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Pressefreiheit

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Der Begriff Pressefreiheit bezeichnet das Recht auf freie Ausübung der Tätigkeit von Presse­organisationen, insbesondere auf zensur­freie öffentliche Verbreitung von Meinungen und Nachrichten. Das Grundrecht der Pressefreiheit gliedert sich in die äußere und innere Pressefreiheit, wobei erstere die freie Tätigkeits­ausübung einer Presse­organisation garantiert, während letztere die Freiheit des einzelnen Presse­schaffenden als Individuum bezeichnet, nur seinem eigenen Gewissen unterworfen seiner Tätigkeit nachzugehen, was allerdings realiter durch die redaktionelle Machtbefugnis des Eigentümers des Pressemediums eingeschränkt ist.

Zitat: «Pressefreiheit ist die Freiheit von zweihundert reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten.» - Paul Sethe[wp][1][2]

Dieser Satz stammt von Paul Sethe[wp] aus einem Leserbrief im Spiegel vom 5. Mai 1965. Dort hieß es auch:

Zitat: «Da die Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften immer größeres Kapital erfordert, wird der Kreis der Personen, die Presse­organe heraus­geben, immer kleiner. Damit wird unsere Abhängigkeit immer größer und immer gefährlicher.»

Er wisse, dass es im deutschen Pressewesen Oasen gebe, "in denen noch die Luft der Freiheit weht, [...] aber wie viele von meinen Kollegen können das von sich sagen?"[3] Des Weiteren stellt Sethe fest, dass "[f]rei ist, wer reich ist. Das ist nicht von Karl Marx[wp], sondern von Paul Sethe."[4] Da Journalisten nicht reich seien, seien sie auch nicht frei.

Zitat: «Pressefreiheit ist ein Marktrecht, kein Menschenrecht. Das der Pressefreiheit entsprechende Menschenrecht ist die Meinungsfreiheit - Franz Josef Hinkelammert[wp][5]

Kurze Einführung

Die Idee der Pressefreiheit wurde insbesondere in der Zeit der Aufklärung[wp] entwickelt.

In Deutschland gewährleistet Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfreiheit, der Rundfunkfreiheit und der Informations­freiheit. Die Schweizer Bundesverfassung[wp] spricht von Medienfreiheit und bringt damit zum Ausdruck, dass dieses Grundrecht nicht nur für das gedruckte Wort, sondern auch für andere Mittel der Kommunikation gilt.

Innere Pressefreiheit

In Deutschland wird die Pressefreiheit von innen ausgehöhlt. Und zwar von denen, die vorgeben, das Recht auf freie Meinungs­bildung zu verteidigen. Denn zur Pressefreiheit, die im Grundgesetz Artikel 5 verfassungs­rechtlich verbrieft ist, gehört die innere Pressefreiheit. Diese wiederum besagt nicht nur, dass Redaktionen unabhängig von wirtschaftlichen Zwängen bei ihrer Tätigkeit dem Prinzip der Wahrheit folgen sollen. Das Privileg der Unabhängigkeit verlangt auch, dass die Rechercheure und Meinungs­macher unvoreingenommen alle wichtigen Themen behandeln. Frei nach dem Grundsatz des einstigen Tagesthemen-Moderators Hanns Joachim Friedrichs[wp]: "Mache dich mit keiner Sache gemein. Auch nicht mit der guten!"

Diese sachliche Distanz fehlt vollständig als tragendes Prinzip der Pressefreiheit in Deutschland und vielen anderen Ländern. In den Verlags­häusern und Rundfunk­anstalten werden derzeit die Alt- und Jung-68er von der Generation Greenpeace[wp] abgelöst. Sie ist mit der ständigen Apokalypse aufgewachsen. Der grüne Alarmismus ist ihnen sprichwörtlich in Fleisch und Blut übergegangen. Das ist viel schlimmer als eine Gleichschaltung, wie man sie aus autoritären Staaten kennt: Diese Generation, die mittlerweile in vielen Redaktionen präsent ist, ist sich ihrer eingeschränkten Wahrnehmung gar nicht mehr bewusst. Sie denken dichotomisch, d.h. in strikten Freund-Feind-Kategorien und teilt die Welt am liebsten in Gut und Böse ein. Gut ist für diese Generation der Redakteure u.a. alles, was den Postulaten der Gender-Ideologie entspricht, mit einem blauen Engel bemäntelt ist, "mehr soziale Gerechtigkeit" verheißt und vor allem "gegen rechts" gerichtet ist.

Die alarmistischen Medien­schaffenden sind stets auf Skandale bedacht und orientieren ihr Handeln vorrangig daran. Sie lassen sich von holzschnitt­artigen Kategorien der Realitäts­wahrnehmung, wie Klima­katastrophe, die Menschheits­vergiftung oder die anstehende Macht­übernahme durch Neonazis leiten. Während die negativen Folgen der Zuwanderung am liebsten ausgeblendet oder den (einheimischen) Deutschen selbst angelastet werden, wird jede abfällige Bemerkung zum "rassistischen" Fanal stilisiert. Der Presserat wacht über die politisch korrekte Wortwahl. Schon der Verdacht der "Diskriminierung" genügt: Dann setzen die Sprach­zensoren der freien Meinungs­äußerung schnell außer Kraft. Die "Deutsche Armuts­konferenz", die von Gewerk­schaften und Sozial­verbänden getragen wird, kann offen zur Verbannung von "sozialen Unwörtern" aufrufen, ohne dass es einen medialen Aufschrei gibt. Der blieb auch aus, als der "Antirassismus-Ausschuss" der Vereinten Nationen[wp] die deutsche Regierung doch umwunden aufgefordert hat, Thilo Sarrazin (den Autor des Sachbuchs "Deutschland schafft sich ab") mundtot zu machen, weil sich dieser kritisch über die Integrations­fähigkeit von türkischen und arabischen Zuwanderern äußert. Meinungsfreiheit? Nicht doch für "latente Rassisten".

Jede Volontärin (und es sind überwiegend weibliche Berufs­anfängerinnen mit gesellschafts­kritisch orientiertem Studium) muss ihre Kompetenz erst einmal dadurch beweisen, dass sie einen Lebensbereich ausfindig macht, in dem Frauen "noch immer furchtbar benachteiligt werden". So bestätigt sich die stark feminisierte Branche in ihrer Elends­wahr­nehmung selbst.[6]

Entwicklung

Zitat: «Im SPIEGEL-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erinnerten die Karlsruher Richter den Staat nicht nur an seine Pflicht, "überall, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung zu tragen". Vielmehr ließe sich - so die Verfassungsrichter - "auch an eine Pflicht des Staates denken, Gefahren abzuwehren, die einem freien Pressewesen aus der Bildung von Meinungs­monopolen erwachsen könnten".»[7]
Zitat: «In England werden alle Londoner Massen­blätter, die Mehrheit der Provinz­blätter wie auch die Zeitungen in Schottland und Wales heute bereits von nur vier Verleger­gruppen kontrolliert. In Frankreich sind von 1945 bis 1959 über 80 Tages­zeitungen verschwunden. In den Vereinigten Staaten ist die Lage noch bedrohlicher: In nur 89 von 1452 Städten, in denen Zeitungen erscheinen, gibt es noch eine normale Konkurrenz zwischen zwei oder mehreren Zeitungen, die verschiedenen Besitzern gehören. In vierzehn Staaten fehlt überhaupt jede Konkurrenz, achtzehn Staaten haben jeweils nur eine Stadt, in der zwei oder mehr unabhängige Zeitungen miteinander konkurrieren.

In der Bundesrepublik scheinen die Dinge besser zu liegen. Dieser Eindruck täuscht jedoch. Eine Untersuchung hat ergeben, daß die 1495 "Zeitungen" oder "Ausgaben" in der Bundesrepublik von lediglich 174 politischen Redaktionen hergestellt werden.

Von diesen 174 selbständigen Zeitungs­redaktionen, die vor allem durch eine politische Redaktion ausgewiesen sind, redigieren knapp die Hälfte, nämlich 82, insgesamt 85 Prozent der täglichen Gesamtauflage der deutschen Presse. Der Rest der Auflage - 15 Prozent - entfällt auf die übrigen 92 Redaktionen. Etwas übertrieben kann man daher sagen, daß die deutsche Presse aus 82 Tages­zeitungen besteht.»[7]

Zitat: «Seit 1954 ist die Zahl der Verlage, die selbständige Tages­zeitungen herausgeben, von 607 auf 540 geschrumpft. Nur die wenigsten der über 1200 Zeitungen mit eigenem Titel haben noch eine eigene politische Redaktion, das also, was mit Informations- und Meinungsfreiheit zu tun hat.

