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Schulsozialarbeit

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Hauptseite » Staat » Jugendamt » Schulsozialarbeit
Zitat: «Schulsozialarbeit umfasst alle Formen der kontinuierlichen Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule, die eine Tätigkeit von sozial­pädagogischen Fachkräften am Ort Schule und die Zusammenarbeit mit Lehrkräften dort zur Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe für die … Schüler zum Ziel haben.» - Rademacker, 2009, S. 13

Die vermeintliche Definition von Schulsozialarbeit ist eine administrative Positions­bestimmung, die einem Schul­sozial­arbeiter einen Platz zwischen Schule und Jugendamt zuweist. Eine solche Bestimmung ist ausreichend, wenn es in erster Linie darum geht, eine Position zu schaffen, ohne der Frage, wofür die entsprechende Position geschaffen wurde, allzu viel Gewicht beizumessen. Es ist eben eine Beschäftigungs­möglichkeit für Sozial­pädagogen, aber nicht nur das.

Wachstums­gewerbe

Schulsozialarbeit ist ein Wachstums­gewerbe für Sozial­pädagogen. Die Zahl der Schul­sozial­arbeiter ist von 755 im Jahre 1998 auf 3025 im Jahr 2010 angestiegen, wie der Kinder- und Jugend­bericht auf seiner Seite 329 zeigt.[1] Die 3025 Schul­sozial­arbeiter sind zu 83 % weiblich, die Quote ist hier also gleich doppelt erfüllt. 62 % der Schul­sozial­arbeiter sind Sozial­pädagogen. Wenn es darum geht, sich Stellen zu schaffen, dann gehören Sozial­pädagogen zu den erfolgreichsten Lobbyisten in Deutschland. Ist es recht einfach, das rasante Wachstum der Zunft der Schul­sozial­arbeiter zu zeigen, so ist es deutlich schwieriger herauszufinden, was die entsprechenden Schul­sozial­arbeiter in ihrer sozialen Arbeit in der Schule eigentlich so treiben. Auch darin haben sich Sozialpädagogen als wahre Meister erwiesen, weder soziale Arbeit noch Schul­sozial­arbeit hat eine konkrete Bestimmung erfahren. Vielmehr befinden sich beide im Zustand des von Steuerzahlern finanzierten "anything goes".

Tätigkeitsfeld

Speck und Olk haben für ihren Sammelband (2010, S. 114) für Sachsen-Anhalt 2432 Schüler, 738 Lehrer und 57 Schulsozialarbeiter befragt und herausgefunden, dass alle mit der Schul­sozial­arbeit "zufrieden" waren. Viel Aufwand für wenig Ertrag, und ein beredtes Zeugnis für eine bestimmte Form "wissen­schaftlicher Begleit­forschung", die man besser als Legitimations­forschung bezeichnen würde. Wir wissen zwar nach wie vor nicht, was Schul­sozial­arbeiter so den lieben langen Tag über machen, aber wir wissen, dass sie selbst, die Lehrer an ihrer Schule und die meisten Schüler mit dem, was sie machen, zufrieden sind. In einem anderen Beitrag von Lang und Vogel (2010, S. 71-72) erfährt man, dass Schul­sozial­arbeiter "vertrauliche Gespräche" führen, worüber auch immer, "Beistand leisten", wobei auch immer, "persönlichen Kontakt" zu Schul­schwänzern halten, wozu auch immer und "Veränderungs­prozesse in der Verantwortung der Klienten" initiieren. Alles vermutlich sehr sinnvolle Tätigkeiten, wenngleich nicht gesagt werden kann, worin sie eigentlich bestehen. Im Beitrag von Lang und Vogeln (2010, S. 72) werden noch zwei Tätigkeiten von Schul­sozial­arbeitern benannt:

  • "Einleitung von Interventionen in akuten Krisen (Inobhutnahme)
  • Schaffung von Freiräumen außerhalb des familiären Klimas von Kontrolle, Gewalt, Misstrauen, familiärer erzieherisch organisierter Abhängigkeiten”

Staatliche Erziehungsinstanz

Hier wird eine Erziehungsinstanz neben den Eltern aufgebaut. Mit den vorstehend genannten zwei Punkten wird zum ersten Mal konkret deutlich, wie der Über­wachungs­arm des Jugendamtes in die Schulen ausgedehnt wird. Eine Bildungs­instanz wird unabhängig von Schulen geschaffen, die genutzt werden kann, um Inhalte, die in Schulen nicht vermittelt werden, die dem Jugendamt oder wem auch immer wichtig sind, zu verbreiten. Mit anderen Worten, hier werden Indoktrinierungs­strukturen geschaffen, die den totalen Zugriff von Ämtern auf Kinder und ihre Familien ermöglichen.

