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Föderale Gliederung Russlands

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Die föderale Gliederung Russlands, wie sie in Artikel 65 der Verfassung der Russischen Föderation[wp] dargestellt ist, sieht neben der zentral­staatlichen Ebene 89 Föderations­subjekte[wp] mit unterschiedlichem Autonomiegrad vor, die wiederum in acht Föderations­kreisen[wp] zusammengefasst sind. Mit dem Zerfall der Sowjetunion[wp] 1991 und der Neugründung Russlands blieben die Grenzen innerhalb der Russischen Föderation zunächst weitgehend bestehen, seit 2005 kam es allerdings mehrmals zu Reformen und Änderungen in der Subjekt­struktur. Das Kaliningrader Gebiet (Oblast Kaliningrad[wp]) ist das einzige föderale Subjekt, das geographisch vom Rest der Russischen Föderation durch andere Länder getrennt ist.

Föderative Struktur

Die russische Regierung vereinbarte nach dem Zerfall der Sowjetunion mit den Regionen im März 1992 einen Föderations­vertrag[wp], der einerseits von Präsident[wp] und Zentral­regierung[wp], andererseits von den Oberhäuptern fast aller Regional­regierungen unterzeichnet wurde. In ihm wurden die jeweiligen Befugnisse festgelegt. Diese Aufteilung der Kompetenzen wurde dann in die Verfassung der Russischen Föderation[wp] von 1993 übernommen. Sie gewährleistet die Verteilung von Kompetenzen und Zuständigkeiten zwischen der föderalen Zentral­regierung und den Regionen, womit die demokratische Bildung regionaler Machtorgane sowie die politische und wirtschaftliche Autonomie[wp] der kommunalen Selbstverwaltung[wp] gesichert werden soll.

Nach einer unkontrollierten Dezentralisierung[wp] im Verlauf der 1990er Jahre kam es nach dem Jahr 2000 zu einer Rezentralisierung der Staatsverwaltung, wodurch eine vergrößerte politische und wirtschaftliche Abhängigkeit der Regionen vom Zentrum bewirkt wurde. Die regionalen und kommunalen Machtorgane wurden dem föderalen Zentrum wieder stärker untergeordnet.[1]

Russland ist eine asymmetrische Föderation[wp], da die Republiken ihre eigenen Verfassungen, Amtssprachen und National­hymnen haben, andere Subjekte jedoch nicht. Ursprünglich wurden den Republiken auch mehr Befugnisse übertragen, obwohl die tatsächliche Macht zwischen den Republiken variierte und weitgehend von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung innerhalb des Staatsverbandes abhing. Durch die Unterzeichnung bilateraler[wp] Verträge mit der Bundesregierung erhielten die Republiken in den 1990er Jahren weitreichende Befugnisse in Bezug auf ihre Wirtschaft, ihre Innenpolitik und sogar ihre Außenbeziehungen. Nach der Jahrtausend­wende wurde jedoch die Autonomie der Republiken mit Ausnahme Tschetscheniens[wp] durch die Zentralisierungs­reformen immer weiter eingeschränkt. Die bilateralen Abkommen wurden abgeschafft, und in der Praxis liegt nun alle Macht bei der föderalen Regierung[wp]. Seit der Beendigung des letzten bilateralen Vertrages im Jahr 2017 betrachten einige Kommentatoren Russland nicht mehr als Föderation.[2]

Föderationssubjekte

Die 89 Föderations­subjekte Russlands (Anzahl in Klammern):
 Republik (24)  Region (9)  Autonomer Kreis (4)
 Gebiet (48)  Stadt (3)  Autonome Oblast (1)

Zu den Föderationssubjekten gehören:

  • 21 Republiken[wp]. Diese besitzen eine eigene Verfassung und Gesetzgebung und haben innerhalb der Russischen Föderation den höchsten Grad an innerer Autonomie[wp]. Republiken sind für die größeren nicht-russischen Völker und für einen Teil der Krim errichtet worden. Außer Tatarstan[wp], Tschetschenien[wp] haben alle Republiken den Föderationsvertrag[wp] vom 31. März 1992 mit Russland unterzeichnet.
  • 9 Regionen (Krai[3])
  • 46 Gebiete (Oblast[4])
  • 3 Städte mit Subjektstatus (Moskau[wp], Sankt Petersburg[wp], Sewastopol)
  • 4 Autonome Kreise (Awtonomny Okrug[wp])
  • Eine Autonome Oblast (Awtonomnaja Oblast; nur Jüdische Autonome Oblast[wp][5])