Die meisten beziehen ihre politischen Nachrichten und Kommentare als so genannten Mantel gemeinsam mit anderen in Gruppen bis zu mehr als 50 Mitgliedern auf druckfertigen Einheits-Matern. Der Mantel wird in Zentral­redaktionen gefertigt. Bislang sind 157 Redaktionen übrig geblieben, die selbständig politische Seiten bearbeiten; ihre Zahl verminderte sich in den letzten drei Jahren um 26, allein in diesem Jahr bisher um elf.

Die Großzeitungen mit Auflagen von über 100.000 - gegenwärtig sind es 45 - beherrschen den Markt immer eindeutiger: Ihr Anteil an der verkauften Auflage (einschließlich aktueller Sonntags­zeitungen) stieg innerhalb der letzten zwölf Jahre von 55 auf fast 75 Prozent. Springer eroberte mit sieben Blättern 40 Prozent, mit "Bild" und "Bild am Sonntag" allein ein Drittel des Zeitungsmarkts. [...]

Mit über 1200 Titeln kommt die Bundesrepublik nahe an die mehr als dreimal so volkreichen USA (1760 Titel) heran, sie übertrifft England (104 Titel) bei weitem. In Hamburg (1,8 Millionen Einwohner)" erscheinen sechs Tageszeitungen, in New York (acht Millionen Einwohner) erscheinen nur drei.»[8]

Zitat: «Während sich heute am Tag der Pressefreiheit konventionelle Medien­macher im jährlichen Ritual gegenseitig auf die Schulter klopfen, hält sich die Laune einiger Blogger und YouTuber in Grenzen. Seit einigen Wochen bekommen sie blaue Briefe von Landesmedienanstalten, die politisch unerwünschte Inhalte beanstanden und Fristen zur Änderung setzen.

Die ursprünglich für den privaten Rundfunk aufgebauten Landes­medien­anstalten sind nämlich mit Inkraft­treten des Medien­staats­vertrags vom 07.11.2020 zur Qualitäts­aufsicht über Anbieter auch quasi-journalistischer Internet­inhalte zuständig, sofern diese in Deutschland ansässig sind und sich nicht dem von der Verleger­lobby organisierten Deutschen Presserat[wp] angeschlossen haben. Wer nach dem äußeren Erscheinungsbild ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Telemedium[wp] betreibt, fällt unter § 19 MStV - gleichgültig, ob kommerziell oder nicht.

Solche Anbieter sollen angeblichen journalistischen Mindest­standards unterworfen sein. Nach Meinung der Landes­medien­anstalten müssen daher u.a. die folgenden Grundsätze beachtet werden:

  • Inhalte dürfen nicht billigend aus dem Zusammenhang gerissen werden.
  • Werden nicht unerhebliche Teile von Fremd­inhalten aus einer Drittquelle übernommen, so ist die Quelle zu benennen. Gleiches gilt für Zitat­sammlungen.
  • Anonyme Quellen sind als solche zu kennzeichnen.
  • Zitate müssen unverfälscht aus Drittquellen übernommen werden.
  • Die Grundsätze der Verdachts­bericht­erstattung sind einzuhalten.
  • Bei Meinungsumfragen ist anzugeben, ob sie repräsentativ sind.

Ob solche Sonntagsreden von der konventionellen Presse beherzigt werden, sei hier einmal dahingestellt (Das "Twitter-Mädchen" im Syrienkrieg[ext]).

Die Landesmedienanstalten belassen es allerdings nicht bei diesen rührenden Appellen, sondern beanstanden ganz konkrete Texte der Blogger, deren journalistischen Gehalt sie anzweifeln. So verlangen Landes­medien­anstalten in mehreren Fällen von Bloggern die Angabe von Quellen für unerwünschte Beiträge. Auch das restliche Angebot sollen die Betreiber auf Einhaltung journalistischer Standards überprüfen. Für den Fall, dass die Anbieter nicht innerhalb der gesetzten Frist wunschgemäß reagieren, drohen die Landes­medien­anstalten u.a. mit Sperr­verfügungen.[9][10]

Das ist neu in der deutschen Medienlandschaft. Seit Inkraft­treten des Grundgesetzes am 23.05.1949 galt Artikel 5 Abs. 1 GG:

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Bericht­erstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Daraus leiteten Verfassungs­juristen das Prinzip ab, dass sich der Staat aus Angelegenheiten der Presse möglichst heraus­zu­halten hat. Abgesehen von Fragen des Jugendschutzes oder strafrechtlich verbotener Volksverhetzung usw. hatte der Staat gegenüber Medien­häusern inhaltlich nichts zu melden. Anders als bei den meisten Berufen gibt es für Print­journalismus keine Aufsichts­behörde wie etwa eine berufs­ständische Kammer usw. Wer sich auf den Schlips getreten fühlt, kann privat die Gerichte bemühen, nicht aber der Staat.

