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U-Boot

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Der Begriff U-Boot bezeichnet Männer, die nach der Scheidung von ihren Ehegattinnen vom Staat zur Zahlung von Unterhalts­leistungen für dieselben zwangs­verpflichtet werden, sich jedoch ihren staatlichen oktroyierten Unterhalts­pflichten durch verschiedene Methoden entziehen und deshalb dazu gezwungen sind, eine semilegale Existenz zu führen. Das Leben als U-Boot ist faktisch ein Leben als Untergetauchter.

Manche Unterhaltspflichtige wählen als Überlebens­strategie ein Leben als U-Boot.

Die Verpflichteten geben angesichts der unausweichlichen Zerstörung ihrer wirtschaftlichen Restexistenz durch das Unterhalts­unrecht legale Arbeits­bemühungen auf, arbeiten schwarz, ziehen um, melden sich ins Ausland ab, bleiben aber im Land, führen Schein­adressen, lassen Konten und alles andere über vertrauens­würdige Verwandte oder die neue Freundin laufen. Sie sind vorsichtig bei gegenseitigen Behörden­auskünften: Gesucht werden diese Väter gerne über die Kfz-Meldestelle, Krankenkassen (ein neuer Arbeitgeber muss Beschäftigte dort melden), Finanzamt, Funk­telefon­nummern und überhaupt allen Daten­beständen. Selbst der kleinste Jugendamts­sach­bearbeiter kann einen Unterhaltspflichtigen oder auch nur einen Mann, dem eine Vaterschaft unterstellt wird, zur Fahndung im Bundes­zentral­register ausschreiben.[1]

Vorsicht: «Die Behörden tauschen sich de facto grenzenlos untereinander aus. Datenschutz existiert bei der Treibjagd auf Väter und Unterhalt nicht.»[1]

In der Regel hat das Leben als U-Boot so viele Nebenwirkungen, dass diese Therapie oft fast so schlimm wie die Krankheit Familienrecht selbst ist. Detlef Bräunig empfiehlt als Alternative, sich "pfändungs­sicher" zu machen.

Einzelnachweise

Querverweise