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Vaterschaft

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Aus längst vergangener Zeit
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Hauptseite » Familie » Eltern » Elternschaft » Vaterschaft

Der Begriff Vaterschaft bezeichnet die Existenz biologischer Nachkommen bei einem Mann und die Beziehung eines Vaters zu seinem Kind. Die Vaterschaft bildet einen wichtigen Gegenpol zur Mutterschaft.

  1. Jeder Mensch ohne Ausnahme hat genau einen Vater und genau eine Mutter. Davon gibt es nicht eine Ausnahme, zu keiner Zeit, an keinem Ort.
  2. Jeder Mensch wurde von seinem einen Vater gezeugt und von seiner einen Mutter geboren. Auch davon gibt es nicht eine Ausnahme.
  3. Niemals wurde ein Mensch von seiner einen Mutter gezeugt und von seinem einen Vater geboren. Auch davon gibt es nicht eine Ausnahme.
"Vaterschaft nach sieben Jahren Kampf zerstört und beerdigt" - Diese Traueranzeige erschien in Gelnhausen im Oktober 2015. Vermutlich schulterzuckend ignoriert von Heerscharen "nicht Betroffener", begleitet mit den üblichen Phrasen des "da sind doch immer zwei dran Schuld" bis "Jetzt übertreibt er aber..." ... So lange bis "man" selbst betroffen ist, oder aber ohnehin "zur anderen Seite" zählt.[1]

Rechte

Die Rechte der Väter müssen wesentlich gestärkt werden. In Artikel 6 Abs. 4 Grundgesetz wird die Diskriminierung der Vater-Kind-Beziehung festgeschrieben, indem ausschließlich Mutter und Kind unter besonderen Schutz und Fürsorge des Staates gestellt werden, Vater und Kind nicht. Diese verfassungsmäßig fest­geschriebene Benachteiligung führt zur Sorge- und Umgangs­rechts­diskriminierung von Vätern im Trennungs- bzw. Scheidungsfall. Eines der Grundprobleme hierbei ist, dass viele Väter für ihre Kinder zwar Unterhalt zahlen müssen, die Mütter aber praktisch ungestraft den Kontakt zwischen Vater und Kindern sabotieren können. Wir fordern: Müttern, die dem Vater hartnäckig und entgegen gerichtlich festgestellten Reglungen den Kontakt zum Kind verwehren, muss umgehend das Sorgerecht entzogen werden. Ziel sollte es sein, dass Sorge- und Umgangs­recht grundsätzlich bei beiden Eltern liegen, gleichgültig ob sie verheiratet, geschieden oder getrennt leben. Die gemeinsame Verantwortungs­gemeinschaft für das gezeugte Leben darf nicht einseitig zerstört werden.

Die bei der Riesterförderung gezahlten Kinderzuschläge werden grundsätzlich der Mutter überschrieben. Der Vater kann die ihm zustehende Hälfte nur erhalten, wenn seine Frau schriftlich ihr Einverständnis erteilt - das sie einmal jährlich einseitig und ohne Angaben einer Begründung widerrufen kann. Wir fordern, dass zukünftig die Kinder­zuschläge automatisch hälftig auf beide Eltern aufgeteilt werden, und zwar unabhängig von der Art der gewählten Lebensform. Eine freiwillige Überschreibung der anteiligen Zuschläge von einem Partner auf den anderen ist dadurch unbenommen.

Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung brauchen und anderweitig nicht erhalten können, haben in Berlin gute Chancen, wenn sie eine allein­erziehende Frau kennen. Lässt diese den Ausländer als Vater eintragen, ist ihm die Genehmigung so gut wie sicher. Denn für die Überprüfung der Vaterschaft sind die Bezirke zuständig. Und wer umzieht, bringt die Ämter oft ausreichend durcheinander, um seine Ruhe zu haben.[2] Es wird geschätzt, dass Schein­vaterschaften der Stadt Berlin Millionen kosten.[3]

Ein absurdes Gesetz

Der deutsche Kaufmann Jürgen Hass, ein in Paraguay lebender früherer FDP-Politiker, wollte 1000 ausländische Kinder adoptieren. Dies machte eine Grauzone des von Rot-Grün 1998 reformierten Kinderschafts­reform­gesetzes möglich. (Es erlaubt Männern die Anerkennung einer Vaterschaft, wenn die jeweilige Mutter zustimmt und niemand anderes sich als Vater erklärt.) Als Motiv nannte der Mann zugleich Hilfsbereitschaft und einen Rachefeldzug gegen den Staat.[4][5]

Gegenposition

Eine familienpolitische Forderung ist, Vaterschaft genauso wie die Mutterschaft grundgesetzlich zu schützen.

Die Väter des Paul

Eine Ehefrau bekommt während der Trennungszeit ein Kind: Paul.

Als Vater Pauls gilt gemäß § 1592 I Nr. 1 BGB ihr Ehemann (V1).

Mit dem (mutmaßlichen) biologischen Vater (V2) will die Mutter nie wieder das Geringste zu tun haben.

Es findet sich der neue Freund der Mutter (V3), der nach Rechts­hängigkeit der Scheidung gemeinsam mit Mutter und V1 zum Jugendamt marschiert und dort mit Zustimmung von V1 und Mutter die Vaterschaft für Paul anerkennt (§ 1599 II BGB).

V2 will seinen Paul sehen. Den Antrag muss ich abweisen, da er rechtlich nicht dessen Vater ist. Einen Antrag nach § 1600 I Nr. 2 BGB stellt V2 aber auch nicht.

Die Freundschaft zwischen Mutter und V3 zerbricht.

V3 stellt Vaterschaftanfechtungsantrag und gewinnt. Paul ist nun vaterlos. Die Vaterschaft des V1 lebt nicht wieder auf (Gaul FamRZ 1997, 1454).

Die Mutter erzählt beiläufig, dass sich ihr neuer Sozialpartner ganz und gar rührend um Paul kümmert und sie überlegen, eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt zu machen.

Armer Paul[6]

Vorrang der Kinderkrippe vor dem Vater

Das Oberlandesgericht Brandenburg urteilte am 9. März 2009 (Az: 10 UF 204/08), dass der Besuch einer Kinderkrippe nicht dem Kindeswohl schade. Damit wird indirekt geurteilt, dass die Entsorgung des Vaters dem Kindeswohl nicht schade. Der Vater strebte das Wechselmodell an, bei dem das Kind zwischen den Eltern wechseln und möglichst gleich viel Zeit bei Vater und Mutter verbringen könnte. Der Richter stellte sich auf den Standpunkt, dass das Aufenthalts­bestimmungs­rechts "aus Gründen der Kontinuität der Mutter allein übertragen werden" müsse. Wenn die Mutter entscheidet, das Kind von einer Tagesmutter bzw. in einer Kita betreuen zu lassen, gäbe es keinen Vorrang des Vaters, der das Kind selbst betreuen wolle. Es sei schon zweifelhaft, dass der Vater Kindes­betreuung und Erwerbs­tätigkeit miteinander in Einklang bringen könne.[7]

Vorrang des rechtlichen Vaters vor dem biologischen Vater

In Deutschland gilt die Regel: Hat der Partner einer Frau die rechtliche Vaterschaft für ihr Kind übernommen, bleibt der biologische Vater unter Umständen außen vor. Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bestätigte jetzt diese Regelung, wonach der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft des anderen nicht anfechtenh kann, wenn der neue Partner eine "sozial-familiäre Beziehung" zum Kind aufgebaut hat. Der Gesetzgeber habe sich entschieden, "einem bestehenden Familienverband zwischen dem betroffenen Kind und seinem rechtlichen Vater, der sich regelmäßig um das Kind kümmert, Vorrang einzuräumen gegenüber der Beziehung zwischen dem (angeblichen) leiblichen Vater und seinem Kind".[8]

Der interessanteste Aspekt an diesem Urteil ist, was die Richter unter einem "bestehenden Familienverband" verstehen. Es geht mitnichten um § 1592 Abs. 1 BGB, wonach der "Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist". Die Mütter der Kinder sind nämlich gar nicht verheiratet. Damit kommt der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie (Artikel 6 Abs. 4 GG) hier gar nicht in Betracht.

Im ersten Fall hatte der in Berlin lebende Kläger ein halbes Jahr lang eine Beziehung zu einer Frau, die mit einem anderen Mann zusammenlebte. Ein paar Monate später bekam die Frau eine Tochter. Ihr Freund, mit dem sie zusammenlebte, erkannte die Vaterschaft an. Das Mädchen wächst bei den beiden auf. Der heute 41-Jährige zog vor Gericht. Ein Gutachter stellte fest, dass er der leibliche Vater ist. Doch die deutschen Richter wiesen die Klage ab: Es bestehe eine "sozial-familiäre Beziehung" zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind. Äußere Störungen sollten im Interesse des Kindes vermieden werden.[8]

Im zweiten Fall hatte war der Kläger aus Willich mit der Mutter des Kindes verheiratet, vier Monate nach der Scheidung bekam sie eine Tochter. Mehr als ein Jahr später erklärte sich ihr neuer Partner offiziell zum Vater des Kindes; kurz darauf heirateten die beiden. Auch hier lehnten die deutschen Gerichte die Klage ab. Da das Kind einen rechtlichen Vater habe, habe der Kläger auch kein Recht auf Feststellung seiner Vaterschaft durch einen Gentest.[8]

Zitat: «Die verbale Aufgeschlossenheit erlebe ich tagtäglich überall. Genauso schnell versickert sie wieder oder wird bis zur Unkenntlichkeit relativiert. Man will die Väter verbal überall, aber leider ist ausgerechnet der Vater der gemeinsamen Kinder ja so desinteressiert/defizitär/untragbar etc.

Man redet viel und lange von "Gleichstellung", aber wehe, wenn Gleichstellung auch Gleichstellung wird: Gemeinsames Sorgerecht, insbesondere gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht - dann schlägt das Mütterprimat sofort voll durch und es wird verbal in Richtung "zum Wohle des Kindes" ausgewichen. Wie das definiert ist, wissen wir alle aus eigener Erfahrung sehr gut: Immer so, dass es dem Interesse desjenigen am meisten dient, der davon redet, vorzugsweise der Mutter oder einem Amt.»[9]

Dieses Urteil bestätigt wieder einmal ausdrücklich, dass alle Rechte bei der Mutter liegen und der Vater keine Rechte hat, und wenn, dann nur von Mutters Gnaden. Denn die "sozial-familiäre Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind", welche die Richter zu schützen vorgeben, ist spätestens dann nichts mehr wert, wenn die Mutter die jetzt bestehende "sozial-familiäre Beziehung" (welche ein ungeheures Ersatzwort für Familie) in die Tonne tritt, das alleinige Sorgerecht beantragt und den jetzigen "rechtlichen Vater" zum Zahlesel degradiert.

Heribert Prantl räsoniert in der Süddeutschen Zeitung:

Zitat: «Der rechtliche Vater nicht immer auch der biologische. Der biologische ist derjenige, der das Kind gezeugt hat. Der rechtliche dagegen ist derjenige, der in einer Ehe mit der Mutter lebt; oder derjenige, der die Vaterschaft anerkannt hat; oder derjenige, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Solange ein Kind einem Vater auf diese Weise zugeordnet ist, bleibt für eine weitere Zuordnung kein Raum. (...)
Das Gericht dem biologischen Vater weder die Möglichkeit zugebilligt, sich als zweiten rechtlichen Vater neben den ersten zu stellen, noch gar die Befugnis, den rechtlichen Vater aus einer funktionierenden Familie hinauszukicken und sich an seine Stelle zu setzen. (...) sich in eine funktionierende Familie als neue rechtliche Väter hineindrängen wollten.»[10]

Es ist schon erschreckend, wie fahrlässig mit den Begriffen Ehe und Familie umgegangen wird. Verheiratet ist die Mutter in beiden Fällen nicht mit dem Mann, der die Vaterschaft anerkannte, sondern lebt mit ihm in einem Konkubinat auf Zeit. In dem einen Fall kann von einer funktionierenden Familie nicht die Rede sein, wenn die Frau ihren Freund nicht heiratet und sich von einem anderen schwängern lässt. In dem anderen Fall war die Mutter sogar mit dem biologischen Vater verheiratet und ein neuer Partner hat sich in die Familie hineingedrängt.

Zitat: «Ein Nebeneinander von zwei Vätern, denen zusammen mit der Mutter die jeweils gleiche Elternverantwortung für das Kind zukommt, entspricht nicht der Vorstellung von elterlicher Verantwortung", das dem Grundgesetz zugrunde liege, sagt das Bundesverfassungsgericht. Warum? Je mehr familiäre Entscheider es fürs Kind gibt, umso schwieriger wird die Entscheidung.»[10]

Nun, denn. Wenn das mit den Entscheidungen so schwierig wird, warum ändern wir dann nicht gleich das Gesetz, dass die Mütter ganz alleine entscheiden dürfen; per se und für immer?

Zitat: «In Paragraph 1592 BGB ist Vaterschaft dagegen sozial definiert. Das bedeutet in der Realität, dass unter Umständen frei definiert werden kann, wer der Vater eines Kindes ist. In meiner Beratungs­praxis erlebe ich, dass die Mutter definiert, wer der Vater ihres Kindes ist, oft derjenige, der gerade mit ihr das Bett teilt. Sukzessive Vaterschaften, wobei die Kinder inzwischen zum dritten oder vierten Mann Papa sagen, gehören zu dieser meiner Beratungs­realität.

Und wir kennen die vielen konkurrierenden parallelen Vaterschaften: biologischer Vater, sozialer Vater, rechtlicher Vater und viele weitere Vater-Definitionen.

Erst wenn Gleichstellung ernst genommen wird und auch Vaterschaft wie Mutterschaft biologisch definiert wird - die labor­technischen Mittel dazu haben wir längst - und wenn dann Vaterschaft ebenfalls gegen Konkurrenz geschützt wird, erst dann wird deutlich werden, dass auch Väter tatsächlich ernst genommen werden.

Stattdessen wird politisch geplant, Abstammung durch Sozialisation zu ersetzen, Kindern bis zu vier Eltern zuzuweisen und damit Elternschaft beliebig zu gestalten.» - Franzjörg Krieg[11]

Zum Mann umoperierte Frau

Zitat: «In einer lesbischen Lebensgemeinschaft kann eine der beiden Partnerinnen unter bestimmten Bedingungen "Vater" im Sinne des Gesetzes sein. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln im Fall eines lesbischen Paares, das nach einer Geschlechtsumwandlung der als Mann geborenen ersten Partnerin und durch eine anschließende künstliche Befruchtung der zweiten Frau zu leiblichen Eltern eines Sohnes geworden war. Dem Urteil zufolge muss der heute zum weiblichen Geschlecht gehörende "Vater" allerdings unter seinem früheren männlichen Vornamen ins Geburtsregister des Standesamts eingetragen werden.»[12]

Studien

Niederlande: Männer ohne Kinder sind glücklicher

Männer ohne Kinder sind glücklicher: Das belegt eine neue Studie aus den Niederlanden. Ein Interview mit der Soziologin Renske Keizer, die dem Glücksempfinden von Vätern und kinderlosen Männern nachgegangen ist.[13]

