einer Abstrahierbarkeit und Gleichförmigkeit der Welt ausgeht, die aber in der synthetischen und nicht mehr an natürliche Erfahrungen gebundenen digitalen Welt nicht mehr funktioniert. Die juristische Denkweise schlechthin versagt hier. |
– Hadmut Danisch[16] |
[In den] Urheberrechtshinweisen [verschiedener] Agenturen [steht der] übliche Unsinn.
Viele gehen da von (alten) amerikanischen Verhältnissen und deren Copyright[wp] aus, bei dem es darauf ankam, auf einen Text explizit ein Copyright zu beanspruchen. Zudem liegt nach amerikanischem Recht das Urheberrecht beim Verwerter, während es nach deutschem Recht zunächst beim Autor, also einer natürlichen Person liegt und als Urheberpersönlichkeitsrecht auch dort bleibt, nur als Nutzungsrecht[wp] abgespalten wird.
Solche Formulierungen sind eben, wie schon dargestellt, falsch, es gibt etwa das Zitatrecht des § 51 UrhG[ext]. Da wird systematisch eine falsche Rechtslage verbreitet und suggeriert.
und ähnliche Formulierungen anderer Agenturen mehr. Etwas abweichend auch
Das stimmt so auch nicht. Denn solche Inhalte sind nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie erstens ein Werk sind, und das sind sie nicht alle, und wenn sie zweitens nicht unter irgendeine Ausnahme fallen. Insbesondere ist auch nicht jedes Foto urheberrechtlich geschützt. Gerade da gibt es enorme Diskussionen. Früher war das zwar mal so, weil es mal eine echte Kunst war und einiges Können voraussetzte, überhaupt ein brauchbares Foto zu erzeugen, das ist aber im Zeitalter der Digitalkameras nicht mehr so. Fotografisches Können liegt vielen Bildern nicht mehr zugrunde. Inhaltliche Gestaltung ist gerade in der Berichterstattung auch oft nicht da, denn deren Wesen ist ja gerade, dass der Fotograf das Bild nicht gestaltet, sondern fotografiert, was schon da ist. Einfach nur hinhalten und draufdrücken ist heute kein Akt mehr, der Urheberrechte begründet. Urheberrechte haben immer weniger mit Werk und Schöpfung, und immer häufiger mit Abkassierrechten zu tun. | ||||||
– Hadmut Danisch[2] |
Der Schutz bei Lichtbildwerken im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG endet 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Bei Lichtbildern endet dieser Schutz 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung bzw. Herstellung des Fotos. [...]
Was aber ist, wenn die Urheberrechte noch nicht erloschen sind, es aber keinen Erben gibt? Also das Recht noch existierte, es aber keinen Inhaber mehr hat? Zwar kann der Staat erben, aber auch nur, wenn er davon weiß. Welches Bundesland hätte das dann geerbt? Wo wohnte und starb der Fotograf? Heißt im Klartext: Man ist als Blogger, Webautor usw. enorm verpflichtet, Urheberrechte total zu prüfen und zu beachten, obwohl man das praktisch gar nicht durchführen kann, weil man überhaupt nicht wissen kann, wie die Rechte sind, also weitgehende Rechtsunsicherheit besteht. Bei 120 Jahre alten Fotos kann man es dann vielleicht mal wagen, die Vermutung einzugehen, dass der Fotograf hinreichend lange tot ist. So sieht das im deutschen Recht heute aus: Nichts genaues weiß man nicht, aber immer feste draufhauen, wenn es schief geht. |
– Hadmut Danisch[18] |
Literatur
- Daniel Brockmeier: Blackbox Urheberrecht, JMB Verlag 2013, ISBN 3-944342-21-6
Einzelnachweise
- ↑ Privatsache - Projekt Blackbox: Das Buch: Blackbox Urheberrecht
- ↑ 2,0 2,1 Hadmut Danisch: Die Presse und das (falsche) Urheberrecht, Ansichten eines Informatikers am 25. Februar 2017
