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Ulrich Vultejus

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Ulrich Vultejus
Gelebt 12. Juli 1927–17. August 2009
Beruf Jurist, Richter

Ulrich Vultejus (1927-2009) war ein deutscher Richter, Bürgerrechtler und justiz­kritischer Autor.

In der Ausgabe der Zeitschrift für Rechtspolitik vom 11. April 2008 äußerte Vultejus, dass er Frauen einen "Frauenrabatt" zuerkannte und sie deshalb im Vergleich zu Männern mit derselben Anklage generell milder bestrafte. Er rechtfertigte dies mit einem Hinweis auf die offensichtlich ähnliche Handlungsweise seiner Kollegen und mit der Ansicht, dass Frauen es im Leben schwerer hätten.

Richterbonus für Frauen
Zitat: «Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines 'Frauenrabatts' erkannt. [...]
Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben. [...]
Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken.»[1]
Zitat: «Deutsche Juristen sind immer die Funktionäre des Staates gewesen und nicht die des Bürgers.»

Zu einem Disziplinarverfahren gegen Vultejus war es schon im Jahre 1976 gekommen. Damals hatte er mit seinen Schöffen über die Anklage gegen den leitenden Manager eines großen Unternehmens zu entscheiden. Dem Unternehmens­inhaber war von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, die Betriebsratwahl in seinem Unternehmen dadurch behindert zu haben, dass er die Hälfte der Belegschaft entließ. Als der Manager - obgleich ausdrücklich vorher gewarnt - der Haupt­verhandlung provokatorisch fern blieb, behandelte Vultejus ihn wie jeden anderen Bürger: Er erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Deshalb, aber auch weil Vultejus Vorsitzender der Fachgruppe in der Gewerkschaft ÖTV sei, lehnte der Verteidiger des Angeklagten Vultejus als Richter ab. Der dafür zuständige Direktor des Amtsgerichtes, seinerseits Mitglied des konservativen Richterbundes und auch der CDU, gab dem Ablehnungs­antrag ohne jegliche Begründung statt. Das löste ein lebhaftes Echo in Presse und Rundfunk aus. Auch Vultejus, der sich von der wirtschafts­nahen Presse scharf angegriffen sah, wurde schließlich interviewt. Auf die Frage des Interviewers, ob der Amtsgerichts­direktor den Ablehnungs­beschluss nicht hätte begründen müssen, anstatt sich einfach stillschweigend den Ablehnungs­gründen des Verteidigers anzuschließen, entgegnete Vultejus, ja, er halte die Entscheidung für unfair, übrigens auch deshalb für gesetzwidrig, weil der Staatsanwaltschaft kein rechtliches Gehör gewährt worden sei. Vor allem empöre ihn die Ablehnung, weil sie unterstelle, dass gewerkschafts­zugehörige Richter weniger objektiv als konservative urteilen würden. Auch wegen dieses Interviews wurde Vultejus disziplinar­rechtlich verfolgt. Zwar wurde er in erster Instanz freigesprochen. Von den in die höhere Ebene eingebetteten Richtern der weiteren Instanzen wurde er aber schließlich verurteilt.[2]

Einzelnachweise

  1. "Zeitschrift für Rechtspflege", Ausgabe 3/08 vom 11. April 2008; Familiendrama: Mutter erstach ihre Kinder. Warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt., Hamburger Abendblatt am 3. September 2004; Sexistinnen-Pranger: Ulrich Vultejus
  2. Justizgeschichte aktuell: Ulrich Vultejus zum Achtzigsten, Helmut Kramer[wp] am 12. Juli 2007

Netzverweise