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Heiratsratgeber/Die Scheidung
Die Scheidung wird gemeinhin als das Ende einer Ehe verstanden. Tatsächlich gibt es finanziell gesehen in Deutschland keine Scheidung, nicht einmal eine Trennung, wenn Kinder vorhanden sind.[1][2] Eine Ehe wird rechtlich gesehen nie wieder geschieden, das ist heiratswilligen Männern selten bewusst. Tatsächlich erfolgt nur eine Trennung von Tisch und Bett.[3]
Rechtlich bleiben die Ehepartner auf immer verknüpft. Besonders für den Mann bedeutet eine "Scheidung", dass seine Exfrau und der Staat sehr weitreichende Zugriffsmöglichkeiten auf sein Vermögen, Rentenanwartschaften und Geldkonten erhalten. Der Mann geht mit einer Eheschließung Verpflichtungen ein, die er nie wieder los wird. Jungen Männern, die ihre "große Liebe" heiraten, ist die Tragweite ihrer Heiratspläne in aller Regel nicht bekannt.
Der Verlust der finanziellen Autonomie
Während der Mann während der Ehe noch eine gewisse Autonomie über sein Einkommen und seine Ausgaben hat, ändert sich das nach einer "Scheidung" schlagartig. Danach bestimmt der Staat (über seine Gerichte) über die Verteilung seines Einkommens.
Der Unterhalt, den ein Mann seiner Exgattin zahlen muss, begründet sich auf eine so genannte "nacheheliche Solidarität". Mit der Eheschließung geht er aus freien Stücken eine eheliche Solidarität (§ 1353, Abs. 1 BGB) ein. Die "nacheheliche Solidarität" nach der Scheidung wird ihm jedoch per Gesetz aufgezwungen und ist keineswegs freiwillig. Der Familienstand "geschieden" entspricht also genau genommen einer rechtlich legalisierten Zwangsehe. Eine "Scheidung" ist die Transformation einer freiwilligen Ehe in eine Zwangsehe.
Der Versorgungsausgleich, nach der "Scheidung" zum ersten Mal durchgeführt, wird bei jeder gesetzlichen Änderung in der Rentenversicherung erneut durchgeführt.
Praktisch bedeutet dies, dass ein Vertragsbruch für den Vertragsbrecher (meist die Frau, die während der Ehe keinen finanziellen Beitrag zum Familieneinkommen erwirtschaftet hat) einen finanziellen Vorteil einbringt. Von einer Scheidung, im Sinne einer Auflösung der Ehe, kann also keine Rede sein.
Die Illusion: Es gibt keine Scheidung
Wer Heiratsabsichten hat, der denkt für gewöhnlich an Art. 6 Abs. 1 GG und § 1353 Abs. 1 BGB. Wer aber glaubt, dass die Ehe eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft ist und unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung steht, geht in die Irre. Seit der Familienrechtsreform von 1976 ist die Scheidung der Schlüssel zu allem. Aus den dialektischen Implikationen des Scheidungsrechts ergeben sich alle Folgen für das Sorgerecht und den Unterhalt. Die Ehe wird also (im rechtlichen Sinne) von der Scheidung her verstanden. Der Vorgang für sich ist ja ganz simpel, ein Ehepartner packt die Koffer und geht. Gründe dafür braucht er keine.[4]
Diese räumliche Trennung ist aber nur ein Aspekt. Rechtlich betrachtet sieht es ganz anders aus. Finanziell gesehen gibt es in Deutschland keine Scheidung, nicht einmal eine Trennung, wenn Kinder vorhanden sind.[1] Besonders für Männer bestehen auch nach dem Ende einer Beziehung Unterhaltspflichten von unbestimmter Dauer und in erheblicher Höhe fort. Dazu kommt ein mehr als unsicherer Status als Vater gegenüber den eigenen Kindern. Rechtlich bleiben die Ehepartner also auf immer verknüpft.
Die öffentliche Darstellung, dass eine Ehe leicht wieder auflösbar sei, ist also irreführend. In einer Gesellschaft, in der heute eine Beziehung mit einem "wir sind zusammen" begründet und morgen mit einem "ich habe mich getrennt" beendet wird, ist dies vielleicht sogar überraschend.
