Information icon.svg Am 28. Dezember 2024 ist Tag der unschuldigen Kinder.

WikiMANNias Geschenk zum Heiligen Abend an alle Feministinnen: Abtreibungseuthanasie.

Die Redaktion wünscht allen Müttern und Vätern ein besinnliches Weihnachtsfest mit ihren Kindern!

20170527 20170509 Abtreibung Sklaverei Menschenrechte Engel.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: Das Spendenziel wurde erreicht! Vielen Dank für die Spenden! Donate Button.gif
  100,4 % 1.205,22 € Spendenbetrag bei Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 9. Dezember 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Bücher (Liste) » Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat
Titel
Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat
Eine empirische Studie zur sozialethischen und ordnungspolitischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts
Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechtsbewußtsein in der Bundesrepublik Deutschland
Autor
Joachim Wiesner
Verlag
Verlag Regensberg, Münster 1985, ISBN 3-7923-0528-3
Download
PDF, 404 KB
HTML

Inhaltsverzeichnis

Vorgänge und Befunde
  1. Die dialektische Implikation des Gesetzeswerks
    * Die Verhaltenssteuernde Wirkung des Unterhaltsrechts
    * Die Justizmaschinerie wird in Gang gesetzt
    * Der Rechtsbruch wird gesichert
  2. Sozial- und rechtsethische Bewertung der Rechtstatsachen
    * Die Unverbindlichkeit und Beliebigkeit der Ehebindung im deutschen Recht
    * Die Kinderverschleppung und ihre Folgen im rechtlichen und sozialkulturellen Kontext
Zur sittlichen Ambivalenz der Rechtswirklichkeit
  1. Rechtsmethodische Überlegungen
  2. Rechstaatsächliche Beobachtungen
  3. Rechtsethische Bewertungen
Ordnungspolitische Bewertung
  1. Zum Begriff der "Ordnungspolitik"
  2. Die Synthese von individuellem Eigeninteresse und gesellschaftspolitischer Zielvorstellung
    * Die Faustrechtspraxis
    * Schuldprinzip versus Zerrüttungsprinzip
    * Von der Kindesentführung zur Kindessorge: Die Perversion der Rechtsordnung
  3. Die gesetzlich institutionalisierte Verantwortungslosigkeit
    * Eheverfehlungen bis zur Verbrechensgrenze
    * Kein Verschulden - keine Verantwortung
Perspektiven und Konsequenzen
  1. Das Problembewusstseins-Defizit bei Politikern
  2. Die Meinungsbildung in den Kirchen
  3. Die Willensbildung bei Parteien und Verbänden
  4. Ökonomische Konsequenzen
  5. Individuelle Konsequenzen
  6. Gesellschaftliche Perspektiven

Inhaltsangabe

Joachim Wiesner deckt die praktischen Konsequenzen der Familienrechtsreform 1976 auf und beschreibt die familienpolitischen Hintergründe der Parteien.

Kernsätze

  • "Sehen Sie zu, daß Sie die Kinder besitzen. Dann muß Ihr Mann für alles bezahlen."
  • Die Sozialämter ... schütten die Steuergelder aus zur Sicherung der Familienzerstörung, obwohl "die Sozialhilfe die Kräfte der Familie zur Selbsthilfe anregen und den Zusammenhalt der Familie festigen (soll)". (§ 7, Satz 2 BSHG)
  • Rechts- und Sozialwirklichkeit: In Deutschland kann jeder aus der Ehe aussteigen, der will; Gründe dafür braucht er nicht.
  • Die Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft ... (§ 1353, Abs. 1, BGB) ... Es handelt sich um eine Leerformel, die einfach eine einstmals weitgehende konsentierte sittliche Grundauffassung wiedergibt, die aber keine rechtliche Pflicht mehr darstellt. Empirisch verifizierbar, tatsachenmäßig richtig ist vielmehr, daß dasjenige Sozialverhalten, das die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft bewirkt, seinerseits extensiv durch das gesamte Familien- und Scheidungsrecht begünstigt und förmlich geregelt wird. Den zwei Zeilen des zuvor zitierten § 1353 BGB stehen viele Seiten des Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts gegenüber. Eine Regelung jedoch, durch die der Staat ein ehekonformes und ehewilliges Verhalten rechtlich stützen würde, gibt es nicht.
  • Das 1977 in Kraft getretene Ehescheidungsrecht ... löst erst Verhaltensweisen aus, die bei einem der beiden Ehepartner das Ziel der zwischenzeitlichen oder endgültigen Familien- und Ehezerstörung haben. Eine Ingangsetzung der vorsätzlichen Ehezerstörung führt - wegen des gesetzesimmanenten Automatismus - immer zum "Erfolge".
  • Im Gesetz und in der durch das Gesetz normierten Sozialwirklichkeit haben Recht und Sittlichkeit ihren Platz verloren.
  • Die Justiz ist es, die das Vertrauen des Bürgers in die "Normative Kraft des Rechts" zerstört, zugleich - und berechtigterweise - in die Justiz selbst.
  • Die Ehe bleibt daher rechtlich eine unverbindliche und ungeschützte Sozialform - eine unter anderen. (Zu "ungeschützte Sozialform" siehe Konkubinat.)

Rezension