- ↑ Hadmut Danisch: Grundstücke, Urheberrechte, Patente, Ansichten eines Informatikers am 28. März 2012
- ↑ Manolo am 28. März 2012
- ↑ Hadmut Danisch: Nein, ich habe an diesem Buch nicht mitgewirkt, Ansichten eines Informatikers am 15. Februar 2016
- ↑ Hadmut Danisch: OLG Frankfurt "legalisiert" wissenschaftlichen Betrug durch falsche Autorenangaben, Ansichten eines Informatikers am 17. September 2009
- ↑ Hadmut Danisch: Digitale Gefahr: Sozio-Zensur, Ansichten eines Informatikers am 25. Februar 2012
- ↑ Hadmut Danisch: Die Causa Kauder: Warum die Spötter und Schimpfer zu voreilig sind..., Ansichten eines Informatikers am 1. Oktober 2011
- ↑ Hadmut Danisch: Merkel und das Internet, Ansichten eines Informatikers am 18. Juni 2016
- ↑ Hadmut Danisch: Panoramafreiheit als Symptom überforderter Gesetzgebung, Ansichten eines Informatikers am 11. August 2019
- ↑ Ekkehard Müller-Jentsch: Eltern müssen ihre Kinder am PC nicht überwachen20090102010302[ext], Süddeutsche Zeitung am 24. Dezember 2008; archiviert am 2. Januar 2009 (Anreißer: Oberlandesgericht weist Klage einer Journalistin ab - 16-Jährige hat aber Urheberrecht verletzt und soll zahlen.) (Az.: 6 U 3881/08)
- ↑ Jens Ihlenfeld: OLG München: Urheberrecht "kompliziert und unübersichtlich", Golem am 29. Dezember 2008 (Anreißer: Im Verfahren um die Urheberrechtsverletzungen einer 16-Jährigen hat das Oberlandesgericht München den Schuldspruch gegen die Eltern der Schülerin aufgehoben. Das Gericht führt zur Begründung unter anderem die Komplexität des Urheberrechts an.)
- ↑ Hadmut Danisch: OLG München: Urheberrecht "kompliziert und unübersichtlich", Ansichten eines Informatikers am 30. Dezember 2008
- ↑ 14,0 14,1 Diese Urteilsbegründung ist m.E. falsch und auch gänzlich praxisfern, weil sie weder vom Wortlaut noch von der ratio der Vorschrift gedeckt ist. Man stellt sich hier unweigerlich auch die Frage, welche Form der Nutzung denn der analogen Nutzung entsprechen würde. Die PDF-Datei ist eine derjenigen Umsetzungen, die einer analogen Kopie noch am ehesten entsprechen. Dass man Dateien grundsätzlich speichern kann, liegt in der Natur der Sache.
- ↑ Zurück zu Gutenberg: Die analoge Welt soll das Vorbild sein - nur ja keine "einfachere und qualitativ höherwertige" Nutzung
- ↑ Hadmut Danisch: Professor kontra Urheberrecht, Ansichten eines Informatikers am 7. Oktober 2011
- ↑ 17,0 17,1 17,2 Epoch Times: Impressum, 5. September 2014; aktualisiert: 4. Dezember 2018
- ↑ Hadmut Danisch: Deutschland in der Postkartenidylle, Ansichten eines Informatikers am 8. April 2017
Querverweise
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Geschichte des Urheberrechts, Welturheberrechtsabkommen, WIPO-Urheberrechtsvertrag (WTC), Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)
- Michael J. Hußmann: Die falschen Freunde des Urheberrechts, Dogma am 27. Februar 2019
- Einigung über endgültigen Text erzielt: Das droht mit Artikel 13 und der EU-Urheberrechtsreform, Julia-Reda-Blog am 14. Februar 2019
- urheberrecht.de
- Urheberrechtsgesetz: Rechtliche Grundlage für den Urheberrechtschutz
- Vergriffene Werke: Zwischen Vergessen und Digitalisierung (25. August 2017, aktualisiert am 31. Mai 2018)
- Verwaiste Werke: Die verlassenen Kinder der geistigen Schöpfung (6. April 2017, aktualisiert am 31. Mai 2018)
- Urheberrecht: Was gilt es beim geistigen Eigentum zu beachten?
