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Unterhaltspreller

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Bekennender Unterhaltspreller, straffrei herumlaufend: Detlef Bräunig bei Menschen bei Maischberger[wp].

Unterhaltspreller ist eine Analogiebildung zu Zechpreller.

Zechpreller wird jemand genannt, der sich in einem Gastronomie­betrieb der Bezahlung entzieht, also den Gastwirt um die Zeche[wp] prellt.[1]

Männer

Umgangssprachlich wird ein Mann als Unterhaltspreller bezeichnet, wenn er gerichtlich ausgeurteilten Unterhalt nicht zahlt. Im Juristendeutsch ist von einer Unterhaltspflicht[wp][2] die Rede: Die Unterhalts­berechtigte (Exfrau) erhält einen Leistungsanspruch zugesprochen, die der Unterhalts­pflichtige (Mann) erfüllen muss. Kommt der verpflichtete Mann den ausgeurteilten Unterhalts­forderungen nicht oder nur unzureichend nach, so wird von einem Unterhalts­pflicht­verletzter beziehungsweise einer Unterhalts­pflicht­verletzung gesprochen.

Zitat: «Bevor ein Vater sich in Schulden, Chaos und Gerichts­prozessen verschleißt, sollte er besser ein Unterhalts­preller werden. Die meisten Zahlväter versinken eh in Schulden, früher oder später.» - Detlef Bräunig[3]

Frauen

Bislang ist nicht bekannt geworden, dass auch Frauen als Unterhalts­prellerin bezeichnet werden, wenn eine Power-Frau sich von ihrem Exgatten trennt und ihm keinen Unterhalt zahlt.

Motivation

Zitat: «Ein Unterhaltspreller hat nur eine Strategie und das ist sein eigenes Leben und wie er vermeidet, dass jemand anderes dieses parasitiert. Rachegedanken sind ihm fremd.» - Rainer[4]
Zitat: «Als Unterhaltspreller laufen die Kontakte mit dem Jugendamt unter der Rubrik Spiel und Spaß im Leben.» - Detlef Bräunig[5]

Kritik am Begriff

Zitat: «Was sind Preller und Schmarotzer, das sind Menschen die Leistungen erhalten haben ohne eine Gegenleistung zu erbringen! Männer werden oft als Unterhaltspreller abgestempelt, ohne jemals eine Leistung dafür erhalten zu haben.»[6]
Zitat: «Ich verstehe den Begriff Unterhaltspreller so, dass jemand die Unterhaltsforderung (des Staates oder einer Unterhaltsschmarotzerin) "aufschlagen" lässt. Man könnte auch sagen, dass er den Staat mit seinem Unterhaltsmaximierungsprinzip "auflaufen" lässt.»[7]

Einzelnachweise

  1. Wikipedia: Zechprellerei, Version vom 26. November 2012
  2. Beispielsweise in § 170 StGB
  3. TrennungsFAQ-Forum: RE: Vom Wechselmodell zum Unterhaltspreller, Leutnant Dino am 6. Mai 2014 - 07:18 Uhr
  4. WGvdL-Forum: Der Fakt des Unterhaltsprellens, Rainer am 8. März 2015 - 20:58 Uhr
  5. Detlef Bräunig: Es muss nicht immer Gefängnis sein, Männermagazin am 16. August 2015
  6. WGvdL-Forum: Menschenkenner am 25. Januar 2015 - 19:49 Uhr
  7. WGvdL-Forum: Werner am 26. Januar 2015 - 06:15 Uhr

Querverweise

Netzverweise