Ein weiteres Prinzip war die Sicherung von Meinungs­vielfalt durch ein möglichst breites Spektrum an Meinungs­führern und Angeboten. Dem wurde insbesondere bei der Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Rechnung getragen, der keinen staatlichen Weisungen untergeordnet ist und von bunt gemischten Rund­funk­räten indirekt kontrolliert wird.

Im Adenauer-Deutschland verhinderten klüngelnde Verleger den Erlass eines angedachten Ehrenschutz­gesetzes, indem sie 1956 den Deutschen Presserat gründeten, der Missständen branchenintern auf dem Parkett eines privaten Lobby­vereins mit Gentlemen's Agreements entgegen­wirken soll.

Als man dann Ende der 1980er Jahre den privaten Rundfunk zuließ, baute man nach dem Vorbild der angeblich staatsfernen Rund­funk­räte die Landes­medien­anstalten auf, um die Medienlandschaft auf mögliche politische Einseitigkeit und Meinungs­monopole zu überprüfen.

Die junge Generation unserer Tage allerdings kauft keine gedruckten Zeitungen mehr und sieht auch kaum noch lineares Fernsehen. Dass Influencer Einfluss auf das Wahlverhalten ausüben, bewies 2019 eindrucksvoll das Rezo-Video (Die Rezo-zialisierung der CDU).

Im Super-Wahljahr 2021 sowie im Streit über die Deutungshoheit über COVID-19-Themen rasseln die Landes­medien­anstalten nun mit den Ketten, an die sie die Blogger legen wollen. Das Wahlvolk soll sich gefälligst an den konventionellen Medien orientieren - die den Klimawandel vier Jahrzehnte krass unter­berichteten, weder den Brexit noch eine Trump-Regierung für realistisch hielten und Kriegs­verbrechern Kränze flechten (Auf den Hund gekommen).

Wie sich § 19 MStV mit dem Zensurverbot aus Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG in Einklang bringen lassen soll, sowie mit dem Verbot willkürlicher Ungleich­behandlung aus Art. 3 GG, wird eine spannende Frage. Insbesondere also haben diese öffentlich-rechtlichen Organisationen nicht nur die Macht, einzelne Beiträge nachträglich zu beschneiden, sondern sie können per § 109 MStV die gesamten Websites und Kanäle sperren. Befremdlich ist das Verlangen nach Quellen­angaben, denn konventionelle Journalisten beanspruchen Quellen­schutz und dürfen sogar vor Gericht das Zeugnis verweigern.

Die Medienaufseher jedoch fordern in ihren Schreiben sogar das Einhalten von journalistischen Sorgfalts­pflichten ein, insbesondere die Prüfung der Aussagen mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit. Das Einhalten journalistischer Sorgfalts­pflichten müssen konventionelle Medien allerdings nur nachweisen, wenn ein konkret Betroffener sie wegen einer Persönlichkeits­rechts­verletzung[wp] durch unwahre Verdachts­berichts­erstattung verklagt. Nunmehr also maßen sich die Landes­medien­anstalten die Rolle einer allzuständigen Spanischen Inquisition[wp] wegen aller möglichen Themen an und legen an Privatleute Maßstäbe an, denen häufig selbst professionelle Journalisten nicht genügen.

Medienjuristen haben erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit von § 19 MStV mit Europa- und Verfassungs­recht. Mit der Aufforderung zur Angabe von Quellen für offenbar unerwünschte Information begeben sich die Landes­medien­anstalten in das Zeitalter vor dem Reichs­preß­gesetz[wp] von 1874, das die Presse vor der Polizei schützte. Stattdessen maßen sich die Medienaufseher die Rolle eines Orwellschen Wahrheits­ministerium an.

Ob ausgerechnet die Landes­medien­anstalten als Polit­kommissare fachlich taugen oder wenigstens Kompetenz für rechts­staatliche Verfahren erwarten lassen, darf man mit Blick auf deren Personal herzlich bezweifeln. Nur einige der Landes­medien­direktoren verfügen über die Befähigung zum Richteramt, durchweg allerdings beweisen sie ideologisches und macht­politisches Talent. In Rheinland-Pfalz konnte sich ein strafrechtlich aufgefallener Politiker mit dritt­klassig überstandenem Doktor­titel­aberkennungs­verfahren ins Amt klüngeln (Der Fall Marc Jan Eumann[wp]). Der Landes­medien­direktor von NRW fiel mit einem spannenden Verhältnis zur Meinungs­freiheit auf (Rezo-Fallout: "Wir brauchen Regeln gegen Desinformation"). Etliche Landes­medien­direktoren sind Ex-Politiker und daher nicht wirklich unabhängig.

