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Dhimmi-Steuer

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Der Begriff Dhimmi-Steuer, in der arabischen Originalbezeichnung Dschizya (arabisch جزية, DMG ǧizya "Kopfsteuer, Tribut"), ist die Zusammenziehung der Wörter Dhimmi (aus dem Arabischen für Schutz­befohlener) und Steuer, und bezeichnet ein ursprünglich nur von Angehörigen so genannter Buchreligionen[wp] (Mitglieder abrahamitischer Religions­gemeinschaften, im historischen Falle Christen, Juden, Mandäer[wp]) nach der freiwilligen und erzwungenen Unterstellung unter islamische Oberhoheit regelmäßig zu entrichtende Abgabe im Rahmen eines zwischen Vertretern der Buchreligionen und Muslimen geschlossenen Vertrages.

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