Jugendschutz Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Unterstützen Sie eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde. Donate Button.gif

Elisabeth Selbert

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Personen-Portal » Elisabeth Selbert

Elisabeth Selbert, geborene Martha Elisabeth Rohde (1896-1986), war eine deutsche Politikerin und Juristin. Die Aufnahme der Gleichberechtigung in den Grundrechteteil der bundes­deutschen Grundgesetzes wird ihr als Verdienst zugerechnet.

Elisabeth Selbert war eine von vier Frauen, die neben den 61 Männern des Parlamentarischen Rates 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland konzipierten. Elisabeth Selbert und Friederike (Frieda) Nadig (beide SPD) setzten gegen anfangs heftigen Widerstand - auch aus eigenen Reihen - die Aufnahme des 2. Absatzes im Artikel 3, Männer und Frauen sind gleichberechtigt, in das bundesdeutsche Grundgesetz durch.[1]

Elisabeth Selbert wurde 1956 mit dem Großen Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Seit 1983 vergibt die Hessische Landesregierung alle zwei Jahre "in Anerkennung hervorragender Leistungen für die Verankerung und Weiterentwicklung von Chancengleichheit von Frauen und Männern" den Elisabeth-Selbert-Preis[wp].

Leistung

In der Weimarer Verfassung waren Frauen gleichberechtigt und gleichverpflichtet. Heute sind sie nur noch gleichberechtigt.

Der Artikel 109 der Weimarer Verfassung, zweiter Satz, lautete wie folgt:

Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staats­bürgerlichen Rechte und Pflichten.

Auf Betreiben von Elisabeth Selbert wurde dieser Text auf folgenden Wortlaut verkürzt:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (Art. 3 Abs. 2 GG)

Nun ist nur noch von gleichen Rechten, aber nicht mehr von Pflichten die Rede. Eine Mehr­verpflichtung von Männern (siehe Unterhaltsmaximierungsprinzip) ist somit also nicht gegen das deutsche Grundgesetz.

Einzelnachweise

Netzverweise