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Rechtsfindung

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Rechtsfindung meint die [richterliche] Ermittlung der auf einen Lebenssachverhalt anzuwendenden Rechtsnormen durch Interpretation, Analogie aus bzw. zu geschriebenem oder ungeschriebenem Recht oder durch Ableitung aus der Natur der Sache.[1]

Freie Rechtsfindung

Zitat: «Kann der Richter einen Sachverhalt weder durch Auslegung von Gesetzes­vorschriften (Gesetzes­auslegung) einer Rechtsnorm unterordnen noch die Gesetzes­lücke durch Analogie ausfüllen, so muss er im Wege der freien Rechtsfindung seine Entscheidung treffen. Er darf sich dabei aber mit dem Grundgedanken eines Gesetzes nicht in Widerspruch setzen.»[2]

Begründungsfindung statt Rechtsfindung

Zitat: «Die [Richter] reden zwar immer von "Rechtsfindung", das ist aber leeres Gerede. Tatsächlich machen sie, was sie gerade wollen, und betreiben dann "Begründungsfindung".

Das liegt schon in der Natur der Reihenfolge: Sie entscheiden ad hoc und brauchen dann Monate, um eine Begründung zu finden. Und nicht selten habe ich es erlebt, dass sie schon vorher entscheiden. Dass sie nicht abwarten, was in der Verhandlung passiert, sondern sie so lenken, dass das herauskommt, was sie brauchen.» - Hadmut Danisch[3]

Zitat: «[D]ie Rhetoriker[wp], Rabulistiker[wp] und Dialektiker finden immer irgendeine Begründung, um zu sagen, dass man sich falsch verhalten hat, nämlich weil die Kriterien nicht vorher festgelegt werden, sondern erst nachträglich zum Zeitpunkt der Wertung willkürlich so gesetzt werden, dass sie gerade passen. So funktioniert heute Politik. So funktioniert Presse. So funktioniert Rechtsprechung. Denn Rechtsprechung ist auch keine Rechtsfindung mehr, sondern willkürliches Festlegen mit anschließender Begründungs­findungs­rhetorik.» - Hadmut Danisch[4]
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [5]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Lexikon: Rechtsfindung, wissen.de, abgelesen am 26. Mai 2016
  2. Lexikon: Freie Rechtsfindung, rechtslexikon.net, abgelesen am 26. Mai 2016
  3. Hadmut Danisch: Recht im Sinkflug: Als die Richter jammern lernten, Ansichten eines Informatikers am 25. Mai 2016
  4. Hadmut Danisch: Moralismus statt Analyse, Aktivismus statt Journalismus, Ansichten eines Informatikers am 2. April 2017
  5. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise