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Pfändungsschutz

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Der Pfändungsschutz soll dem Schuldner einen Selbstbehalt für Miete und weitere notwendige Kosten des Lebens­unterhalts gewähren. Zudem können damit Unterhalts­ansprüche gesichert werden, und zwar unabhängig davon, wieviel Unterhalt tatsächlich gezahlt wird. Allerdings kann ein Gläubiger alle Rechtsmittel nutzen, um an das Geld zu kommen, indem er Unterhalts­verpflichtungen bestreitet.

  • Der Pfändungsschutz ist in den §§ 850, 850 a, 850 b ZPO[wp] gesetzlich geregelt.[1][2][3]
  • Der Pfändungsschutz für Bankguthaben ist in § 850 k ZPO zusätzlich geregelt → Pfändungsschutzkonto[wp].[4]
  • Der Pfändungsschutz für Landwirte ist in § 851 a ZPO zusätzlich geregelt.[5]
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [6]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. dejure.org: 850 ZPO - Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen
  2. dejure.org: 850 a ZPO - Unpfändbare Bezüge
  3. dejure.org: 850 b ZPO - Bedingt pfändbare Bezüge
  4. dejure.org: 850 k ZPO - Pfändungsschutzkonto
  5. dejure.org: 851 a ZPO - Pfändungsschutz für Landwirte
  6. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise

Netzverweise