Staatliche Legitimierung

Zur Beruhigung von Sozial­pädagogik­studenten, die es vielleicht etwas problematisch gefunden hätten, in die Privatleben anderer Menschen zu intervenieren, gibt man als Grundlage und Legitimation den Lebens­weltansatz an die Hand, der letztlich nichts anderes sagt, als dass Menschen von ihrem Alltag geprägt werden. Eine heftige Trivialität, die man allerdings prima zur Legitimation sozial­pädagogischer Eingriffe in alle Lebens­bereiche nutzen kann.

Staatliche Entmündigung

Schulsozialarbeit ist als eine administrative Funktion der lange Arm des Jugendamts in die Schule. Entsprechend findet sich eine weitere Grundlage der Tätigkeit von Schul­sozial­arbeitern im so genannten Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugend­hilfe­rechts, das als Achtes Buch Eingang in das Sozialgesetzbuch gefunden hat. Dort steht in den Paragraphen 1 und 13:

§1
"(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigen­ver­antwortlichen und gemein­schafts­fähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen …"
§13
"(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozial­päda­gogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern."

Man beachte dreierlei:

  1. Es werden in Deutschland nur Rechte eingeräumt, damit sich Horden von Dritten (staatlich bezahlte Helfer) darum kümmern können, dass die Rechte­inhaber die Rechte auch so ausüben, wie diese Dritte denken, dass es richtig ist. Rechte sind also keine individuellen Ermächtungen, sondern gerade im Gegenteil individuelle Entmündigung, werden doch Dritte damit beauftragt, sozial­pädagogische Hilfen (von denen wir immer noch nicht wissen, wie sie aussehen) bereitzustellen;
  2. Die Sozialarbeit stellt im Allgemeinen und Schul­sozial­arbeit im Besonderen ein Vehikel zur Kontrolle von Familien dar, die als nicht gesell­schafts­konform eingeschätzt werden, was gewöhnlich in den Begriffen "sozialer Benachteiligung" und der "Bildungsferne" seinen Niederschlag findet, aber natürlich generell auf alle nicht passenden Familien erweiterbar ist.
  3. Eltern stehen unter Aufsicht der "staatlichen Gemeinschaft" (was auch immer das sein mag) bzw. der Erfüllungs­gehilfen der staatlichen Gemeinschaft, der Schul­sozial­arbeiter bzw. aller sonstigen sozialen Arbeiter.

Deutlicher kann man den Durchgriff des Staates auf die Erziehung von Kindern nicht mehr machen, und deutlicher kann man auch nicht mehr sagen, dass Schul­sozial­arbeit eine zusätzliche Kontroll- und Überwachungs­instanz des Staates in Schulen ist, deren Zweck darin besteht, abweichende Kinder aus abweichenden Familien zu identifzieren und ihnen "zu helfen". Wie die Tätigkeiten, die bei Lang und Vogel (2010, S.72) beschrieben werden, deutlich machen, besteht die Hilfe darin, die Kinder in "Obhut" zu nehmen, also ihren Eltern zu entziehen, oder einen Keil zwischen die Kinder auf der einen Seite und die "familiär erzieherisch organisierten Abhängigkeiten" auf der anderen Seite zu treiben.

In George Orwells Roman 1984 werden Kinder in Informanten der Partei/des Staates umfunktioniert, vor denen ihre eigenen Eltern Angst haben. Diese von Orwell entworfene Dystopie ist Wirklichkeit geworden. Und man kann nur abschließend und abermals feststellen: Wer unter diesen Umständen in Deutschland Kinder in die Welt setzt oder kritik- und wider­stands­los und sehenden Auges in staatliche Bildungs­anstalten schickt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

Dabei könnten sich Eltern in Deutschland ein Beispiel an Eltern in den USA nehmen, die bereits auf die Barrikaden gehen und ihre Kinder nicht mehr zur Schule schicken, wenn versucht wird, ihnen vorzuschreiben, was ihre Kinder in der Schule zu essen haben und was nicht.

Einzelnachweise

Querverweise

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schulsozialarbeit - Der totale Durchgriff des Staates auf die Familien von Michael Klein, Kritische Wissenschaft - critical science am 9. August 2013.