Am 28. Dezember 2024 ist Tag der unschuldigen Kinder.
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Sabine Heinke
Sabine Heinke | |
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Geboren | 1956 |
Beruf | Jurist |
Sabine Heinke (* 1956) ist eine deutsche Juristin. Sie erlangte im Jahre 1973 das Abitur in Kassel, studierte Jura und war als Rechtsanwältin und dann als Richterin am Amtsgericht Bremen tätig, Abt. 61. Sie übte zeitweise die Funktion einer berichtenden Richterin des Bundesverfassungsgerichts aus.
Taten
- Aktives sexistisches Handeln in einer Vielzahl von Organisationen und Orten: Redakteurin und zeitweise Herausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT, Vorsitzende der Familienrechtsfachkommission im Deutschen Juristinnenbund, Dozentin beim Feministischen Juristinnentag.
- In einer einzigartigen Verquickung von Ämtern schreibt Heinke an Stellungnahmen für das BVerfG mit, so auch zum denkwürdigen Verfahren 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, in dem das Sorgerecht für nichteheliche Väter abgelehnt wird. Sie schreibt u.a.: "Die alleinstehende und alleinerziehende Mutter hat das Sorgerecht für ihr Kind inne, braucht niemanden daran zu beteiligen und niemanden zu fragen, und das ist auch gut so". Gleichzeitig verfasst sie als Gerichtssprecherin an diesem Gericht die ebenso einzigartig einseitige Pressemeldung zum Urteil, in dem sie höhnisch über Väter herzieht.[1]
- Sie trommelt öffentlich in einer Vielzahl von Interviews gegen das gemeinsame Sorgerecht und fällt durch primitive Äußerungen im BILD-Stil auf wie "Oft wollen die Väter ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie heiraten nicht, weil sie keinen Unterhalt für die Frau zahlen wollen." [1]
- Sie tritt aktiv ein gegen eine Beschleunigung von Verfahren zum Umgangsrecht, hat Anteil an der Entwertung des neuen FamFG, betreibt wie ihre geistesverwandte Clique Missbrauch mit dem Gewaltschutzgedanken (djb 2007, Heft 3, S. 35ff) indem sie Partnergewalt immer als allgegenwärtige Männergewalt definiert und durch bloße Gewaltbehauptungen Umgangsrecht und Sorgerecht entwerten will.
- Sie greift in alle nur irgend möglichen anderen juristischen Reformprojekte ein, um darin ihre radikalfeministischen Vorstellungen (oft erfolgreich) zu realisieren.
Wirkung
- maßgeblich beteiligt am Fortbestehen des menschenrechtswidrigen und kinderfeindlichen § 1626a BGB
- maßgeblich beteiligt an der Verfestigung und Stärkung feministischen Gedankenguts in einer Vielzahl von Gremien und Organisationen
- maßgeblich beteiligt an der Zerstörung der wenigen guten Elemente im Entwurf der FamFG.
- beteiligt an der Reform des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs
- nach eigenen Angaben ist sie Teilnehmerin an einem Geschlechterkrieg
Sonstiges
Heinke weiss sehr genau, welche Schäden und Leid sie mitverursacht. Sie gehört zu den Täterinnen, die wissen was sie anrichten. An ihrem Amtsgericht in Bremen hat sie genau mit den Müttern zu tun, denen sie im BVerfG-Verfahren Allmacht zugesprochen hat und kommentiert das lapidar mit "Mütter missbrauchen dieses Recht manchmal schon".
1999 hätte es sie fast einmal erwischt, kann sich aber Dank ihren Seilschaften halten:
- Bei der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts treffen Protestbriefe ein. Grund: Über Karlsruher Diensttelefon und Dienstfax werden eine feministische Zeitschrift betrieben. Die im Impressum des Periodikums "Streit" angegebenen Amtsnummern gehören Sabine Heinke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin ausgerechnet im Ersten Senat beschäftigt ist - und er befaßt sich mit Grundsatzurteilen zum Familienrecht. Die erklärte Feministin unterschreibt schon mal Flugblätter, in denen das Flüchtlingselend als Geschlechterkrieg interpretiert wird und Männer dabei pauschal als "Brandstifter, Volksverhetzer, Vergewaltiger, Grabschänder" verurteilt werden. Die von ihr mitbetriebene Zeitschrift "Streit" macht Front gegen das neue Kindschaftsrecht - Heinke ist der Überzeugung, daß Männer, die nach einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder anstreben, lediglich "Frauen mit Gefühl um Geld" bringen wollen. [2]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Das letzte Wort haben die Mütter, Schwarzwälder Bote am 11. Februar 2003
- ↑ Der Spiegel 1/1999 vom 4. Januar 1999, S. 19