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Zwangsdienst
Der Begriff Zwangsdienst wird vorliegenden Artikel nur im Zusammenhang mit der ausschließlich für Männer geltenden Wehrpflicht behandelt.
Geschlechtergerechtigkeit bei der Wehrpflicht lässt sich entweder dadurch erreichen, indem man sie abschafft, oder die Frauen in einem gleichen Maße verpflichtet wie die Männer. Diese Argumentation darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zwangsverpflichtung von Menschen nichts anderes als Sklaverei ist.[1] Nur Männer müssen zum Wehr-/Zivildienst, Frauen dürfen zur Bundeswehr. Obwohl die Wehrpflicht im Prinzip gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt, wird sie nach wie vor nicht abgeschafft.
Die Frauen haben das reine Recht, während Männer die reine Pflicht haben. Wenn ein männlicher Säugling geboren wird, entsteht ihm auch gleichzeitig eine Schuldenlast von bis zu 5 Jahren Gefängnis, wenn sich dieser Mensch nicht dem Zwang der Gesellschaft beugt, den Wehrdienst abzuleisten und auf Grundrechte (Menschenrechte) zu verzichten. Was hat dieser Mensch verbrochen, dass ihm nur aufgrund des Geschlechts mehr Menschenrechte entzogen werden als einem Menschen, der in verbrecherischer Weise Schuld gegen die Gemeinschaft auf sich geladen hat (z. B. als Mörder)?
Ein Artikel der schweizerischen Neue Zürcher Zeitung schildert die verschiedenen Verrenkungen, mit denen eine Diskriminierung aufrechterhalten wird, solange sie statt Frauen Männer betrifft.[2]
Kurze Charakterisierung des Zwangsdienstes
- Entzug von Grundrechten (Menschenrechte)
- Einschränkung der Freiheit junger Männer
- Erziehung junger Männer zur Gewalt
- Überflüssige Kosten von mehreren Milliarden Euro jährlich[3]
- Veraltete Form der Landesverteidigung
- Wehrgerechtigkeit nicht durchsetzbar (Manche Männer müssen, manche nicht, die Frauen wegen ihres Geschlechts nicht)
Aktuelle Situation
AKTUELLES: Seit 2011 ist die Einberufung von Grundwehrdienstleistenden ausgesetzt Zu einer Abschaffung der Wehrpflicht hat es nicht gereicht. Die gesetzliche willkürliche Verfügung über Männer besteht bis heute.
Einschränkung von Menschenrechten
Grundgesetz Artikel 12a
Zitat: | «(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht. (3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle[wp] durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen. (4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden. (5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung. (6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.» |
Wehrpflichtgesetz
§ 24 Wehrüberwachung
Zitat: | «Während der Wehrüberwachung haben die Wehrpflichtigen
|
§ 51 Einschränkung von Grundrechten
- Das Grundrecht auf Leben (Indirekt, denn der Gehorsam darf nicht verweigert werden, bei Gefahr für das eigene Leben).
- Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes)
- der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes)
- der Freizügigkeit (Artikel 11[ext] Abs. 1 des Grundgesetzes)
- der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt
Die Wehrpflicht prägt den jungen Mann
Die Wehrpflicht für Männer fördert alte archaische Männerrollenbilder. Auf der einen Seite wird die Gewalt der Männer beklagt, auf der anderen Seite müssen sie zwangsweise lernen wie man Menschen verstümmelt und tötet. Einen Artikel über den Skandal der Totenschändung, der aufzeigt, wie man die Unreife von jungen Männern skrupellos zum Töten benutzt, um dann genau auf diesen Umstand mit dem moralischen Zeigefinger zu deuten, findet sich hier: Tagesspiegel: Wer mit dem Schädel spielt[ext]
Unreife Menschen zum Töten abrichten
Wegen der Wehrpflicht wurde das Alter der Volljährigkeit[wp] am 1. Januar 1975 von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt. Es war unhaltbar, Menschen als alt genug zu erklären einen Staat mit ihrem Leben zu verteidigen und andererseits als zu jung zu erklären, in diesem Staat durch das Wahlrecht mitzuentscheiden. Anders im Strafrecht. Dort ist ein Mensch mit 18 Jahren noch nicht erwachsen. Im Strafrecht wird ein 18-21-Jähriger nicht als Erwachsener, sondern als Heranwachsender[ext] betrachtet. Auf Heranwachsende sind zentrale Normen (aber nicht alle) des Jugendstrafrechts nach Maßgabe der § 105 JGG[ext] anzuwenden. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob der Heranwachsende von seinem Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einem Jugendlichen gleichzustellen war, oder ob es sich um eine jugendtypische Tat handelt. In der Praxis wird weit überwiegend bei Heranwachsenden das Jugendstrafrecht angewendet. Richter sind der Praxis näher als Politiker. Diese Wortspielerei zwischen "erwachsen" und "volljährig" war erforderlich, um weiterhin Menschen, die eigentlich nicht reif dafür sind, zwangsweise zum Töten anderer Menschen abzurichten.
