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5 DRiG
Der Paragraph 5 DRIG beschreibt die Befähigung zum Richteramt.
Wortlaut
§ 5 - Befähigung zum Richteramt |
Fassung vom ? |
(1) Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. |
(2) Studium und Vorbereitungsdienst sind inhaltlich aufeinander abzustimmen.[1] |
Kommentare
Die Legallegende des § 5 DRiG wurde übrigens zuerst von Johannes Gross[wp] in seinem Buch Nachrichten aus der Berliner Republik [2] aufgegriffen:
- "Was man durch Studium, Vorbereitungsdienst und zwei Staatsprüfungen erwirbt, ist angeblich die Befähigung zum Richteramt. Weit gefehlt." [3][4][5]
Wie wird man eigentlich Richter?
Zitat: | «Zuerst einmal brauchst Du ein Parteibuch. Dann mußt Du natürlich dieser ganzen schleimigen, politischen Mittelklasse angehören die an so juristischen Fakultäten die Mehrheit stellt. Du brauchst Arbeitsbedingungen die besser sind als die der Mehrheit: Genug Geld für die beste Ausbildungsliteratur und eine Wohnung in der man auch lernen kann. Dann mußt Du Dich bei Obrigkeit der Profs bekannt machen. Die fördern Dich dann und setzen Dich ins rechte Licht. Da dann bei Dir alles wie geschmiert läuft halten Dich die anderen für klug. Unter den Voraussetzungen schreibst Du dann [in der schriftlichen Prüfung] genug Punkte, um Dich dann bei der mündlichen [Prüfung] mit Hilfe der Prüfer aufs Prädikat ziehen zu lassen.
Beim Referendariat lässt Du Dir wiederum mit Kontakten die besten Stationen zuweisen, auf denen Du auch etwas lernst. Natürlich kennst Du auch eine Ärztin, die Dich lange genug krankschreibt, damit Du länger Zeit hast als die anderen, Dich auf die zweite Staatsprüfung vorzubereiten. Mit dem Rep. paukst Du die Klausurenkunst. Eventuell ist noch jemand beim Justizprüfungsamt bestechlich... Auch hier ist die mündliche Prüfung wieder das Tor zum Erfolg. Da Deine Eltern mindestens einen aus der Prüfungskommission kennen, wird Deine Benotung standesgemäß ausfallen. Mit den zwei Prädikatsexamen ist es natürlich heutzutage nicht getan. Auch jetzt brauchst Du wieder Deine politischen Freunde die Dich dann ins Amt heben... Früher war es einfacher. Da hat man einfach den rechten Arm hochgehoben. Aber im Prinzip ist doch alles beim Alten geblieben. Man gibt sich halt mehr Mühe für die Legitimation ...»[6] |
Einzelnachweise
- ↑ Juristischer Informationsdienst: § 5 DRIG
- ↑ Johannes Gross[wp]: Nachrichten aus der Berliner Republik. 1995-1999., Berliner Taschenbuch Verlag, ISBN 3-442-76028-3
- ↑ Kommentar von Henrik am 24. März 2011 um 02:15 Uhr im Jura Urban Legend Thread des Jurawelt-Forums
- ↑ WGvdL-Forum: Möglicherweise hat sich manche Familienrichterin nach oben "stoßen" lassen ..., Ausschussquotenmann am 2. November 2014 - 17:14 Uhr
- ↑ Kommentar von Kastendemokratie am 7. September 2007 um 13:21 Uhr in: Wie werde ich eigentlich Richter?, Studis online am 29. August 2007
- ↑ Antwort von Kastendemokratie am 29. August 2007 um 17:01 Uhr in: Wie werde ich eigentlich Richter?, Studis online am 29. August 2007
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Deutsches Richtergesetz, Ursprüngliche Fassung vom 8. September 1961 (BGBl. I S. 1665)
- Deutsches Richtergesetz (DRiG k.a.Abk.), buzer.de
- Deutsches Richtergesetz, gesetze-im-internet.de