Jugendschutz Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Unterstützen Sie eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde. Donate Button.gif

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Internet » Weblinks » Interessenverband Unterhalt und Familienrecht
Hauptseite » Mann » Männerbewegung » Väterrechtsbewegung » Interessenverband Unterhalt und Familienrecht
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV/VDU)
Beschreibung Webseite
Sprachen deutsch
Online seit 1968
Status Aktiv
Weitere Infos
URL isuv.de

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV/VDU) arbeitet seit 1968 auf allen Bereichen des Familienrechts und ist mit etwa 6.000 Mitgliedern der mitglieder­stärkste, bundesweit arbeitende Familien­rechts­verband in der Bundesrepublik Deutschland. Der Verband ist eine Selbsthilfe­organisation seiner Mitglieder und steht allen Mitgliedern und nur diesen im Bereich Familien- und Unterhalts­recht Hilfe­suchenden offen.

Der Verband ist beim Zentral­finanzamt Nürnberg als gemeinnützig anerkannt und beim Amtsgericht Nürnberg im Vereins­register unter der Register-Nr. 3569 eingetragen.

Vorsitzender des Bundes­vorstandes ist Klaus Zimmer.[1] Seine Stellvertreter sind Günter Teichert, Melanie Ulbrich und Ralph Gurk.

Geschichte

Ursprünglich bestanden zwei verschiedene Verbände in den 1970er-Jahren:

  • ISUV - Interessen- & Schutzverband Unterhaltspflichtiger Väter & Mütter, in dem es ursprünglich um Steuer­fragen ging. Später wurde das gesamte Familien- und Unterhalts­recht dazugenommen.
  • VDU - Verband der Unterhaltspflichtigen war ein Verband überwiegend von nicht­ehelichen Vätern.

1988 fusionierten beide Verbände zum "Interessen­verband Unterhalt & Familien­recht", behielten jedoch beide Kürzel wegen deren Bekanntheitsgrad bei.

Ziele des Verbandes

ISUV/VDU fordert grundlegende Reformen des geltenden Familien- und Unterhalts­rechts und der damit zusammen­hängenden benachbarten Rechtsgebiete (z. B. Steuerrecht, Erbrecht[wp]) sowie weitere Reformen des Kindschaftsrechts. Der Verband ist bemüht, zur allgemeinen Verbesserung der Rechtslage im Bereich des Familien- und Unterhalts­rechts beizutragen.

Er verfolgt seine Ziele durch

  • Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des Familien-, Unterhalts- und Kindschaftsrechts,
  • Einflussnahme auf Gesetzgebung und Rechtsprechung durch Stellungnahmen zu Gesetzes(änderungs)vorhaben und Verfahren, z. B. beim EGMR, beim BVerfG und beim BGH, beim BMJ[wp], durch Arbeitskreise zu Schwer­punkt­themen u. a. m.,
  • Förderung des Erfahrungsaustauschs und der Solidarität unter den Mitgliedern,
  • menschlichen Beistand und Vermittlung von Beratung für betroffene Mitglieder,
  • Unterstützung von Musterrechts­streiten (in besonders gelagerten Einzel­fällen) bei Verfahrens­gegen­ständen von allgemeinem Interesse.
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [2]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Interessenverband Unterhalt und Familienrecht: Presseerklärungen (Der neue Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ist Rechtsanwalt Klaus Zimmer (Freiburg), Fachanwalt für Familienrecht und Mediator. Seine Stellvertreter sind Günter Teichert (Karlsruhe) zuständig für Organisation, Rechtsanwalt Ralph Gurk (Würzburg) als Schatzmeister und Melanie Ulbrich als Schrift­führerin. Zuständig für Rechtspolitik ist Rechts­anwältin Katja Durach (Münster). Sie ist damit auch Vorsitzende des ISUV-Kontakt­anwalts­forums.) - abgerufen am 6. August 2019
  2. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise

Netzverweise


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (2. Dezember 2017) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.