Frauen gehen vorbereitet in die Scheidung
Viele Männer gehen heute noch unaufgeklärt in die Ehe. Sie sind, was das Familienrecht angeht, recht ahnungslos und naiv. Falls Warnungen sie doch erreichen, werden diese nicht selten souverän beiseite geschoben. Erstens glauben Männer an ihre Liebe und zweitens vertrauen sie der Frau ihres Herzens und überhaupt - bislang sind sie noch mit jedem Problem fertig geworden. Während Frauen unübersehbar viele Möglichkeiten haben, sich über ihre Rechte und Ansprüche zu informieren, erkennen Männer nicht selten erst im Scheidungsprozess, worauf sie sich mit der Heirat eingelassen haben und dann fallen ihnen die Augen aus dem Kopf.
Es verwundert deshalb nicht, dass 60 bis 80 Prozent aller Scheidungen von Frauen eingereicht werden.[5] Und sie sind gut vorbereitet. Wenn bei der Frau eine Trennungsabsicht erkennbar wird, glaubt der Mann zumeist, dass die Ehe noch zu retten ist, während die Frau sich längst bei Frauenberatungsstellen und einer Anwältin eingehend beraten hat und das Scheidungsdrehbuch schon kennt. Den Mann hingegen trifft eine Scheidung meist völlig unvorbereitet.[6] Plötzlich überrollt ihn eine Welle von Klagen und Zahlungsaufforderungen, seine Kinder sind für ihn nicht mehr erreichbar und in einem rechtsfreien Raum, genannt Frauenhaus, seinem Zugriff entzogen. Darüber hinaus ernten sie die Häme der öffentlichen Meinung. Die Schuld für eine Scheidung wird zumeist den Männern zugeschoben, während der scheidungswilligen Frau meist die Opferrolle zugestanden wird.
Scheidungsratgeber für Männer
Wer als Mann aktuell in Trennung lebt oder wem eine Scheidung bevorsteht, wird auf der TrennungsFAQ gut beraten. Dort finden sich hilfreiche Informationen und nützliche Tipps, was in Sachen Unterhalt und Sorgerecht zu tun ist. Die Webseite ist wirklich gut, behandelt die wichtigsten Risiken und Fallen im Familienrecht und die Lektüre ist allen heiratswilligen Männern unbedingt vor der Eheschließung zu empfehlen.[7]
Scheidungsratgeber für Frauen
Es gibt in Deutschland hunderte von Scheidungsratgebern für Frauen. Fast jede Frauenbeauftragte, jedes Frauenbüro und jede Frauenberatungsstelle gibt seinen eigenen Scheidungsratgeber für Frauen heraus.[8] Das sollte heiratswilligen Männern zu denken geben. Während Frauen mit staatlich finanzierten Scheidungsratgebern geradezu geflutet werden, gibt es nur einen privat von Väteraufbruch für Kinder erstellten Ratgeber für Männer.[9]
Staatliche Fremdbestimmung
Männer gehen in aller Regel in dem irrigen Glauben zum Standesamt, nur eine Vertragsbindung mit ihrer geliebten Braut einzugehen.
Zitat: | «In einer Ehe gibt es nicht zwei, sondern viele Vertragspartner. Man heiratet nicht nur einen Partner, sondern mehrere. Der wichtigste Vertragspartner ist der Staat, der über seine "Vertragsklauseln" (etwa 1000 sich oft ändernde Paragraphen des BGB und anderer Vorschriften über Ehe und deren Ende sowie etwa 15000 Gerichtsurteile für alle möglichen Ehe/Trennungsdetails) ebenfalls in ein ganz neues Verhältnis zu den Ehepartnern tritt.», TrennungsFAQ[1] |
Mit einer Heirat begibt sich also ein Mann nicht nur in ein privates Vertragsverhältnis mit einer Frau, sondern er liefert sich vor allem dem Staat mit seinem intransparenten Familienrecht mit sich oft ändernden Gesetzestexten und einer unberechenbaren Rechtsprechung aus. Das wiegt weitaus schwerer als die möglicherweise unberechenbaren Handlungen der Ehefrau und Mutter seiner Kinder.
