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Ewigkeitsklausel

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Der Begriff Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie (auch Ewigkeits­entscheidung) bezeichnet in Deutschland eine Regelung in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG), die eine Bestands­garantie für verfassungs­politische Grundsatz­entscheidungen enthält. Die Grundrechte der Staatsbürger, die demokratischen Grund­gedanken und die republikanisch-parlamentarische Staatsform dürfen auch im Wege einer Verfassungs­änderung nicht angetastet werden. Ebenso wenig darf die Gliederung des Bundes in Länder und die grund­sätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung berührt werden. Auf dieselbe Weise sind auch die Würde des Menschen und die Gesamt­struktur der Bundesrepublik als die eines demokratischen und sozialen Rechtsstaats geschützt. Artikel 79 Absatz 3 GG lautet:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 nieder­gelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Mit dieser Regelung wollte der Parlamentarische Rat[wp] den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus[wp], namentlich dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933[wp] begegnen und natur­rechtliche Grundsätze in Form der Menschenwürde (vgl. Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland) sowie der Struktur­prinzipien in Artikel 20 (Republik[wp], Demokratie, Bundesstaat[wp], Rechtsstaat und Sozialstaat) mit einer zusätzlichen Sicherung versehen.

Verstoß gegen die Ewigkeitsklausel

Am 30. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag mit der Abschaffung der bürgerlichen Zivilehe und der Einführung einer "Ehe für alle" den im deutschen Grundgesetz vorgesehen Schutz von Ehe und Familie ausgehebelt - wo es in Artikel 6 Absatz 1 vor allem darum geht, die Familie vor staatlicher Anmaßung und Willkür[wp] zu schützen - und damit auch gegen die Ewigkeitsklausel verstoßen. Die beteiligten Volksverräter und politischen Familien­zerstörer sind hier aufgeführt.


Dieser Artikel basiert gekürzt auf dem Artikel Ewigkeitsklausel (2. Mai 2017) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.