Eine besonders Nische in der Justiz ist die Familiengerichtsbarkeit. Die einzigen Urteile, die dort gefällt werden, sind Scheidungsurteile. Alle anderen Themen werden ausschließlich in nichtöffentlichen Sitzungen verhandelt, und es ergehen Beschlüsse - keine Urteile. Ein Beschluss kann bereits am nächsten Tag wieder aufgehoben werden. So schlafen Familienrichter mit ruhigem Gewissen.
In der Familiengerichtsbarkeit arbeiten Juristen ohne Motivation, sich das fehlende Wissen über Kinderpsychologie und Familiendynamik anzueignen.
Bezüglich der angerichteten beziehungsweise mit verursachten Familienzerstörung gibt es dort weder Bewusstsein noch Skrupel.
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
- "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
- "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
- "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
- "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechtsverhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
- "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
- "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [1]
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- WikiMANNia rät:
- "Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
- "Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."
Einzelnachweise
Querverweise