Wer sich dem Zugriff der forschen Medienaufseher entziehen möchte, muss entweder seinen Sitz ins Ausland verlegen oder sich, wie es § 19 MStV als Ausweg vorsieht, dem Pressekodex des Deutschen Presserats unterwerfen. Wer eine solche Selbst­verpflichtungs­erklärung abgibt und vom Presserat akzeptiert wird, kann sich mit einem nach Reichweite gestaffelten "Jahresentgelt" zwischen 100,- € und 100.000,- € aus der Zuständigkeit der Landes­medien­anstalten freikaufen.

Zu einem solchen Ablaßhandel wäre Bloggern dringend zu raten, denn anders als die Landes­medien­anstalten verfügt der Presserat nicht über scharfe Waffen, sondern kann bei Verstößen gegen den Pressekodex gerade einmal Flüche ausstoßen wie "Beanstandungen" und "Rügen". Im noblen Presserat sitzen außerdem nur Gesandte von Verlags­häusern und Journalisten­vereinigungen, die sich einander nur selten ein Auge aushacken. Der Deutsche Presserat ist ein schlechter Witz und spielt im realen Medienrecht keine messbare Rolle.

Dennoch ist es ein fragwürdiger Eingriff in die Medien­freiheit, wenn der Staat Blogger quasi zum Kotau[wp] gegenüber dem Presserat nötigt und ihnen eine indirekte Abgabe auferlegt. Mit der Unterwerfung unter den Pressekodex ist übrigens keine Vereins­mitgliedschaft im Presserat mit irgendwelchen Mitsprache­rechten verbunden. Mitglied im Presserat sind nur große Verlags­häuser und gesalbte Journalisten. Und die verwalten dann demnächst ein Monopol - also genau das, was mit Konzept der Medien­vielfalt vermieden werden sollte.

Theoretisch sieht § 19 MStV auch die Möglichkeit vor, sich alternativen "freiwilligen" Selbstkontroll­organisationen anzuschließen, wenn es solche eines Tages geben sollte. Die allerdings müssten von den Landes­medien­anstalten anerkannt werden - die damit ihre seltsamen Auffassungen von Anfang an induziert. Spannend wäre es ja schon, wenn sich der Papiertiger "Deutscher Presserat" einer Konkurrenz stellen müsste, die das Thema Qualitätsjournalismus zur Abwechslung mal ernst nähme. Wenn sich alternative Presseräte formieren, besteht allerdings das Risiko, als Medium zweiter Klasse eingestuft zu werden, oder gar einer Stigmatisierung durch Assoziation mit "Schmuddel­kindern".

Ob die Medienregulierung des § 19 MStV wirklich überzeugend ist, darf man unterschiedlich bewerten.»[11]

Rechtsanwalt Kompa beschreibt, wie die Medienaufsicht inzwischen Blogger bedroht und versucht, ihnen zu diktieren, was sie zu schreiben und wie sie ihre Artikel zu ändern haben.
Zitat: «Die ursprünglich für den privaten Rundfunk aufgebauten Landes­medien­anstalten sind nämlich mit Inkrafttreten des Medien­staats­vertrags vom 07.11.2020 zur Qualitätsaufsicht über Anbieter auch quasi-journalistischer Internet­inhalte zuständig, sofern diese in Deutschland ansässig sind und sich nicht dem von der Verlegerlobby organisierten Deutschen Presserat angeschlossen haben. Wer nach dem äußeren Erscheinungsbild ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Telemedium betreibt, fällt unter § 19 MStV - gleichgültig, ob kommerziell oder nicht.

Solche Anbieter sollen angeblichen journalistischen Mindest­standards unterworfen sein. Nach Meinung der Landes­medien­anstalten müssen daher u.a. die folgenden Grundsätze beachtet werden:

  • Inhalte dürfen nicht billigend aus dem Zusammenhang gerissen werden.
  • Werden nicht unerhebliche Teile von Fremdinhalten aus einer Drittquelle übernommen, so ist die Quelle zu benennen. Gleiches gilt für Zitat­sammlungen.
  • Anonyme Quellen sind als solche zu kennzeichnen.
  • Zitate müssen unverfälscht aus Dritt­quellen übernommen werden.
  • Die Grundsätze der Verdachts­bericht­erstattung sind einzuhalten.
  • Bei Meinungsumfragen ist anzugeben, ob sie repräsentativ sind.»[11]

Kurioserweise gelten diese Anforderungen so nur für Blogger, aber nicht für "große Medien", weil die in der Selbst­kontrolle des Presserats drin sind.

