Das Stiefkind ist ein Kind aus einer früheren Ehe des Ehepartners, man ist also Stiefvater oder Stiefmutter einer Halbwaise. Vollwaisen können sowohl Stiefmutter als auch -vater haben.
Eine Spezialität ist "Vater unbekannt". In diesem Fall weiß die Mutter entweder nicht, mit wem sie Unzucht getrieben hat, oder sie will den Namen des Vaters nicht sagen. Diese Mütter werden mit Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt belohnt. Das ist eine Transferleistung, welche von der Allgemeinheit (= Steuerzahler) aufgebracht wird.
Querverweise