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Tipps und Tricks zur Zerstörung des (Ex-)Mannes und die Gegenmaßnahmen.[1]
Tipps zum Zerfleischen
- Machen Sie Ihren Partner überall schlecht: Hat er keine Freundschaften oder Unterstützung mehr, fällt alles Weitere 3x so leicht.
- Spielen Sie Theater: die Frau, die sich ewig fürchten muss. Frauen glaubt man das immer. Hysterie[wp] ist zwar eine Krankheit, doch kein Richter wird sich darüber wagen, den geistigen Zustand der Frau zu überprüfen. Sie bewirken nur, dass alle Schutzmechanismen - die für die Frauen in Kraft gesetzt wurden - aktiviert werden.
- Brechen Sie einen Streit vom Zaun, rufen Sie die Polizei und lassen Sie ihren Partner wegweisen. Ihr Partner ist dann als Gewalttäter abgestempelt und hat keine Chance mehr irgendein Recht durchzusetzen.
Begehen Sie nicht den Fehler, ihn bei Gericht anzuzeigen, sonst bekommt er die Gelegenheit eine Gegendarstellung einzubringen. Berufen Sie sich aber ständig auf die Wegweisung. Das werden die Behörden dann ebenfalls tun, und Sie können tun und lassen, was Sie wollen. - Verklagen Sie ihren Nochehemann auf Alimente und "vergessen" Sie anzugeben, dass er Miete, Strom etc. noch weiter bezahlt. Er wird auf jeden Fall erst einmal zur Kasse gebeten und hat dann noch weniger Geld, um sich einen Anwalt zur Verteidigung leisten zu können. Organisationen, die die Männer beschützen, gibt es praktisch nicht.
- Sprechen Sie alle von ihm genannten Zeugen an und verunsichern Sie sie so, dass sie mit dem Rosenkrieg nichts mehr zu tun haben wollen und nicht mehr das Erlebte für ihn aussagen wollen.
- Versprechen Sie gemeinsame Obsorge und versuchen Sie im Gegenzug ihn zur Übernahme aller Schulden zu zwingen. Sie müssen sich an ihren Teil der Vereinbarung sowieso nicht halten. Es ist wichtig, dass sie den Lebensmittelpunkt der Kinder zugesprochen bekommen, denn davon hängt ab, dass nicht sie an ihn, sondern er an sie Alimente zahlt, Sie die Kinderbeihilfe etc. bekommen d.h. das bestimmt über sehr viel Geld und Macht.
- Nach der Scheidung überhäufen Sie ihn weiter mit Klagen wie noch mehr Alimente, Sonderzahlungen für Zahnspange, Schikurs, plötzlich notwendige Privatschule. Lassen Sie ihn "Anspannen" einen 2. Job annehmen zu müssen, sowie Alimente von Einkommen zu zahlen, die er gar nicht hat, beziehungsweise auf Zinserträge von Vermögen das nicht existiert, weil es zur Abdeckung der vormals gemeinsamen Schulden diente. Je mehr Sie das Gericht überhäufen, desto langsamer wird das Gericht entscheiden. Und in der Zwischenzeit (Jahre) haben Sie jegliche Rechte. Außerdem verliert selbst der Richter dann irgendwann den Durchblick und so bleibt verborgen, dass Sie dafür gelogen haben wie gedruckt, Zeugen eingeschüchtert haben, etc.
- Ändern Sie den Bekanntenkreis, Umgebung, einfach alles. Wenn niemand Ihren Ex-Mann kennt, wird niemand an der Richtigkeit ihrer Angaben zweifeln.
- Entziehen Sie dem Expartner die gemeinsamen Kinder und berufen Sie sich stets auf das Wohl der Kinder und auf die Gewaltbereitschaft des Mannes, dokumentiert durch die inszenierte Wegweisung. Er konnte sich schon früher nicht verteidigen und kommt somit damit nie durch, dass die Mutter ihm die Kinder noch einmal geben müsste. In den Monaten (Jahren) bis zu einer Entscheidung des Gerichts haben Sie genug Zeit, die Kinder zu manipulieren und gegen den Vater einzunehmen. Sprechen Sie niemals schlecht vom Vater zu den Kindern, aber tun sie es stets in deren Gegenwart zu möglichst vielen Personen. Irgendwann glauben auch die Kinder, dass etwas an ihren Behauptungen wahr sein muss.
Lassen Sie die Kinder ihren Vater, wenn es gar nicht mehr vermeidbar ist, nur in einem Besuchskaffee sehen. Die unnatürliche Situation bewirkt, dass die Kinder lernen, sich mit dem Vater nicht mehr so wohlzufühlen.
Die Behörden haben sowieso Angst davor, einmal falsch zu entscheiden und einem möglicherweise "echten" Gewalttäter zu helfen. Somit hat der Mann keine Chance mehr, seine Kinder zu sehen.
Die Kinder sind das ideale Druckmittel für noch mehr Geld. - Sofern die Kinder mit ihrem Handeln nicht zurechtkommen und widerspenstig werden, geben Sie diese in psychologische Behandlung. Die Schuld für die Notwendigkeit können Sie problemlos wieder dem Vater zuschieben und so bestätigen Sie, dass Sie ja richtig handeln.
Gegenmaßnahmen
- Lassen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens einen saftigen Brief mit der Aufforderung der Unterlassung von übler Nachrede, nicht bewiesenen Anschuldigungen und rufschädigender Verbreitung von Unwahrheiten bei gleichzeitiger Androhung von gerichtlichen Klagsfolgen schreiben. Ihr Anwalt sollte auch seine Honorarforderung für dieses Schreiben mitschicken; rechnen Sie aber lieber nicht damit, dass Ihre Ex diese Rechnung bezahlen wird.
- Nähern Sie sich Ihrer Ex nie ohne unparteiische Zeugen, am besten nehmen Sie ein befreundetes Ehepaar zu Ihrem eigenen Schutz mit. Sollte es vor Ihren Zeugen trotzdem zu einem Disput kommen, verfassen Sie sofort gemeinsam mit Ihren Zeugen ein Gesprächsprotokoll und lassen Sie es sich von Ihren Zeugen auch unterschreiben. Sammeln Sie diese Protokolle, sie werden noch Wunder bewirken!
- Ergreifen Sie die Initiative! Wenden Sie sich an die Fürsorge und schildern Sie Ihre Erlebnisse mit der Ex! Legen Sie die Protokolle aus Punkt 2 vor! Kommen Sie etwaigen Unterhaltsklagen zuvor: Wenden Sie sich an das Jugendgericht, lassen Sie von sich aus gerichtlich die Höhe des tatsächlich zu zahlenden Unterhaltes feststellen. Bei Gericht treten Sie als verantwortungsbewusster Vater auf, der möchte, dass alles auch seine gesetzliche Richtigkeit hat - so wie Sie ja schon in der Vergangenheit brav Brötchen für alle herangeschafft und in Ihrer kargen Freizeit auch noch mindestens den halben Haushalt geschupft haben. Für alle weiteren Gerichtsverhandlungen entziehen Sie damit Ihrer Ex komplett den Boden unter den Füßen, weil jeder Richter sich Ihre Person merkt und sich ein dicker, positiver Eintrag über Sie im Jugendakt befindet.
- Halten Sie Ihre Kinder raus! Schimpfen Sie nie vor Ihren Kindern über Ihre Ex. Kinder gehen durch die Hölle, wenn eine Scheidung passiert; Kinder wollen Mama und Papa trotzdem gleichermaßen liebhaben dürfen. Kinder dürfen nicht durch Hasstiraden gezwungen werden, sich für den einen oder anderen Elternteil entscheiden zu müssen. Kinder haben ein unglaublich feines Gespür und Kinder werden sich früher oder später dem Elternteil zuwenden, der mehr Anstand, Verständnis und Ausgeglichenheit an den Tag legte bzw. legt. Geduld ist gefragt.
Einzelnachweise
- ↑ Scheidungstricks für Frauen: Tipps und Tricks zur Zerstörung des (Ex-) Mannes (Gastkommentar), Wien-Konkret am 23. Februar 2007 (geringfügige Aktualisierung im August 2009)