Der Haken ist: Für Blogger wäre eine Unterwerfung unter die Diktatur des Presserats keine "Selbstkontrolle", sondern eine Fremdkontrolle, weil so Kleine da nicht Mitglied werden und nicht mitreden, sondern sich nur kosten­pflichtung unterwerfen können. Dafür gibt es dort keine echten Sanktionen (dafür sorgen die Großen dann schon, dass da bei ihnen selbst niemandem etwas passieren kann), aber der Presseindex ist halt ein politisches Diktat. Da steht beispielsweise drin, dass man die bei irgendwelchen Meldungen die Herkunft des Täters nicht nennen darf. ("Rassist" darf man natürlich schon melden, denn bekanntlich können nach Auffassung der Medien dann auch nur weiße Einheimische Rassisten sein).

Ich führe da keine Stastistiken, aber ich müsste da schon so um die 2000 Euro im Jahr abdrücken, allein um einer Selbst­verpflichtungs­erklärung zu unterliegen, an der ich nicht mitwirken und nicht mal ersehen kann, wer die überhaupt formuliert hat.

Heißt: Du zahlst und unterwirfst Dich dem sozialistischen Presse­diktat, oder wir zeigen Dir nicht nur, wo der Hammer hängt, sondern sagen Dir ganz direkt, was Du zu schreiben und zu ändern hast.

Ich bin ja nun selbst einiges in Sachen Medien- und Verfassungs­recht unterwegs und halte die Vorgehensweise für in vielerlei Hinsicht verfassungswidrig. Und würde mich entsprechend wehren. Das Dumme daran ist halt, dass man dafür noch ein halbwegs verfassungs­orientiertes Bundesverfassungsgericht bräuchte, und die sind längst zum sozialistischen Klassenstandpunkt­gericht verkommen.

An der Sache ist etwas anderes noch viel heftiger und schlimmer.

Aber das ist noch nicht spruchreif, das kann ich hier noch nicht erzählen.

Aber es sieht sehr stark danach aus, dass man hier mit diesem Medien­staats­vertrag - gemacht vor allem von den Parteien, die oben die Verletzung der Pressefreiheit bejammern - alles plattmachen will, was nicht die von Regierung und Partei kontrollierte Mainstream-Presse ist. Einer der größten Medienkonzerne ist ja die SPD. Die Partei ist eigentlich nur noch deren krimineller Lobby-Ausleger, der dafür zuständig ist, dem Konzern das Geld aus dem Steuersäckel ranzuschaffen und die Gesetze so umzubiegen, dass man sie nicht mehr allzu offensichtlich zu brechen braucht.

Der Punkt ist: Dieselben Kreise, die lauthals die Verletzung der Pressefreiheit bejammern, sind die, die gerade mit Hochdruck daran arbeiten, sie abzuschaffen.

Auch eine Methode. Eine Pressefreiheit, die es nicht mehr gibt, kann nicht mehr verletzt werden.

Und selbst wenn: Pressefreiheit sei ein hohes Gut. Aber die habe eben nur die Presse. Und wer Presse ist und wer nicht, ist nicht definiert. Das bestimmt dann die Partei.

Hadmut Danisch[12]

Stellungnahmen

Zitat: «Die Entwicklung der Pressefreiheit ähnelt der Entwicklung der Religionsfreiheit[wp]. Sowohl die Institutionen der Kirche als auch die der Presse wurden dezentraler. Die so genannte "innere" Presse­freiheit bezieht sich im Gegensatz zur "äußeren" nicht auf die Freiheit und Vielfalt der Presse­organisationen, sondern auf die Vorgänge innerhalb eines Pressehauses. Gemeint ist demnach nicht die Freiheit von staatlicher Einfluss­nahme, sondern die Unabhängigkeit vom Herausgeber bzw. Verleger. Paul Sethe[wp], einer der fünf Gründungs­herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, schrieb in einem Leserbrief im Jahr 1965, nachdem er bei jener Zeitung aus politischen Gründen als Herausgeber und bei der Zeitung Die Welt als politischer Ressort­chef ausgestiegen war: "Im Grundgesetz stehen wunderschöne Bestimmungen über die Freiheit der Presse. Wie so häufig, ist die Verfassungs­wirklichkeit ganz anders als die geschriebene Verfassung. [...] Pressefreiheit ist die Freiheit von zweihundert reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten. [...] Da die Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften immer größeres Kapital erfordert, wird der Kreis der Personen, die Presseorgane herausgeben, immer kleiner. Damit wird unsere Abhängigkeit immer größer und immer gefährlicher."