Republiken[wp]:

  • Adygeja
  • Altai
  • Baschkortostan
  • Burjatien
  • Chakassien
  • Dagestan
  • Donezk
  • Inguschetien
  • Kabardino-Balkarien
  • Kalmückien
  • Karatschai-Tscherkessien
  • Karelien
  • Komi
  • Lugansk
  • Mari El
  • Mordwinien
  • Nordossetien-Alanien
  • Sacha (Jakutien)
  • Tatarstan
  • Tschetschenien
  • Tschuwaschien
  • Tuwa
  • Udmurtien

Regionen (Krai):

  • Altai
  • Chabarowsk
  • Kamtschatka
  • Krasnodar
  • Krasnojarsk
  • Perm
  • Primorje
  • Stawropol
  • Transbaikalien

Gebiete (Oblast):

  • Amur
  • Archangelsk
  • Astrachan
  • Belgorod
  • Brjansk
  • Cherson/Kachowka
  • Irkutsk
  • Iwanowo
  • Jaroslawl
  • Kaliningrad[wp]
  • Kaluga
  • Kemerowo
  • Kirow
  • Kostroma
  • Kurgan
  • Kursk
  • Leningrad
  • Lipezk
  • Magadan
  • Moskau
  • Murmansk
  • Nischni Nowgorod
  • Nowgorod
  • Nowosibirsk
  • Omsk
  • Orenburg
  • Orjol
  • Pensa
  • Pskow
  • Rjasan
  • Rostow
  • Sachalin
  • Samara
  • Saporischschja/Melitopol
  • Saratow
  • Smolensk
  • Swerdlowsk
  • Tambow
  • Tjumen
  • Tomsk
  • Tscheljabinsk
  • Tula
  • Twer
  • Uljanowsk
  • Wladimir
  • Wolgograd
  • Wologda
  • Woronesch

Föderale Städte:

Autonome Kreise:

  • Chanten und Mansen/Jugra
  • Jamal-Nenzen
  • Nenzen
  • Tschuktschen

Autonome Oblaste:

  • Jüdische Autonome Oblast

Einzelnachweise

  1. Wikipedia: Föderale Gliederung Russlands - Abschnitt "Föderativer Staat laut Verfassung" (Stand: 31. Mai 2017)
  2. Wikipedia: Republics of Russia (Stand: 1. Juli 2023, 19:10 Uhr)
  3. Der Begriff Krai[wp] wird gewöhnlich mit "Region" ins Deutsche übersetzt. Im Russischen Reich[wp] war Krai eine umgangs­sprachliche Alternativ­bezeichnung für die General­gouvernements[wp].
  4. Der Begriff Oblast[wp] (slawisch feminin, deutsch auch maskulin, Mehrzahl im Deutschen: Oblaste oder Oblasts; wörtlich "Gebiet") bezeichnet einen größeren Verwaltungsbezirk in Belarus, Bulgarien, Kasachstan, Kirgisistan, Russland und der Ukraine und ein statistisches Gebiet in der Slowakei.
  5. Die sowjetische Regierung sah das Gebiet ab Ende der 1920er-Jahre zunächst als jüdisch-sowjetisches Zion[wp] vor. Die Juden stellten nie die Bevölkerungs­mehrheit, den höchsten Anteil erreichten sie kurz nach dem Zweiten Weltkrieg mit rund einem Drittel der Bevölkerung, viele davon aus dem europäischen Teil der Sowjetunion evakuierte Flüchtlinge. Spätestens nach Stalins Tod 1953 gab die sowjetische Regierung ihren Plan auf, mit der Jüdischen Autonomen Oblast ein jüdisches Siedlungsgebiet außerhalb Israels zu errichten. Inzwischen ist ihr Anteil durch starke Auswanderung nach Israel und Deutschland auf rund 1 % der Gesamt­bevölkerung gesunken. Auch die Bevölkerungs­zahlen anderer Minderheiten wie der Ukrainer, Belarussen, Mordwinen und Russland­deutschen[wp] haben sich seit 1989 durch Abwanderung massiv reduziert. Im Jahr 2010 waren mehr als 90 % der Einwohner Russen. In der Hauptstadt Birobidschan[wp] nimmt in jüngster Zeit die chinesische Bevölkerung stark zu.