- Hat das Urheberrecht auch im Internet Bestand?
- Urheberrechtsgesetz: Rechtliche Grundlage für den Urheberrechtschutz
- Lizenzierungsservice für vergriffene Werke bei der DNB gestartet, Initiative Urheberrecht am 9. Oktober 2015
- Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LIS), Deutsche Nationalbibliothek, Letzte Änderung: 25.09.2018
- Spiegel Online:
- Upload-Filter und Leistungsschutzrecht: Europa entkernt das Internet, 20. Juni 2018 (Das EU-Parlament hat die Weichen für ein restriktives Urheberrecht gestellt. Nun drohen der Aufbau einer gigantischen Filter-Infrastruktur und gravierende Beschränkungen des Internets. - Ein Kommentar von Patrick Beuth)
- Urheberrechtsreform: EU-Rechtsausschuss stimmt für Upload-Filter, 20. Juni 2018 (Im EU-Parlament wird die Einführung einer europaweiten Urheberrechtsreform vorbereitet. Die umstrittenen Upload-Filter und auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat der Rechtsausschuss jetzt beschlossen.)
- Leistungsschutzrecht für Presseverleger: So ein Quatschgesetz, 13. Juni 2018 (Mit dem Leistungsschutzrecht wollen sich manche Verleger von der Politik eine digitale Gelddruckmaschine schenken lassen - bald auch auf EU-Ebene. Wie konnte es so weit kommen? - Eine Kolumne von Sascha Lobo[wp])
- Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Ignorieren, bis es zu spät ist, 1. Juni 2018 (Selten war ein Gesetz so dysfunktional wie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Die Bundesregierung weigert sich, das einzugestehen - weil sie es in der ganzen EU einführen will. - Eine Analyse von Patrick Beuth)
- Hadmut Danisch, Ansichten eines Informatikers:
- Panoramafreiheit als Symptom überforderter Gesetzgebung, 11. August 2019
- Tod durch Urheberrecht: Ein Blog erledigt, 2. April 2019
- Deutschland in der Postkartenidylle, 8. April 2017
- Die Presse und das (falsche) Urheberrecht, 25. Februar 2017 (Urheberrechtshinweise) (Nach amerikanischem Recht liegt das Urheberrecht beim Verwerter, während es nach deutschem Recht zunächst beim Autor, also einer natürlichen Person liegt und als Urheberpersönlichkeitsrecht auch dort bleibt, nur als Nutzungsrecht abgespalten wird.) (Es wird systematisch eine falsche Rechtslage verbreitet und suggeriert.)
- Mindestlohn für alle - außer für Fotografen, 17. März 2012 (Betrachtungen zur Urheberrechtsdiskussion, zur "Schwarmintelligenz" und zum Internet.) (Im Internet hat es sich eingebürgert, falsch zu belichten. Wenn etwas kritisiert oder vertreten wird, dann wird die eigene Meinung nur noch in extrem weiß und die Gegenmeinung nur noch in komplett schwarz dargestellt. Dass widerstreitende Meinungen oftmals beide irgendwo ihre Argumente haben, die gegeneinander abzuwägen sind, hat man sich netzbürgerlich abgewöhnt. Man macht sich nicht mehr die Mühe, zu betrachten und sich eine Meinung zu erarbeiten. Die eigene Meinung steht am Anfang, und sie wird als unumstößliches Maß der Dinge angesehen, an dem gemessen wird, ob etwas gut oder schlecht ist. Man bildet sich keine Meinung mehr darüber, ob etwas gut ist, sondern gut ist nur, was der eigenen Meinung entspricht.)