Heute verlieren die "zweihundert reichen Leute" und ihre gekauften Prediger, die Verleger und Redaktionen die Deutungshoheit der Wahrheit an die sozialen Medien des Internets. Wie damals, als die Menschen in der Lutherbibel[wp] lesen konnten und sich nicht mehr von den zentral gesteuerten Klerikern an der Nase herum­führen lassen mussten. Da erkannten sie, dass das Stände­system[wp] des Adels sich nicht aus der Bibel ableiten ließ. Das führte das zu Aufständen und Revolutionen - umso mehr Menschen lesen konnten in der Bibel des von Johannes Gutenberg[wp] entwickelten Buchdrucks. Latein wurde den einfachen Menschen nicht gelehrt, daher war Luthers[wp] Übersetzung der Bibel in seine Mutter­sprache so bedeutsam. Für die Gläubigen war die Bibel die Wahrheit. Die Mittler der Wahrheit verzerren die Wahrheit zu ihren Gunsten. Umso weniger ein Machtmonopol der Wahrheits­vermittlung besteht, umso dezentraler die Wahrheit vermittelt wird, umso schwieriger wird es für ihre Vermittler sie zu manipulierten. Heute haben wir die Situation, dass immer mehr Menschen mit den sozialen Medien vertraut sind. Dadurch können sie sich selbst ein Bild von der Wahrheit machen. Das bisherige Stände­system des Wahrheits­monopols der Journalisten wird entschwinden - in die Bedeutungs­losigkeit.»[13]

Zitat: «Der Leiter eines Politmagazins[wp] (Monitor[wp], WDR), Georg Restle, hat Rechts­wissenschaften[wp] studiert, kann aber Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Rundfunkfreiheit nicht einordnen.» - Hadmut Danisch[14]
Vom Absturz unseres Journalismus auf ein Kindergartenniveau:
Zitat: «Silke Burmester ‎@Medienfront
Ich bin sehr stolz, bei der Jungen Freiheit" alle Anti-Gender-Flyer mitgenommen + weggeworfen zu haben. #Buchmesse
16:50 - 20 Mär 2016»[15]

Auf einer der Netzwerk-Recherche-Konferenzen, an denen ich teilgenommen habe, und die extrem feministisch ausgelegt war, ist die übrigens aufgetreten und hat viel Beifall und Zuspruch vom journalistischen Publikum bekommen.

Und diese in der Pubertät[wp] stecken­gebliebenen Tussis beschweren sich gleichzeitig, dass in vielen Ländern die Pressefreiheit beeinträchtigt wäre.

Mal abgesehen davon, dass es Diebstahl und Sach­beschädigung ist (und bevor mich dazu wieder alle anmailen: Diebstahl setzt zwar die Absicht voraus, sich eine fremde Sache zuzueignen, wer aber den Zweck der Vernichtung verfolgt, verfügt über die Sache und eignet sie sich zuvor zu, um über sie zu verfügen):

Das ist ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit.

Unsere Presse regt sich ständig auf, wenn Putin oder Erdogan mal wieder die Presse drangsalieren. Geht ja gerade durch die Sendungen, dass sich Erdogan[wp] über Satire aufregt.

Was würde in unserer Presse ablaufen, wenn bei den Russen oder Türken regierungs­freundliche Gesinnungs­täter der Presse regierungs­kritisches Material abnehmen und vernichten würden?

– Hadmut Danisch[16]
Ich hatte neulich bei einem bayerischen Gericht um eine Urteilsabschrift gebeten und sie nicht bekommen. Und mich darüber beschwert. Nun schrieb mir der Präsident des Landgerichts München II:
Zitat: «Mit ihrer e-mail vom 15.07.2016 hat Ihnen Frau Direktorin des Amtsgerichts (...) mitgeteilt, dass Sie den von Ihnen geltend gemachten presserechtlichen Auskunfts­anspruch neben der einfach hand­hab­baren Vorlage eines üblichen "Presseausweises" auch durch die Bestätigung des verantwortlichen Redakteurs eines Presse­unter­nehmens, einer Zeitung oder Zeitschrift nachweisen können.»

