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Unschuld

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Zitat: «Immer wieder verbreiten Journalisten die Lüge, im Gefängnis würde ohnehin jeder behaupten "unschuldig" zu sein. Solche Schmieren­schreiber haben ihre Haus­auf­gaben nicht gemacht. Das glatte Gegenteil ist nämlich der Fall. Es gibt Szene-Täter, für die es zum guten Ton gehört, schon mal eine Zeit lang in Haft gesessen zu haben.

Mancher trägt seine Verurteilung wie einen Verdienstorden vor sich her (von wegen "Warnschuss-Arrest"[wp]!). Ich habe auch schon erlebt, dass Klein­kriminelle gelogen haben und vortäuschten, wesentlich größere Straftaten begangen zu haben. Wenn ein langjähriger Häftling auf seiner Unschuld besteht, sollte man sich seine Angelegenheit mal genauer ansehen, denn für die Behauptung, "unschuldig" zu sein, nimmt er beachtliche Nachteile auf sich.

Schon zur Gerichtsverhandlung wird ein Angeklagter, der auf seiner Unschuld besteht, höher bestraft (im Rahmen von Jahren), denn er ist nicht "geständig". In Haft wird der Verurteilte - je nach Tat - zur Therapie[wp] angehalten. Im Fall von Gewalt- und Sexual­delikten kann man sehr gut verstehen, dass sich ein Unschuldiger weigert, an einer Therapie teilzunehmen. Tut er es doch, wird er sehr schnell wieder als "nicht-therapierbar" aus der Therapie­gruppe geworfen - wenn er weiterhin auf seiner Unschuld besteht.

Haftlockerungen[wp] (z. B. Ausgang oder Urlaub) oder sogar eine vorzeitige Entlassung aus der Haft sind für Unschuldige in der Praxis des Strafvollzuges[wp] nicht vorgesehen. Wer auf seiner Unschuld besteht ist schließlich nicht "geständig"[wp], nicht "schuld­einsichtig"[ext], nicht "therapierbar" und im Übrigen "belehrungs­resistent"[ext]. Ich habe Mithäftlinge erlebt, die durchaus vier-, fünf Jahre länger im Gefängnis saßen, weil sie auf ihrer Unschuld bestanden haben.» - Matthias Frey[nw][1]

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [2]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

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