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Minderwertiges Leben - lebensunwertes Leben
Die Wehrpflichtigen sollen mit ihrem Leben, das Leben der Nichtverpflichteten schützen. Das Leben der Wehrpflichtigen wird damit zum lebensunwerten Leben, auch als minderwertiges Leben bezeichnet, abgewertet. Mit den Begriffen minderwertiges Leben[wp] oder lebensunwertes Leben[wp] haben die Nationalsozialisten im dritten Reich das Leben geistig Behinderter abgewertet, um ihnen das Recht auf Leben (um sie zu töten) und das Recht auf körperliche Unversehrtheit (für medizinische Experimente) abzusprechen.
Mit der Würde des Menschen unvereinbar
Bei der Musterung spielt das, was den Menschen vom Tier trennt, keine Rolle. Das Opfer des Zwangsdienstes wird nur daran gemessen, ob es als Schlachtvieh für das Schlachtfeld taugt. Die menschliche Komponente bleibt außen vor. Gebraucht wird ein Killer, der gerade soviel Intelligenz hat, um seine Aufgabe als Killer zu erfüllen.
Politik
Eine Einigung über die Neufassung des Artikels 12 und daraus resultierend die Einfügung des neuen Artikels 12a[ext] kam erst 1968 zustande. Das Bundesministerium des Inneren hatte bei seinen Vorschlägen zur Neufassung des § 12 Frauen mit einbezogen. Es sollte bereits in Normalzeiten die Heranziehung von Personen zu einem Zivil- und Polizeidienst nichtmilitärischer Art für Zwecke der Verteidigung ebenso verfassungsrechtlich zulässig sein wie die von Männern zum Grenzschutzdienst und die Verpflichtung von Frauen zu Dienstleistungen im Verband der Streitkräfte und auf dem Gebiet des Sanitäts-, des Fernmelde- und des Versorgungswesens sowie im Verwaltungs- und Stabdienst[4]
Die Politiker der Grünen haben sich wiederholt für die Abschaffung der Wehrpflicht ausgesprochen, haben dies aber nicht mit der Benachteiligung von Männern begründet.