Ich hatte in der Beschwerde dargelegt, dass es Presseausweise in Deutschland rechtlich schon seit einigen Jahren nicht mehr gibt, weil der entsprechende Beschluss der Minister­konferenz dazu wieder aufgehoben wurde. Ist für Juristen aber wohl kein Argument, dass es rechtlich nicht mehr existiert.

Bestätigung des verantwortlichen Redakteurs eins Presse­unter­nehmens: Ich bin ein Presse­unter­nehmen, aber ich kann mir das nicht selbst bestätigen, weil es die Eigen­kontraktion im deutschen Recht nicht gibt. Warum ich aber nicht selbst der verantwortliche Redakteur meines eigenen Unternehmens sein sollte, bleibt im Dunkeln.

Und so kommen wir zu der beachtlichen Situation, dass das Grundrecht der Pressefreiheit eigentlich gegen die drei Staats­gewalten schützen und Auskunfts­ansprüche gegen sie durch­setzen soll, die Staatsgewalt Legislative es aber einfach der Willkür der Iudikative überlässt, wer überhaupt das Grundrecht haben darf.

Man verletzt das Grundrecht nicht vorder­gründig, sondern man bindet es einfach an Bedingungen und Nachweise, die man hinter­gründig so ausgestaltet, dass sie nicht zu erbringen sind.

Und so sorgt derselbe Staat, über den ich gerade geschrieben habe, dass er Journalisten schon fertige Texte und die Schreib­richtung vorlegt, dafür, dass nur die wenigen übrig­gebliebenen großen Pressekonzerne noch überhaupt Presserecht in Anspruch nehmen können. So wenn dann Angela Merkel mal wieder mit Friede Springer[wp] Kaffee trinkt.

– Hadmut Danisch[17]

Einzelnachweise

  1. In einem Leserbrief im Spiegel am 5. Mai 1965; Zitiert in Gerhard E. Gründler: Erinnerung an Paul Sethe, 21. Juli 2010
  2. Zitiert in: Abschied von Paul Sethe, Die Zeit am 30. Juni 1967
  3. Zitiert in Gerhard E. Gründler: Erinnerung an Paul Sethe, 21. Juli 2010
  4. Der Spiegel vom 5. Mai 1965, Nr. 19, S. 18
  5. Franz Josef Hinkelammert[wp]: Der Fluch, der auf dem Gesetz lastet, Edition Exodus, 2011, Seite 13
  6. Wolfgang Bok: Journalismus: Die "Generation G" unterhöhlt die Innere Pressefreiheit, Cicero am 3. Mai 2013 (Wie steht es bei uns in Deutschland um die Freiheit der Meinungsbildung? Schlechter als wir glauben, denn die "Generation Greenpeace[wp], Gender, Gerechtigkeit" sperrt sich gegen journalistische Pluralität.)
  7. 7,0 7,1 Frei ist, wer reich ist, Der Spiegel am 15. August 1966
  8. Stimmen verstummt, Der Spiegel am 25. September 1967
  9. OVG Nordrhein-Westfalen; Beschluss vom 19.03.2003; 8 B 2567/02; Sperrungsverfügung gegen rechtswidrige Internet-Inhalte; JurPC Web-Dok. 126/2003, Abs. 1-65 - JurPC Web-Dok. 126/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003184101
  10. Deutscher BundestagWD 10 - 3000 - 116/2008: [Sperrverfügung gegen Internet-Provider
  11. 11,0 11,1 Markus Kompa: Medienaufsicht droht unerwünschten Bloggern mit Sperrverfügung, 3. Mai 2021
  12. Hadmut Danisch: Vom Tag der Pressefreiheit und der Abschaffung freier Medien, Ansichten eines Informatikers am 3. Mai 2021
  13. Ernst am 11. Januar 2015 um 15:15 Uhr
  14. Hadmut Danisch: Das Geschwätz des Georg Restle, WDR, Ansichten eines Informatikers am 19. Mai 2020
  15. Twitter: @Medienfront - 20. März 2016 - 08:50 Uhr
  16. Hadmut Danisch: Journalisten bekämpfen Meinungs- und Pressefreiheit, Ansichten eines Informatikers am 29. März 2016
  17. Hadmut Danisch: Pressefreiheit, Ansichten eines Informatikers am 23. Oktober 2016

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