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Leihmutter

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Eine Leihmutter (selten auch als „Surrogatmutter“ bezeichnet) ist eine Frau, die für die Dauer einer Schwangerschaft ihre Gebärmutter für eine fremde befruchtete Eizelle zur Verfügung stellt, sie „verleiht“, um anstelle einer anderen Person, der genetischen Mutter, ein Kind zur Welt zu bringen.

Verwandtschaftliche Konsequenzen

Reproduktionsmedizinisch sind zwei Varianten denkbar:

  • Ein Embryo[wp] wird in künstlicher Zeugung durch In-vitro-Fertilisation[wp] aus einer Eizelle[wp] der bestellenden Frau geschaffen und dann in die "geliehene" Gebärmutter implantiert. Die auftraggebende Frau wird später die soziale, die "Ziehmutter" sein. In diesem Fall sind die genetische Mutter und die gebärende Frau verschiedene Personen.
  • Die "geliehene" Gebärmutter kann mit dem Sperma des Mannes der auftrag­gebenden Frau inseminiert[wp] werden. Dann sind genetische, austragende sowie gebärende Frau identisch, die soziale Mutter ist "lediglich" die Frau des genetischen Vaters, also de facto eine Stiefmutter.

Querverweise

Netzverweise