Zitat: | «Im Sozial- und Rechtsstaat ist das Familienrecht zum Auslöser und das Sozialhilferecht zum Zwischenfinanzierungsinstrument für Ehezerstörungen geworden.», Joachim Wiesner[10] |
Mit der Abschaffung des Familienoberhaupts ist das Letztentscheidungsprinzip aus dem privaten Familienbereich herausgerissen und in den staatlichen Gerichtssaal verlegt. Besonders nach einer Scheidung wird ein Mann über das Unterhaltsmaximierungsprinzip und ein mütterlastiges Sorgerecht extrem fremdbestimmt.
Das AMIGA-Syndrom
Nun wird ein heiratswilliger Mann für gewöhnlich jeden Gedanken an Scheidung beseiteschieben und auf kritische Einwände mit dem Satz "Aber meine ist ganz anders!" reagieren. Das AMIGA-Syndrom ("Aber Meine(r) Ist Ganz Anders!") beschreibt ein typisches Abwehrverhalten von verliebten Menschen. Eine Scheidungsquote von knapp 50% und rund zwei Millionen Scheidungswaisen sollten ihn eigentlich eines Besseren belehren.
In jedem anderen Bereich des Vertragsrechts würde ein Vertrag, bei dem die Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern so ungleich verteilt sind wie in der Ehe, als sittenwidrig und unwirksam gelten. Im Grunde handelt es sich bei der Heirat um einen Sklavenvertrag, denn wie oben bereits ausgeführt, handelt es sich um einen Vertrag, der nach der deutschen Rechtssystematik nicht mehr kündbar ist.
Literatur
- Geron Zahler, Mani Notarius: "Protokoll einer Scheidung und die Verlierer.", Selbstverlag 2007, ISBN 3-00-019353-7 (PDF 1,5 MB)
- Gunter Schlickum: "Scheidungsberater für Männer: Seine Rechte und Ansprüche bei Trennung und Scheidung", DTV 2010, ISBN 3-423-50661-X
- "Scheidungsratgeber von Frauen für Frauen", Rowohlt 1996, ISBN 3-499-19666-2, Neuauflage 2002, ISBN 3-499-61461-8
- Vorsicht Ehe! - Ein Ratgeber für heiratswillige Männer - Herausgeber: Väteraufbruch für Kinder Schwaben, 2003 (24 Seiten, 584 KB)
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 TrennungsFAQ: Soll ich heiraten?
- ↑ DFuiZ: Die Scheidung
- ↑ DFuiZ: Die Scheidungslüge
- ↑ Joachim Wiesner: Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat, Un-Verbindlichkeit und Beliebigkeit der Ehebindung im deutschen Recht
- ↑ Die Angaben schwanken. Der Focus berichtete 1994 sogar einen Anstieg der von Frauen eingereichten Scheidungen auf 85 Prozent. Marika Schaertl, in: Gesellschaft: K.O. durch Scheidung, Focus am 30. September 1994
- ↑ Alleinerziehende: Jungen fehlt oft die männliche Bezugsperson, 24. Februar 2010
- ↑ TrennungsFAQ - Trennungsratgeber für Männer, trennungsfaq.com
- ↑ Hier zwei Beispiele: Broschüre Scheidungsratgeber[ext] - Herausgeberinnen: Landkreis Gifhorn, Gleichstellungsbeauftragte Christine Gehrmann, Stadt Gifhorn, Frauenbeauftragte Sylvia Rohrbeck, Samtgemeinde Papenteich, Frauenbeauftragte Sabine Lehmberg, Samtgemeinde Meinersen, Frauenbeauftragte Ilse-Marie Brennecke (30 Seiten, 79 KB); Trennung und Scheidung[ext] - Herausgeberinnen: Die Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Gifhorn, Helmstedt, Peine, Wolfenbüttel und der kreisfreien Städte Braunschweig und Wolfsburg, Januar 2010 (109 Seiten, 504 KB)
- ↑ Vorsicht Ehe! - Ein Ratgeber für heiratswillige Männer - Herausgeber: Väteraufbruch für Kinder Schwaben, 2003 (24 Seiten, 584 KB)
- ↑ Joachim Wiesner: Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat, Sozial- und rechtsethische Bewertung der Rechtstatsachen