Jugendschutz Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Unterstützen Sie eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde. Donate Button.gif

Sittenwidrigkeit

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Staat » Recht » Sittenwidrigkeit

Sadomasochismus findet einvernehmlich zwischen Personen statt, die im Vorfeld durch Absprachen[ext] ihre Einwilligung[wp] zu den Praktiken[ext] abgegeben haben.

Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2004 eine Entscheidung über die Frage nach der Sittenwidrigkeit sado­masochistischer Handlungen getroffen.[1] Laut diesem Urteil sind sado­masochistische Handlungen an sich nicht sittenwidrig, selbst wenn diese eine Körperverletzung nach sich ziehen.

Im Einzelfall kann jedoch Sittenwidrigkeit vorliegen, wenn die sado­masochistische Handlung eine Form der Körper­verletzung hervorruft, deren Grad bedeutsam ist. Eine grundsätzliche Sitten­widrigkeit liegt immer nur dann vor, wenn einer der Beteiligten trotz seiner Einwilligung durch die sado­masochistische Handlung bei vor­aus­schauender objektiver Betrachtung aller maßgeblichen Umstände in konkrete Todesgefahr gebracht wird. In diesem Fall scheidet eine Rechtfertigung der Tat[wp] allein durch die Einwilligung[wp] des Verletzten aus.

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [2]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Sittenwidrigkeit (5. Mai 2005) aus der freien Enzyklopädie SMiki. Der SMiki-Artikel steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.