Menschenrechtsverletzungen

Deutschland wurde unter Rot-Grün bereits mehrfach wegen Menschenrechts­verletzungen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (Straßburg) zu Schmerzens­geld­zahlungen an Väter verurteilt, u. a. wegen Verstößen gegen Artikel 6, 8 und 14 der Europäischen Menschen­rechts­konvention (EMRK):

  • Artikel 6: Recht auf faires Verfahren
    • Verfahrensverschleppung
    • Verfahrensmanipulation
    • Unsachgemäße Verfahrensweise
    • Bevorteilung des sorgeberechtigten Elternteils (i.d.R. Mütter)
  • Artikel 14: Verbot der Diskriminierung
    • Diskriminierung des umgangsberechtigten Elternteils (i.d.R. Väter)

Neusprech

UN, EU und nationale Gesetzgeber schaffen ein Neusprech, welches die Begriffe Eltern, Mutter und Vater nicht mehr kennt.[14][15]

In der Fiktion

  • In der deutschen Film"komödie" von 1996 "Irren ist männlich" (der Titel macht keinen Hehl aus seiner Einstellung) von der Regisseurin Sherry Hormann geht es um einen Mann, der herausfinden muss, dass "seine" beiden Kinder nicht von ihm sein können. Wie sich herausstellt (nur für die Zuschauer, nicht für den Charakter), hat sein eigener Bruder (noch dazu Priester von Beruf) stattdessen die Kinder gezeugt. In dem Film werden der Ehebruch der Frau (die auch gern obszöne Witze erzählt) und des Mannes gegenübergestellt und unterschiedlich bewertet: Während sie "nur" fremdgeht, um ihrem Mann die Illusion zu verschaffen, Kinder gezeugt zu haben, tut er das anscheinend "natürlich" nur zu seinem Vergnügen. Trotz der guten Schauspieler ist der Film nur eine "weitgehend platte Komödie" (Lexikon des internationalen Films).
  • Der Film "Mamma Mia!" stellt die Welt so dar, als würde die biologische Vaterschaft überhaupt keine Rolle spielen, und jeder ehemalige Partner der Mutter könnte die Rolle des Vaters ausfüllen, sogar zusammen mit mehreren anderen Männer. In der Fiktion geht das natürlich ohne Probleme ...

Zitate

Zitat: «Dieses System ist väter- und kinder­feindlich, asozial, korrupt und extrem mütterorientiert.»[16]
Zitat: «Der soziologische Vater meines biologischen Kindes ist der biologische Vater meines gesetzlichen Kindes!»[17]
Zitat: «Zu 99,xxxxxx % bin ich der biologische, zu 100 % der rechtliche, der zahlpflichtige und entsorgte Vater. "Richtiger" Vater bin ich nicht.»[18]
Zitat: «Szenarien späterer "Wiedervereinigung" mit dem erwachsenen Kind stehe ich skeptisch gegenüber. Erstens passiert das in der Praxis selten und zweitens stellt sich auch die Frage an den Vater, ob der überhaupt Lust hat, vor einem erwachsenen Schadensfall (aus so aufgewachsenen Trennungs­kindern werden selten stabile Persönlichkeiten) dürre Sätze aus der nicht­existenten gemeinsamen Vergangenheit zu finden. Die Kindheit und die Prägung ist lange vorbei, die Vaterschaft war zwangsweise nie gelebt. Statt irgendwas aufzuarbeiten, arbeitet man sich höchstens an Unabänderlichem ab.

