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Ausländerrecht

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Das Ausländerrecht bzw. Fremdenrecht ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts[wp], das im Kern die Einreise[wp] und den Aufenthalt[wp] von Menschen regelt, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthalts­staates besitzen. Regelungen, die nicht an die Staats­angehörigkeit, sondern nur an andere Merkmale (wie etwa den Wohnsitz) anknüpfen, fallen hingegen nicht unter den Begriff. Dies gilt etwa für Regelungen des Steuerrechts oder des Familienrechts mit Auslandsbezug, die nur an einen Wohnsitz anknüpfen.

Gegenstand des Ausländerrechts können Bestimmungen über das Reisen, die Niederlassung, die Erwerbs­tätigkeit, die Integration, die soziale Sicherung und das Steuerrecht sein.

Der Begriff Ausländer- oder Fremdenrecht wird wegen zunehmender politischer Korrektheit und Sprachregelungen[wp] zunehmend weniger verwendet und durch Aufenthaltsrecht oder Migrationsrecht ersetzt. Der Nachfolger des 2004 in Deutschland außer Kraft getretenen Ausländer­gesetzes[wp] heißt Aufenthaltsgesetz[wp].[1]



Ausländer ist nach juristischem Verständnis ein Mensch innerhalb eines Staates, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt. Somit kann sich ein Ausländer nicht auf die staats­bürgerlichen Rechte berufen. Trotzdem sind Ausländer nicht unbedingt rechtlos. Sie stehen je nach Gaststaat unter dem Schutz und genießen ggf. die Ansprüche des dortigen Ausländerrechts, das durch die allgemeinen ethischen Maßstäbe der Menschenrechte geprägt sein sollte.[2]

In der Bundesrepublik Deutschland werden Ausländer dadurch rechtlich definiert, dass sie nicht unter den Art. 116 GG fallen. Auch Staatenlose, die sich in Deutschland aufhalten, sind juristisch betrachtet Ausländer und fallen im Umkehr­schluss zur Prüfung des Art. 116 GG unter das Ausländerrecht. Dieses wird in Deutschland vor allem durch das Ausländergesetz[wp] (AuslG), das Asyl­verfahrens­gesetz (AsylVfG) und durch Art. 16a GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 3 GG gebildet.

Alle nichtdeutschen EU-Bürger gelten in Deutschland als privilegierte Ausländer.[3]

Einzelnachweise

  1. WikipediaAusländerrecht (Stand: 8. Oktober 2019)
  2. JurisPedia: Ausländerrecht (Stand: 7. Januar 2009)
  3. JurisPedia: Ausländerrecht (de) (Stand: 18. Juli 2018)

Querverweise

Netzverweise

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Ausländerrecht (7. Januar 2009) aus der JurisPedia. Der Jurispedia-Artikel steht unter der Creative Commons Lizenz. In der JurisPedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Ausländerrecht (de) (18. Juli 2018) aus der JurisPedia. Der Jurispedia-Artikel steht unter der Creative Commons Lizenz. In der JurisPedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.