- Professor kontra Urheberrecht, 7. Oktober 2011 (Daß das Urheberrecht (und mit ihm so mancher Jurist) noch nicht in der Digitalzeit angekommen ist, zeigt nicht nur die Diskussion um Fotographie, sondern auch der Streit um Kopien von Lehrbüchern, der gerade absurde Blüten treibt. [...] Das Problem ist meines Erachtens das gleiche, wie bei den Lichtbildern: Juristen bekommen den Fortschritt der Technik nicht mit, und wenden holzschnittartige Rechtssätze, die auf anderer Technik beruhen, aber ihres Sinns und Zusammenhangs entleert wurden, fehlerhaft auf neue Technik an.)
- OLG München: Urheberrecht "kompliziert und unübersichtlich", 30. Dezember 2008 (Das OLG München hat entschieden, dass das Urheberrecht so kompliziert und unübersichtlich ist, dass man von Eltern nicht verlangen kann, ihre Kinder darin einzuweisen. Zitat: "In diesem Fall komme doch nur ein Hinweis auf die Urheberrechtslage in Betracht. 'Diese ist aber nach den ständig wechselnden Änderungen des Gesetzes derart kompliziert und unübersichtlich, dass von einem nicht auf Urheberrechtsfragen spezialisierten Mitbürger nicht erwartet werden kann, diese auch nur halbwegs richtig erläutern zu können', sagte der Vorsitzende." - Sauber. Und ein Tritt in den Hintern des Gesetzgebers und der Interessengesellschaft, denn das Urheberrecht wird ja andauernd auf Druck irgendeiner Lobby umgestrickt, geändert, verschärft und mit Ausnahmen versehen. Endlich sagt es auch mal einer.)
- eBay Abmahn-Abzocke und Urheberrecht, 16. Juni 2008
- Urheberrecht auf Wanderroute?, 3. Februar 2007
- Ilja Braun: EUROPEANA-Projekt: Literatur kann man gut ohne Google digitalisieren, Die Welt am 31. Oktober 2009 (Bei der Digitalisierung von Büchern ist die Rechtslage noch nicht vollständig geklärt. Um Deutschlands literarisches Erbe Online zu stellen, hat sich die Seite Europeana mit der VG Wort auf ein Modell geeinigt.) (50-70 Prozent der Bücher, die Google in amerikanischen Bibliotheken gescannt hat, gelten als so genannte "verwaiste Werke": Die Autoren sind nicht mehr auffindbar, ihre Erben oder Rechtsnachfolger unbekannt. - Trotzdem verstößt jeder, der ein verwaistes Buch einscannt und ins Internet stellt, gegen das Urheberrecht. Denn das schützt ein Werk bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Falls dieser Autor oder ein Erbe doch noch auftauchen, können sie in jedem Fall Schadensersatz verlangen. - Google hat mit seiner Buchsuche also ein rechtlich unlösbares Problem. Umso mehr ist der Firma daran gelegen, dass der gerichtliche Vergleich mit den Autoren und Verlegern, das so genannte Google Settlement, in den USA vor Gericht endgültig genehmigt wird. [...] - Nun steht auch in Deutschland eine Regelung für das Problem der verwaisten Werke vor der Tür. Sie sieht aus, als hätte man sie sich beim Google Settlement abgeguckt. Wenn zukünftig Bibliotheken Werke aus ihren Beständen digitalisieren und über die Website www.europeana.eu[ext] zugänglich machen möchten, die Autoren jedoch nicht aufspüren können, zahlen sie eine Schutzgebühr an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) - sozusagen die GEMA[wp] für Autoren. - Die stellt daraufhin die Bibliotheken von eventuellen Ansprüchen der Autoren frei. Wenn diese später doch noch auftauchen und sich beschweren, werden sie aus der Kriegskasse der VG Wort entschädigt. Wenn nicht, wird das Geld nach Ablauf einer gewissen Frist an die anderen bei der Verwertungsgesellschaft registrierten Autoren und Verleger ausgeschüttet. Auf dieses Verfahren haben sich kürzlich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die Deutsche Nationalbibliothek, der Deutsche Bibliotheksverband und die VG Wort verständigt.)
- Peter Thiel: Urheberrecht
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