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Sorgerechtsverfahren

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Unter den Begriff Sorgerechtsverfahren fallen sämtliche gerichtlichen Auseinandersetzungen nach einer Scheidung bzw. Trennung, in denen es darum geht, ob einem Elternteil das Sorgerecht bzw. Teile davon entzogen werden sollen.

Teilbereiche, die auch bei (nominellem) Fortbestand der gemeinsamen Sorge separat auf ein Elternteil übertragen werden können, sind das sogenannte "Aufenthaltsbestimmungsrecht" (ABR), außerdem die Schul- und Ausbildungs­sorge, die gesundheitliche Sorge und die Vermögenssorge.

Selbst Verfahren, bei denen eigentlich nur der Umgang zu regeln wäre, werden von deutschen Familiengerichten nach wie vor durch willkürliche Übertragung des ABR auf ein Elternteil (meist die Mutter) zum Sorgerechtsstreit eskaliert. Praktische Hinweise zur Prozessführung enthält der

Hauptartikel: Umgangsverfahren

Zahlen zu Sorgerechtsentscheidungen

Diagramm so haben deutsche gerichte in sorgerechtsfragen entschieden3.jpg
Sorgerechtsregelungen USA 1880-2009


  • Freia Peters: Sorgerechtsverfahren: Das ist mein Kind!, Die Welt am 17. April 2016
    "Die Zahl der Sorgerechtsverfahren vor deutschen Gerichten steigt steil an."
    "Die Zahl der Sorgerechtsverfahren hat sich 2014 innerhalb von acht Jahren fast verdoppelt: von rund 83.000 Verfahren 2006 auf 147.000"
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [1]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise