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Sklaverei

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Der Begriff Sklaverei bezeichnet eine gesetzlich regulierte und gesellschaftlich anerkannte Institution, die auf der durch Gewalt aufrecht­erhaltenen vorübergehenden oder lebenslangen Verwendung von Menschen als - zumeist privatrechtlich garantiertes - Eigentum anderer, basiert. Ein illegales und gesellschaftlich geächtetes Ausbeutungs­system, in welchem Menschen nicht notwendigerweise den Status von Privateigentum inne haben, stellt demgegenüber eine sklaverei-ähnliche Form der Unfreiheit dar.[1]

Sklavenrecht

Die Sklavengesetze regelten die privat- und straf­rechtlichen Gesichts­punkte der Sklaven­haltung und des Sklaven­handels; darüber hinaus bestimmten sie auch, welche Rechte den Sklaven zugestanden wurden. In vielen sklaven­haltenden Staatswesen behielten Sklaven eine gewisse Rechts­fähigkeit und konnten beipielsweise die Gerichte anrufen oder Eigentum erwirtschaften, das es ihnen eventuell erlaubte, durch Selbstkauf die Freiheit zu erlangen. In manchen Staatswesen war Sklaverei erblich, das heißt die Nachkommen von Sklaven erbten den Rechtsstatus ihrer Eltern.[2]

Zitate

Zitat: «Die sexuelle Promiskuität ist das Trinkgeld, mit dem die Gesellschaft ihre Sklaven beschwichtigt.» - Nicolás Gómez Dávila[wp]

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise