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Rechtsschutz

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Rechtsschutz ...

Rechtsanwalt Kompa gibt noch weitere Informationen zum Hamburger Landrecht und dem Fall des STERN gegen den Blogger.
  1. Rechtsschutz gibt's nicht mehr.
  2. An kleine Blogger werden unerfüllbar hohe, an professionelle Mainstream-Medien hingegen gar keine Anforderungen mehr gestellt.
  3. Es wird als normal geschützt, wenn Mainstream-Medien unwahre Informationen verbreiten.
  4. Anscheinend geht es hier um einen konzertierten Vernichtungskrieg der Mainstream-Medien gegen Blogger. Ist mir ja neulich auch schon passiert.

Wer kauft sowas noch?

Hadmut Danisch[1]
Der Irrwitz der Hamburger Unterlassungsverfügung gegen den Blauen Boten lässt sich wie folgt auf den Punkt bringen:

Professionelle Journalisten dürfen unkritisch den größten Blödsinn und die infamste Kriegs­propaganda verbreiten, denn eine Wahrheits­pflicht ist dem deutschen Journalismus fremd. (Kommen Sie mir bitte nicht den Regeln des Presserats[wp] ...)

Der Blogger hingegen ist wegen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht[wp] von Sternenkrieger Marc Drewello und dem Unternehmens­persönlichkeits­recht von stern.de verpflichtet, für seine Meinung (subjektive Einschätzung von Tatsachen) Beweis zu erbringen. Vorliegend also müsste der Blogger beweisen, dass stern.de und deren Sternenkrieger Marc Drewello vorsätzlich lügen, es könnte ja auch schlichte Dummheit gewesen.

Dabei interessiert es auch niemanden, dass stern.de die Propaganda nach wie vor unkommentiert fröhlich weiter verbreitet. Dummheit kann nämlich auch ein anhaltender Zustand sein.

Markus Kompa[2]
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [3]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Hadmut Danisch: Sternenkrieger, Ansichten eines Informatikers am 24. Juli 2017
  2. Markus Kompa: Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5), Blog zum Medienrecht am 24. Juli 2017
  3. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Netzverweise