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Islamisches Recht

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Die ursprüngliche Rechts­gemeinschaft des islamischen Rechts war die "umma"[wp] in Medina[wp], wo Mohammed[wp] (570 - 632 n. Chr.) als Bürgermeister wirkte und als Prophet, erster Statthalter und Richter Allahs auftrat. In seinem Namen entwickelte sich unter den Nachfolgern die islamische Rechts­sammlung Scharia, die auf der Basis der heiligen Schrift des Korans entstand.

Die Scharia ist ein sehr komplexes religiös begründetes Rechtssystem[wp] mit der entsprechenden Jurisdiktion[wp], die alle Bereiche des Lebens regelt. Eine gesetzliche Trennung in islamische Religions­angelegen­heiten und säkulares Staatsrecht wurde erstmals in der türkischen Verfassung von 1924[wp] juristisch veranlagt.

Wie bei allen religiös begründeten Rechts­systemen entwickelte sich der Geltungs­anspruch der Scharia nicht entlang von Staats­grenzen. Durch diese Rechtsnatur der "umma" begründbar - ähnlich wie beim Kanonischen Recht[wp] bis zur Reformation[wp] im 16. Jahrhundert - dehnte sich der Einfluss­bereich des islamischen Rechts, ausgehend vom historischen Zentrum Mekka/Medina, seit dem 7. Jahrhundert immer mehr aus. So entstanden notwendigerweise die rechts­geschichtlichen Konflikte an den Reichs­grenzen zum Heiligen Römischen Reich[wp], zum orthodoxen Russland[wp] und zum Indischen Reich[wp].[1]

Einzelnachweise

  1. JurisPedia: Islamisches Recht

Querverweise

Netzverweise

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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Islamisches Recht (‎24. September 2017) aus der JurisPedia. Der Jurispedia-Artikel steht unter der Creative Commons Lizenz. In der JurisPedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.