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Rechtliches Gehör

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Der Begriff rechtliches Gehör bezeichnet den Rechtsgrundsatz der Kenntnisnahme und Würdigung der Aussagen aller Parteien in einem Rechtsstreit durch das Gericht und einen sich davon ableitenden Anspruch derselben. In der BRD hat das rechtliche Gehör in seiner Eigenschaft als rechtlicher Anspruch den Status eines so genannten grundrechts­gleichen Rechts[wp] inne und wird im Art. 103 Abs. 1 GG definiert und geregelt. Die Gewährung rechtlichen Gehörs ist eine der Voraussetzungen, damit das Prinzip des "fairen Verfahrens" umgesetzt wird.

Die Neue Richtervereinigung zum Thema: "Generell ist zu sagen, dass jeder Richter [....] und die Einbeziehung der rechtlichen Argumente zu den richterlichen Grundpflichten der Gewährung rechtlichen Gehörs gehört. Allerdings entfalten in anderer Sache ergangene Urteile (mit Ausnahme von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die für alle staatlichen Stellen verbindlich sind und die teilweise sogar Gesetzeskraft haben) keine Bindungs­wirkung für den je vorliegenden Fall. Außerdem muss das Gericht in der Entscheidung nicht auf jedes Argument eingehen, das die Beteiligten vorgebracht haben“.[1]

Rechtliches Gehör meint also nicht, dass sich der Richter nun mit jedem Argument einer Partei aus­einander­setzen müsste. Allerdings sollte wesentliches Vorbringen einer Partei, so es denn hinreichend substantiiert ist, einen Widerhall finden, das heißt, die Urteilbegründung sollte erkennen lassen, dass sich das Gericht mit den Einwendungen o. ä. aus­einander­gesetzt hat. Es wäre also darzulegen, warum diesem oder jenem Argument nicht gefolgt bzw. einem konkreten Vorbringen keine Bedeutung beigemessen wurde.

Eine Verweigerung rechtlichen Gehörs liegt ebenfalls vor, wenn ein Gericht von einer Partei benannte Zeugen, deren Aussagen zu bestimmten Sachverhalten bei der Entscheidungsf­indung des Gerichts mutmaßlich eine wichtige Rolle zukäme, ohne jede Begründung nicht vorlädt.

Laut einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts (1 BvR 520/95) verletzt auch die unkritische Übernahme von Bewertungs­ansätzen im Gutachten und Ergänzungs­gutachten eines gerichtlichen Sach­verständigen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn ein Privatgutachten zu deutlich anderen Ergebnissen kommt.

In Umgangsverfahren ist es leider nicht selten, dass Gerichte die Ansprüche von Vätern auf rechtliches Gehör verletzen. Geschieht dies im Beschwerde­verfahren vor einem Ober­landes­gericht, kann Verfassungs­beschwerde erhoben werden. Zuvor muß man dem OLG allerdings im Zuge einer sogenannten Anhörungsrüge die Gelegenheit geben, der betreffenden Partei doch noch rechtliches Gehör zu gewähren. Im Falle eines Unterlassens dieser Gelegenheits­gewährung nimmt das Bundes­verfassungs­gericht eine entsprechende Verfassungs­beschwerde nicht an, weil die formale Voraussetzung für die Annahme erst geben ist, wenn das OLG die mit der Anhörungsrüge angemahnten Verletzungen des rechtlichen Gehörs ganz oder auch nur in Teilen zurückweist.

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [2]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Barbara Moormann: Streitfall des Tages: Wenn Richtern alles egal ist, Handelsblatt am 20. November 2012
    Anreißer: Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand. Diese römische Weisheit gilt, wenn Amtsrichter die Rechtsprechung der Kollegen ignorieren. Wie sich Kläger und Beklagte gegen scheinbare Willkür wehren.
  2. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise

Netzverweise