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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Verleumdung

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Zitat: «Opfer einer Verleumdung können genau wie bei den Tastbeständen Beleidigung[wp] und üble Nachrede[wp] sein
  • Jede lebende natürliche Person - auch Kinder oder geistig Behinderte. Verstorbene werden von den Beleidigungs­tat­beständen nicht erfasst, sondern von einer Spezial­vorschrift des § 189 StGB[ext] über die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.
  • Personengemeinschaften - also z. B. Behörden und sonstige Stellen der öffentlichen Verwaltung, Kirchen und andere Religions­gesellschaften, die Gesetzgebungs­organe von Bund und Ländern und andere politische Körperschaften.
  • Personenvereinigungen, die eine rechtlich anerkannte soziale Aufgabe erfüllen und einen einheitlichen Willen bilden können, beispielsweise Kapital­gesellschaften (GmbH, AG) oder Personen­gesellschaften des Handelsrechts (OHG, KG), Gewerkschaften[wp], politische Parteien, gemein­nützige Wohnungsbau­gesellschaften, Kranken­kassen und ähnliche Organisationen.
  • Personengruppen unter einer Kollektiv­bezeichnung, wenn der Kreis der Betroffenen klar umgrenzt und damit die Zuordnung des einzelnen zu ihr nicht zweifelhaft ist. Zum anderen muss der fragliche Personenkreis zahlen­mäßig überschaubar sein. Die Abgrenzung ist schwierig: Nicht als kollektiv beleidigungs­fähig gelten nach bisheriger Rechtsprechung z. B. Christen, Protestanten, Akademiker, Frauen, "die" Polizei in ihrer Gesamtheit. Kollektiv­beleidigungen erkannten Gerichte dagegen bei ehren­rührigen Äußerungen über die deutschen Offiziere, die Soldaten der Bundeswehr, die christlichen Geistlichen, die deutschen Ärzte, die Patent­anwälte, die Polizei einer bestimmten Stadt.
  • Die in Deutschland lebenden Juden sind durch ihre Verfolgung während der Nazi­zeit zu einer aus der Allgemeinheit hervor­tretenden und durch das gemeinsame Schicksal verbundenen beleidigungs­fähigen Gruppe geworden.

Als Verleumdung kann eine Äußerung nur verfolgt werden, wenn sie individuell erkennbar werden lässt, wer damit angegriffen werden soll. Das muss nicht durch Namens­nennung geschehen.» - Online-Lexikon Presserecht[1]

Einzelnachweise

  1. Online-Lexikon Presserecht: Wen kann man verleumden?, Initiative Tageszeitung e.V.

Querverweise

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