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Bildungsfreiheit

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Fall Romeike: "Keine religiöse Bewegung"

Warum die Diskussion um Bildungsfreiheit nicht abebben wird

Ein aktueller Beitrag des renommierten britischen Nachrichtensenders "BBC News" befaßt sich mit dem Fall der deutschen Familie Romeike, die Anfang 2010 in den USA Asyl erhielt. Trotz kritischer Töne zum Umgang hiesiger Behörden mit freiheits­bewegten Eltern, dürfte der Artikel bei uns wenig Resonanz finden.

Nach wie vor stehen Uwe und Hannelore Romeike mit ihren sieben Kindern in der Gefahr, wieder nach Deutschland abgeschoben zu werden. Zwischenzeitlich war der positive Asylbeschluß von einem höheren Gericht gekippt worden, ihr Asylantrag beschäftigt inzwischen auch das US-Verfassungsgericht. Doch nicht nur von Romeikes ist in dem Bericht des weltweit am häufigsten zitierten Nachrichten­mediums die Rede.

Eine weitere deutsche Familie läßt "BBC News" zu Wort kommen - und widmet ihr im anhängenden Videobericht einen umfangreichen Teil. Einst in die USA ausgewandert, erhielten Matthias und Ulrike Reinhold die dortige Staatsbürgerschaft und unterrichten nun alle ihre Kinder zuhause. Sie hatten jedoch kein Asyl beantragt, auch keine rechtliche Verfolgung in ihrem Herkunftsland bei den Behörden geltend gemacht. Zudem fand ihr Zug ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten lange vor der Machtergreifung einer Administration Obama statt. Reinholds sind Christen - wie Romeikes. Auch sie verkörpern den brüchig gewordenen Traum von der Freiheit des Andersdenkenden - und -handelnden. Aber im Gegensatz zu Romeike 2013 war damals die politische Konstellation eine ganz andere.

Viel Verständnis für den deutschen Schulzwang

Heute steht der Kleine Bruder Germany in den USA als gar nicht so lupenreine Demokratie da, dank strafbewehrter Schulpflicht, die deutsche Familien über den Teich treibt. Als politische Gegenreaktion schließen sich neben Einwanderungs­pforten auch die halb­amtlichen Reihen. Nach dem Justizminister, der die deutschen Homeschooler[wp] wieder loswerden will, haben auch ganz gewöhnliche Rechtsgelehrte auf einmal viel Verständnis für den deutschen Schulzwang.

Genau diesem Gedanken, daß nämlich der deutsche Staat eine erzieherische Verfügungsgewalt über Kinder habe, widerspricht unsere Verfassung energisch.

Aus sicherer Entfernung machen sie sich die enge Lesart deutscher Bildungspolitiker und Gerichte von der "Schulpflicht" zu eigen. Auch ihnen räumt der öffentlichkeits­starke Brite Sprechzeit ein. So erläutert Professor David Abraham, Experte in Einwanderungs- und Staatsbürger­fragen an der Miami School of Law, Deutschland ("ein demokratisches Land") habe nun einmal beschlossen, Schulbesuch verpflichtend zu machen: "Der deutsche Gesetzgeber hat entschieden, daß Kinder das soziale Umfeld benötigen, anderen Kindern zu begegnen."

Das ist natürlich Humbug. Genau diesem Gedanken, daß nämlich der Staat ("der Gesetzgeber") eine erzieherische Verfügungsgewalt über Kinder habe, widerspricht unsere Verfassung energisch. Zudem haben nicht erst Zeitgeistritter des "sozialen Lernens" den strafbewehrten Schulzwang erfunden.

Stammen tut er aus einer Zeit, als bei uns vom "gesunden Volkskörper", von der durch keine Sonderlinge getrübten "Volksgemeinschaft" - angeblich - das Heil ausging. Die Behauptung, der "gemeinsame Schulbesuch" diene der Gesellschaftsfähigkeit und -befähigung der Kinder, ist nichts anderes als eine Neuauflage der Vergemeinschaftung von Kindern und Jugendlichen zu Staatszwecken. Ursprünglich bemühte man eher bildungs- und berufsbezogene Argumente, um den Schulzwang zu rechtfertigen.

Weniger Glaubens-, vielmehr Erziehungsfragen

So hieß es noch vor wenigen Jahren in einem Strafantrag gegen zuhause unterrichtende Eltern, diese würden durch Hausunterricht "die berufliche Zukunft ihrer Kinder in nicht abzuschätzender Weise gefährden".

"Ich kenne viele nicht-christliche Eltern, die das auch sagen würden: Es ist nicht Sache des Staates, meine Kinder zu indoktrinieren." (Brian Ray, NHERI)

Doch in dem Maße, wie man hier eines besseren belehrt worden ist - inzwischen studiert der erste deutsche Vollzeit-Hausschüler gar an einer Universität des Landes -, verlegte man sich auf "weiche" Werte: Nun ist es die Vermittlung "sozialer Kompetenz", die in einzigartiger Weise nur an einer Schule gegeben sei. Obwohl gerade hier die sozial­technische Lebenslüge durchbricht, gilt es als politisch unkorrekt, den Finger in die Wunde staatlicher Nicht-Erziehung zu legen.

Daß es weniger um Glaubens-, vielmehr um Erziehungsfragen geht, belegt in dem BBC-Bericht Brian Ray. Der Leiter des US-amerikanischen "National Home Education Research Institute" betont, daß es zu vereinfachend sei, Hausunterricht als "religiöse Bewegung" zu bezeichnen: "Ich kenne viele nicht-christliche Eltern, die das auch sagen würden: Es ist nicht Sache des Staates, meine Kinder zu indoktrinieren." Und weiter: "Im Kern der Angelegenheit steht die Frage, wer für die Erziehung eines Kindes zuständig ist." Wer immer die Haus­unterrichter seien, sie glaubten an Eltern­verantwortung für Bildung und Erziehung des Kindes, "und sie glauben nicht, daß der Staat hier die Federführung haben sollte".

Eigentlich hat unser Grundgesetz solche Dinge eindeutig und zugunsten der Eltern geregelt. Doch Fälle wie die der Romeikes machen deutlich, wie weit unsere Funktionseliten - und deren mediale Claquere - die Verfassung völlig aus den Augen verloren haben.

Fall Romeike: "Keine religiöse Bewegung", Der Blaue Brief am 6. November 2013

Netzverweise