Ich bin nicht verantwortlich für das, was aus dem Kind wurde, sondern mir wurde mit voller Absicht von Mutter und Staat die Verantwortung verweigert. Ich habe mehr als genug Probleme und Schäden getragen, auf weitere derartige Gewichte kann ich verzichten. Lieber helfe ich Anderen, damit es bei denen gar nicht so weit kommt.»[19]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Facebook: Trennungsmediation und Schuldnerberatung am 19. November 2015
  2. Wie Zuwanderer oft problemlos in Berlin bleiben können, Berliner Morgenpost am 17. Juli 2008
  3. Scheinvaterschaften kosten Berlin Millionen, Berliner Morgenpost am 1. März 2010
  4. Deutscher will Vater von 1000 Kindern werden, Der Spiegel am 6. Mai 2006
  5. Rachefeldzug gegen den Staat: Früherer FDP-Politiker will 1000 Kinder adoptieren
  6. Hans-Otto Burschel: Die Väter des Paul, Beck-Blog am 8. August 2011
  7. OLG Brandenburg: Kein Vorrang des Vaters bei der Betreuung anstatt Kinderkrippe, 3. April 2009
  8. 8,0 8,1 8,2 Europäisches Urteil: Leibliche Väter haben nur eingeschränkte Rechte, Spiegel am 22. März 2012
  9. TrennungsFAQ-ForumP am 27. September 2011 - 09:41 Uhr
  10. 10,0 10,1 Heribert Prantl: Vaterschaftsprozess: Welchen Papa braucht das Kind?, Süddeutsche Zeitung am 22. März 2012
  11. Franzjörg Krieg: Rede auf der Väterdemo, Frühjahr 2018
  12. Vaterschaft: Frau kann "Vater" im Sinne des Gesetzes werden, 11. Dezember 2009;
    WGvdL-Forum (Archiv 2)Frau kann "Vater" im Sinne des Gesetzes werden, Lupo am 9. Mai 2012 - 11:39 Uhr
  13. Väter im Unglück, Brigitte
  14. WGvdL-Forum (Archiv 2): Mutter und Vater werden abgeschafft, sonnenlilie am 15. Oktober 2011 - 19:46 Uhr
  15. Mutter und Vater werden abgeschafft, Alles Schall und Rauch am 14. Oktober 2011
  16. WGvdL-Forum (Archiv 2): Schulkameraden haben mehr Umgang mit meinen Kindern als ich, der Vater!, ManPower am 5. August 2011 - 08:24 Uhr
  17. WGvdL-Forum (Archiv 2): Deutscher Alltag, Tele22 am 4. November 2011 - 09:18 Uhr
  18. Sorgerechtapartheid: Meine Meinung[archiviert am 3. April 2015] (Hinweis: Im Webarchiv erscheint die Seite weiß, deshalb herunter­scrollen, der Text erscheint weiter unten.)
    (Auszug: "Die ledige Mutter nannte das Kind Lisa. [...] Zu 99,xxxxxx % bin ich der biologische, zu 100 % der rechtliche, der zahlpflichtige und entsorgte Vater. "Richtiger" Vater bin ich nicht. Das Recht zur Sorge wurde mir nicht entzogen. Ich war niemals dessen Inhaber." [...]
    2003 wandte ich mich (unwissender- und dummerweise) an das Jugendamt und beantragte im Juni 2004 eine umfassende und durchsetzbare Regelung des Umgangs. Von da an kamen weitere Terrorexperten der so genannten Helferindustrie ins "Spiel ohne Ende". War bis 2007 noch sporadisch und willkürlich etwas Beziehungspflege möglich folgten (rechtswidrige) Aneinander­reihungen von Umgangs­ausschlüssen in Form einstweiliger Anordnungen oder gleich mal für ein paar Jahre als Beschluss. Die Zeit zwischen den Umgangs­ausschlüssen nahm sich das Gericht regelmäßig Auszeiten (u.a. von 2009 bis 2012) während sich Psychologen, Verfahrens­pflegerinnen, Beiständinnen und Jugendämtler mit meiner Person befassten. Es erübrigt sich anzuführen, dass die einstige schützenswerte und liebevolle Vater-Kind-Beziehung zerstört wurde. [...])
  19. TrennungsFAQ-Forum: P am 19. März 2015 - 12:43 Uhr

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