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Meo-Micaela Hahne

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Meo-Micaela Hahne
Geboren 18. März 1947
Beruf Richter

Meo-Micaela Hahne (* 1947) ist eine deutsche Juristin und ehemalige Richterin. Sie hat in Heidelberg an der dortigen Universität Jura studiert und 1973 promoviert. Ab 1974 war sie im höheren Justizdienst tätig. Danach folgte eine sich handstreichartig vollzogene Karriere: Richterin auf Probe, 1977 Richterin auf Lebenszeit in Mannheim, von 1985-1987 Abordnung an das Bundes­justiz­ministerium in Bonn, u. a. Sie war an der Reform des Versorgungsausgleichs beteiligt, ab 1984 war sie als Richterin am Landgericht Karlsruhe tätig, 1987 folgte die Tätigkeit als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe, 1992 folgt die Aufnahme in die BGH, ab 1999 war sie dessen stellvertretende Vorsitzende, ab 2001 bis April 2012 fungiert sie als Vorsitzende des 12. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs. Sie ist Vorsitzende der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht e. V., Bonn; Mitherausgeberin der FamRZ[wp]; Mitautorin in Johannsen/Henrich, Eherecht und in Schwab[wp], Handbuch des Scheidungsrechts sowie zahlreiche weitere Veröffentlichungen.

Am 30. April 2012 trat sie in den Ruhestand.

Taten

  • Sie war die oberste Familienrichterin des Landes. Als solche richtete sie konsequent unterhalts­maximierend.
  • Entscheidungen zu anderen familienrechtlichen Sachverhalten blieben immer in der Vergangenheit verhaftet, orientierten sich an Vorstellungen der 1980er Jahre und früher. In Sorgerechts­entscheidungen fiel sie noch hinter ihren Vorgänger zurück und praktizierte eine Rechts­auslegung, die Streit belohnt.
  • Schlechte und kaputte BGH-Konstrukte wie die Surrogats­theorie oder die Differenz­methode wendete sie kritiklos ohne Änderungen endlos weiter an.
  • Stellte sich auf die Seite anderer Radikalfeministinnen Gutzeit, Dombek, gestaltete dieselben Veranstaltungen kritiklos mit (z. B. "Mein Geld - Dein Geld - Kein Geld", Herbsttagung des Deutschen Anwaltvereins).[1]
  • Sie war sehr aktiv mit einer endlosen Liste von Vorträgen, Mitbeteiligungen und Medienbeiträgen, in denen sie das von ihr gesprochene "Recht" erläuterte und vermarktete.[2]

Wirkung

  • Hahne hatte jedes einzelne Detail der Ausgestaltung des Familienrechts durch die Gerichte persönlich mitgestaltet. Alle bis zum BGH vorgedrungenen wichtigen Verfahren im Familienrecht der letzten Jahre tragen ihre Unterschrift. Die Folgen sind insbesondere für Väter gravierend negativ.
  • Die Liste ihrer katastrophalen Urteile ist ellenlang, die negativste Wirkung entfalteten XII ZR 78/08, XII ZB 82/09, XII ZR 102/08 und unzählige andere. Der schlimmste Tiefschlag des Jahres 2009 war XII ZR 65/07, mit dem sich auf einen Schlag für viele Väter der Kindesunterhalt um bis zu 100 % erhöhte. Fortan haben sie gleichzeitig Unterhalt für die Betreuung durch die Mutter zu zahlen plus Unterhalt dafür, dass die Mutter nicht betreut (Betreuungsfiktion).
  • Sie zeichnet sich hauptverantwortlich für die BGH-Tradition, verlängerte Werkbank des Bundes­finanz­ministeriums zu sein. Ihre Entscheidungen sind immer daran ausgerichtet, inwieweit staatliche Kosten maximal auf Dritte, vor allem Väter, zu verlagern sind.

Kuckuckskinder

Am 11. Januar 2012 wurde durch die Vorsitzende Richterin Dr. Meo-Micaela Hahne, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Dose, Schilling und Dr. Günter erneut in einem Urteil die Brisanz der Zweijahresfrist zur Anfechtung einer Vaterschaft bestätigt. In einem beispiellosen Fall, der im September 2003 damit begann, dass ein Vater eines 1974 geborenen Sohnes erfuhr, dass er nicht dessen Vater sein kann, wurde nun neun Jahre (sic!) später endgültig entschieden, dass er weiter rechtlicher Vater mit allen Konsequenzen zu bleiben hat. Begründung: Versäumung der Anfechtungsfrist des § 1600 b BGB. Aus der Urteilsbegründung ist zu entnehmen, dass von Seiten der Justiz zu keinem Zeitpunkt und in keiner Instanz ein wirkliches Interesse bestand, die Vaterschaft ordnungsgemäß zu klären, dem Kind zu seiner Identität zu verhelfen und die Verantwortlichen dieses offensichtlichen Betrugs zur Rechenschaft zu ziehen. Das Schicksal des Scheinvaters, der 30 Jahre für seinen Sohn da war und von heute auf morgen von der Situation und den Gesetzen samt Fristen überrollt wurde, spielt vor Gericht keine Rolle.[3]

Sonstiges

Obwohl sie die Öffentlichkeit und die Medien sucht, schottet sie ihr eigenes Leben ab. Sie scheint selbst nicht verheiratet zu sein, tritt auffällig geschminkt mit einer Vorliebe für violette Halstücher vor Publikum auf. Ihre Kommentare in Interviews zu Rechtsreformen konterkariert sie in ihren eigenen Urteilen: A ankündigen, aber A unterlassen und das Gegenteil davon tun. So erklärt sie im SPIEGEL, dass beim Scheitern der Ehe im Prinzip jeder selbst für sein Fortkommen sorgen müsse; eine "Garantie des ehelichen Lebensstandards" und "dauerhafte Abfederung des eigenen Unterhalts" gebe es nun nicht mehr. Gleichzeitig urteilt sie grundsätzlich, dass eine gutverdienende Lehrerin (ohne kleine Kinder!) ohne jede Befristung Unterhalt beanspruchen und erhalten darf (Urteil XII ZR 146/08). Ihre Taktik und Handlungsweise ist die einer Politikerin: Nach vorne lächelnd lügen und nach hinten mit größtmöglicher Härte zuschlagen. Um so härter, je weniger die geschlagene Gruppe eine Lobby besitzt.

Werke

  • "Handbuch des Scheidungsrechts", Helmut Borth (Autor), Meo-Micaela Hahne (Autor), Hans-Ulrich Maurer (Autor), Dieter Schwab[wp] (Herausgeber), Vahlen Franz GmbH 1999, ISBN 3-8006-1862-1

Einzelnachweise

  1. Pdf-icon-extern.svg Mein Geld - Dein Geld - Kein Geld. Mitgliederversammlung und Herbsttagung 2008[ext], 27. bis 29. November 2008 in Potsdam
  2. Pdf-icon-extern.svg Aus der aktuellen Rechtsprechung des XII. Zivilsenats zum Unterhalt zwischen Ehegatten[ext] - Dr. Meo-Micaela Hahne, Dezember 2008
  3. BGH-Richterin urteilt gegen Scheinvater und für den Betrug, KuckucksvaterBlog am 11. März 2012

Netzverweise