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Selbstbestimmte Vaterschaft

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Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dass der Vater nicht einmal mehr ein Mitsprache­recht hat, das irgend etwas wert ist. Die Frau bestimmt, ob es einen einvernehmlichen Verkehr gegeben hat, ob sie verhütet oder nicht, sie bestimmt, ob das Kind ausgetragen oder abgetrieben wird, sie bestimmt, ob der Mann Vater wird oder nicht und ob er als solcher Kontakt zu seinem Kinde hat oder nicht. Am Ende soll sie womöglich noch straflos bestimmen dürfen, ob das Kind weiterleben darf oder nicht.

Kontrolle der Fruchtbarkeit

Sobald ein geschlechtsreifer Junge oder ein Mann einen Samenerguss erfährt, besteht die Möglichkeit, dass damit etwas in Gang gesetzt wird, das nach jetziger Lage die Selbstbestimmung aus einem großen Teil seines Lebens tilgt:

Mit seinen 100 Millionen Samenzellen, die dabei den männlichen Körper gewöhnlich verlassen können, kann man theoretisch alle Frauen von Europa befruchten, doch schon eine einzige Samenzelle, die auf einen wie auch immer gearteten Weg ihr vorbestimmtes Ziel erreicht, kann ausreichen, einen Mann in eine tiefe Verzweiflung zu stürzen. Das Zeugungspotential eines gesunden Mannes ist gewaltig und es bedarf einiger Anstrengung, es bei einem sexuell aktiven Mann so sehr zu beherrschen, so dass man von Kontrolle sprechen kann.

In Deutschland gibt es für Männer folgende Möglichkeiten:

Man kann nicht von Männern verlangen, dass sie sich mehr in der Familie engagieren, und gleichzeitig sagen, der Entscheid über eine Schwangerschaft gehe sie wenig an.

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Verbesserungsvorschläge

Vetorecht bei Abtreibung

Juristische Lossprechung von der Vaterschaft

Unterhaltsschuldende Männer (Väter) könnten sich darauf berufen, dass sie sich nur als Samenspender verstanden wissen wollen und sie somit von der Unterhaltspflicht befreit sind. (Juristische Abtreibung)

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