Der Begriff Familienhinrichter ist eine vor allem unter Trennungsvätern gebräuchliche Abwandlung von "Familienrichter“. Das Wortspiel will darauf hinaus, dass Familienrichter sehr häufig aktiv zur Familienzerstörung beitragen, indem sie einer trennungswilligen Mutter bereits gleich zu Beginn eines Umgangsverfahrens signalisieren, dass sie bei der zeitlichen Bemessung des Umgangs gegenüber dem Vater selbstverständlich stark begünstigt wird und natürlich auch mit Unterhaltszahlungen rechnen darf. Wenn Müttern richterlicherseits vorschnell quasi die alleinige Entscheidungsmacht in Fragen der Kindererziehung und finanzielle Vorteile in Aussicht gestellt werden, erstickt dies beinahe zwangsläufig eine eventuell noch vorhandene Bereitschaft zur Versöhnung.
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
- "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
- "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
- "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
- "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechtsverhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
- "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
- "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [1]
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- WikiMANNia rät:
- "Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
- "Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."
Einzelnachweise
Netzverweise