Von Politkern wird der verantwortliche, engagierte Vater gefordert, der nichtsdestoweniger prinzipiell einen Zwangsdienst leisten muss. Dagegen bleibt eine immer größere Zahl von Frauen aus freiem Willen kinderlos, z. B. Akademikerinnen, die jedoch von Zwangsdienst befreit sind.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck[wp] (SPD) hat z. B. die Einführung einer sozialen Dienstpflicht für alle jungen Männer vorgeschlagen. In der "Berliner Zeitung" (2004) begründete er das mit der mangelnden Wehrgerechtigkeit. Derzeit wird lediglich jeder dritte junge Mann zur Bundeswehr einberufen, auch am Zivildienst kommen viele vorbei. "Ich selbst bin ein leidenschaftlicher Anhänger der Wehrpflicht", sagte Beck. "Aus Gründen der Dienstgerechtigkeit sollten wir nun über einen sozialen Pflichtdienst für alle jungen Männer nachdenken." Bedarf in der Gesellschaft gebe es genug, beispielsweise in der Behindertenbetreuung, der Pflege, aber auch im Umweltschutz. Beck machte klar, dass die soziale Dienstpflicht nur für Männer gelten solle: "Junge Frauen nehme ich aus. Sie haben später oft berufliche Nachteile, wenn sie sich für ein Kind entscheiden."[5][6]
Rechtsprechung
Das so genannte Bundesverfassungsgericht drückt sich schon seit Jahren vor einer Entscheidung, ob es mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist, Männer zwangsweise zur Gewalt zu erziehen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) lügt bewusst, um die Beschränkung des Zwangsdienstes auf Männer zu rechtfertigen. Im Urteil vom 26. Juni 2006 wird begründet:
... Denn für die Beschränkung der allgemeinen Wehrpflicht auf Männer lassen sich sachliche Gründe finden, die vor Art. 14 EMRK standhalten. Solche Gründe können darin erblickt werden, dass Frauen typischerweise nach wie vor im familiären Bereich größeren Belastungen ausgesetzt sind als Männer ... |
Das Gericht unterschlägt, dass Männer im familiären Bereich erheblich mehr leisten als Frauen. Ein weiterer Punkt in der Begründung ist nicht weniger grotesk:
... Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht knüpft an eine freiheitlich-demokratische Tradition an, die bis auf die Französische Revolution von 1789 und die Reformzeit in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurückgeht. Ihr liegt die Vorstellung zugrunde, dass es Pflicht aller männlichen Staatsbürger ist, für den Schutz von Freiheit und Menschenwürde als den obersten Rechtsgütern der Gemeinschaft, deren personale Träger auch sie selbst sind, einzutreten (BVerfG, Urteil vom 13. April 1978 - 2 BvF 1/77 u.a. - BVerfGE 48,127) ... |
Das heißt nicht mehr oder weniger: Weil Männer schon immer die Deppen der Nation waren, müssen sie es auch weiterhin sein. Gnädigerweise gesteht man ihnen das Recht zu, auch sich selbst verteidigen zu dürfen. An Hohn ist das nicht zu überbieten.
Zwangsdienste in Europa
Land | Wehrpflicht | Bemerkung [7] |
---|---|---|
Albanien: | Ja | Kriegsdienst (12 Monate) |
Belgien: | Nein | seit 1994 |
Bulgarien: | Nein | seit 2008 |
Dänemark: | Ja | Kriegsdienst, Ersatzkriegsdienst je 4 bis 12 Monate |
BRD: | Ja | Kriegsdienst, Ersatzkriegsdienst je 9 Monate (z. Zt. ausgesetzt) |
Estland: | Ja | 8 bis 11 Monate |
Finnland: | Ja | Wehrdienst 6 Monate, Ersatzkriegsdienst: 12 Monate |
Frankreich: | Nein | seit 2002 |
Griechenland: | Ja | Kriegsdienst: 12 Monate, Ersatzkriegsdienst: 30 Monate |
Großbritannien: | Nein | seit 1964 |
Irland: | Nein | |
Italien: | Nein | seit 2005 |
Kroatien: | Nein | Wehrpflicht wurde am 1.1.2008 ausgesetzt |
Lettland: | Nein | seit 2007 |
Litauen: | Ja | Kriegsdienst: 12 Monate, Ersatzkriegsdienst: 18 Monate |
Luxemburg: | Nein | seit 1967 |
Malta: | Nein | |
Niederlande: | Nein | seit 1996 |
Österreich: | Ja | Kriegsdienst: 8 Monate, Ersatzkriegsdienst: 12 Monate |
Polen: | Ja | Kriegsdienst: 12 Monate (Aussetzung 2010), Ersatzkriegsdienst: 21 Monate |
Portugal: | Nein | seit 2004 |
Rumänien: | Nein | seit 2007 |
Schweden: | Ja | Kriegsdienst, Ersatzkriegsdienst je 7,5 Monate |
