Die Kindschaftsrechtsreform bezeichnet ein Bündel an Gesetzesänderungen, die am 1. Juli 1998 in Kraft traten.
Das Kindschaftsrechtsreformgesetz[wp] schaffte den Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern ab.
Im Zuge der Reform des Kindschaftsrechts wurden im neuen Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Bestimmungen zusammengeführt, die Verfahren im Familienrecht betreffen und zuvor auf das "Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (FGG) und Teile der Zivilprozessordnung (ZPO) verteilt waren.
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
- "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
- "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
- "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
- "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechtsverhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
- "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
- "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [1]
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- WikiMANNia rät:
- "Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
- "Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."
Einzelnachweise