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grundrechtsverpflichtet

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Hauptseite » Staat » Recht » Grundrechte » Grundrechtsverpflichtet
Zitat: «Grundrechtsverpflichtet ist, wer an die Grundrechte gebunden ist. Das ist gemäß Art. 1 Abs. 3 GG der Staat.

Damit gelten die Grundrechte grundsätzlich nicht zwischen Privaten. Ein Vermieter beispielsweise muss bei der Auswahl der Mieter nicht den Gleichheitssatz des Art. 3 GG beachten.

Dass es trotzdem zu einem Einfluss der Grundrechte kommt, liegt an der Drittwirkung[wp] der Grundrechte, deren Konstruktion streitig ist (siehe Pieroth/Schlink, Rn. 59) bzw. an einfach­gesetzlichen Ausformungen, die auch Private verpflichten, wie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz[1]

Zitat: «In dem Blogartikel Intersexuell oder divers? In Stellen­anzeigen gehört jetzt ein "drittes" Geschlecht[ext] wird behauptet, Arbeitgebern drohten Strafen, wenn sie Stellen­anzeigen nicht drei­geschlechtlich formulierten.

Seltsamerweise steht aber nicht dabei, nach welchem Recht man dafür bestraft werden sollte und warum das so gelten müsse. Es wird lediglich die Reisepass-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwähnt, wonach das Personen­stands­gesetz geändert werden müsse. Wieso das dann aber Privat­unternehmen binden würde, obwohl sie nicht grundrechts­verpflichtet sind, ist dem Schrieb nicht zu entnehmen. Es heißt da auch nicht "Gesetz", sondern "Regelung", ohne aber näher zu sagen, welche.

Ist das nun ernst gemeint? Und warum habe ich sonst nirgendwo davon gelesen?

Oder ist das eine Masche, durch Irreführung Leuten eine Rechtspflicht vorzugaukeln, die sie nicht haben?

Es würde freilich passen: Man schleust eine politische Agentin in das Bundesverfassungsgericht ein, manipuliert deren Rechtsprechung, und verteilt dann so ganz hintenrum an der breiten Öffentlichkeit vorbei in den Firmen die Information, dass sie jetzt bestraft würden, wenn sie nicht sofort ihre Stellen­aus­schreibungen auf drittes Geschlecht bügeln.

Kurios daran ist die Autorin. Eine gewisse Carola Heine[ext]. Nie gehört. Lässt sich aber googeln. Der Name hört sich zwar nicht nach einzig­artig an, aber am Foto erkennt man sie. "Digital Marketing Professional". Zwar nicht im Text auf deren Webseite, aber als description-meta im Header steht "Carola Heine aus Düsseldorf schreibt über Webdesign, Web­entwicklung, Internet-Technologie, das Social Web und viele andere Themen.". Und die informiert nun auf einer Blog-Seite in einem Blog, das auf der Webseite einer Buch­haltungs­software läuft, die zu einem Verlag für Steuerrecht gehört, und erzählt, dass man in Stellen­auszeigen gendern soll, jetzt auf drei Geschlechter, weil man als Privat­unter­nehmen wegen der Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts (das für Privat­unter­nehmen nicht mal zuständig ist) abgemahnt und mit Bußgeldern bestraft würde, wenn man nicht gehorcht.

Was das jetzt damit zu tun habe, dass Vergewaltigung in der Ehe erst seit 1997 strafbar sei, bleibt dann wohl das sahnige Geheimnis des Haufe-Verlags.» - Hadmut Danisch[2]

Einzelnachweise

  1. Rechtslexikon - lexexakt.de: Grundrechtsverpflichtete
  2. Hadmut Danisch: Dreigeschlechtliche Stellenanzeigen, Ansichten eines Informatikers am 27. Dezember 2018

Querverweise