Schweiz: | Ja | Kriegsdienst 8,6 Monate, Ersatzkriegsdienst 11 Monate, Freikauf möglich[8] |
Slowakische Republik: | Nein | seit 2006 |
Slowenien: | Nein | seit 2004 |
Spanien: | Nein | seit 2002 |
Tschechische Republik: | Nein | seit 2005 |
Türkei: | Ja | Kriegsdienst 20 Monate, kein Recht auf Verweigerung. Freikauf teilweise möglich.[9] |
Ungarn: | Nein | seit 2004 |
Zypern: | Ja | Kriegsdienst: 26 Monate, Ersatzkriegsdienst: 42 Monate |
Deutschland
Nach der Abschaffung der "allgemeinen" Wehrpflicht droht nun ehrenamtliche Zwangsdienst für Männer.[10]
Norwegen
In Norwegen wird über eine Wehrpflicht für Frauen abgestimmt.[11]
Wehrpflichterhaltende Argumente
Frauen gebären und erziehen dafür die Kinder
Freiwillige Handlungen wie Kinder gebären oder erziehen, können nicht mit Zwangsdiensten verglichen werden, die den Entzug von Menschenrechten beinhalten. Außerdem würde dieses Argument bedeuten, dass Männer, die den Zwangsdienst abgeleistet haben, von jeder Erziehungsarbeit für Kinder frei sind.
Frauen sind grundsätzlich gegen Krieg, Krieg (und Wehrpflicht) sind damit Männersache
Weibliches Engagement für den Krieg: Orden von der weißen Feder
Ohne Zivildienst würde die Pflege zusammenbrechen
Der Ersatzdienst soll den Vorschriften nach ausdrücklich arbeitsmarktneutral sein, d.h. Zivi-Stellen dürfen nicht reguläre Stellen ersetzen; dass dies dennoch geschieht ist zwar weithin bekannt, trotzdem aber eindeutig rechtswidrig. Schon aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit sollte daher nicht eine bisher geübte rechtswidrige Praxis als Argument für ein Weiterbestehen des Zivil/Ersatzdienstes herangezogen werden.
Mögliche Forderungen
Die Wehrpflicht muss abgeschafft werden
Die meisten unserer Nachbarländer haben das schon geschafft, Deutschland allerdings nicht.
Die Wehrpflicht muss auch für Frauen gelten
- Das ist, mit erheblichen Einschränkungen, in Israel der Fall. Zum Beispiel beträgt dort die Dienstzeit für Frauen nur 21 Monate, gegenüber 36 Monaten für Männer.[12]
- Schweden, Dänemark, vor allem aber Norwegen erwägen zur Zeit, Frauen verstärkt zum Militär einzuziehen.[13]
Ausland
In Dänemark sollen künftigen neben jungen Männern auch die Frauen im wehrpflichtigen Alter gemustert werden. Damit solle vor allem das Bewusstsein über die Notwendigkeit der Landesverteidigung sowie von der Möglichkeit einer militärischen Karriere unter jungen Däninnen geschärft werden. Eine Wehrpflicht für Frauen bestehe aber auch künftig nicht.[14]
Kommentare von Politikerinnen zur Ungleichberechtigung
- "Männer leisten ihren Beitrag für die Gesellschaft, indem sie Wehrdienst leisten. Die Frauen leisten ihren Beitrag dadurch, dass sie die Kinder kriegen. Alleine durch die Tatsache, dass sie gebärfähig sind, haben sie ja schon Nachteile." - Claire Marienfeld[wp], in ihrer Eigenschaft als Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages von 1995 bis 2000)
- "Umfragen … zeigen, dass die Frauen zwar für Gleichbehandlung sind, aber nur eine verschwindend kleine Minderheit tatsächlich an der Waffe und zum Kämpfen ausgebildet werden möchte." - Die CDU-Wehrbeauftragte Claire Marienfeld kurz nach dem EUGH-Urteil, das die Armee für Frauen öffnete (SPIEGEL 11/2000)
- "Über ein soziales Pflichtjahr für Mädchen kann man erst reden, wenn Männer die Hälfte der Familienarbeit übernommen haben." - Ulla Schmidt, Gesundheitsministerin
Kommentare von Männern
Zitat: | «Wehrdienst nur für Männer nützt Frauen, also ist er Schule der Nation, der Männer nutzbar macht für Frauen, der sie lehrt, dass sie nur eine Existenzberechtigung haben, wenn sie Frauen nützen, denn solange man Männer in die Schützengräben zwingen kann, müssen Frauen da nicht rein. Zwangsdienste nützen Frauen, denn Jungen/Männer sollen lernen, Frauen zu entlasten und nicht lernen, nach Selbstverwirklichung zu streben. Selbstverwirklichung steht nur Frauen zu.» - Roslin |
Einzelnachweise
- ↑ Sklaverei ist der Zustand, den Geist den Körper und die Arbeitskraft eines Menschen in die eigene Gewalt zu bringen, um ihn auszubeuten.
- ↑ Abschaffung der Wehrpflicht: Wehrpflicht nur für Männer ist "unhaltbar", Neue Zürcher Zeitung am 15. März 2013
- ↑ Teure Wehrpflicht, Kostennachteile gegenüber einer Berufsarmee ermittelt, Manager Magazin
- ↑ Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung, Band 16 Seite 470 (pdf)
- ↑ Politiker schlägt sozialen Pflichtdienst für Männer vor
- ↑ Offener Brief - Einführung einer sozialen Dienstpflicht für alle jungen Männer, 7. Oktober 2004
- ↑ deutsches-wehrrecht.de: Wehr- und Zivildienst in der EU/NATO
- ↑ Wikipedia: Freikauf von der Wehrpflicht in der Schweiz
- ↑ Im Ausland lebende Türken können sich mit Zahlung von 5112 Euro vom Kriegsdienst bis auf 21 Tage Grundausbildung freikaufen. Ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gibt es nicht.
- ↑ FemokratieBlog: Ehrenamtlicher Zwangsdienst für Männer?, 8. Juli 2011
- ↑ Norwegen: die Wehrpflicht für Frauen kommt!, Basta-Kampagne am 14. Juni 2013
- ↑ Israel: Gegenüber Männern erheblich eingeschränkte Wehrpflicht für Frauen[wp]
- ↑ Norwegen macht mobil: Emanzipation total - Militärdienstpflicht auch für Frauen?, Neue Zürcher Zeitung am 14. April 2009 (Schweden, Dänemark, Norwegen: Geschlechtsneutraler Zwangsdienst im Gespräch)
- ↑ Dänemark: Gefühlte Musterung für Frauen
Netzverweise
- MANNdat: "Gender Mainstreaming" in der Bundeswehr
- Wikipedia: Wehrpflicht in Deutschland, Absatz: "Allgemeine" Wehrpflicht - nur für Männer[wp]
- Wehrpflichtgesetz
- Jung will Wehrpflicht für Studenten einführen
- Tagebuch eines Totalverweigerers
- MANNdat: "Wehrpflicht - Muss sie sein?"
- Solidarität mit dem Totalverweigerer Bastian
- Forum Wehrpflicht: Fälle
- Forum Wehrpflicht: Warum die Wehrpflicht verfassungswidrig ist
- Weg mit der "Wehrpflicht"
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Schütze Arsch: Homepage zum Thema Zwangsdienst mit Forum
- Genderama: Artikel mit Label "Kriegsdienst"
- Die Söhne von Perseus:
- Sexistische Zwangsdienste, 14. September 2008
- Weibliche Meinungen zur Wehrpflicht, 13. Februar 2010
Querverweise
- Bundeswehr
- Krieg
- Gleichberechtigung
- Bundesverfassungsgericht
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Geldtransfer
Dieser Artikel wurde am 22. Juli 2009 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen. |
Dieser Artikel wurde am 2. Dezember 2010 in dieser Version in die Liste der exzellenten Artikel aufgenommen. |