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Björn Elberling
Aus unserer Rechtsabteilung: |
Björn Elberling | |
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Beruf | Jurist |
Dr. Björn Elberling ist ein deutscher Rechtsanwalt in Kiel.
Wirken
WikiMANNia
Björn Elberling vertritt rechtlich Kersten Artus, die in Hamburg Vorsitzende von Pro Familia ist und mit Abschaffung der Ehe (= Ehe für alle), Männerhass (= Feminismus) und Tötung ungeborener Kinder (= Abtreibung) eine umfangreiche und menschenverachtende politische Agenda verfolgt.[1] Wie schon im Dritten Reich[wp] werden auch heute Menschen, die andere Menschen töten oder töten lassen, beziehungsweise dafür werben, es rechtfertigen und schönreden, von Vertretern der Rechtspflege[wp] geschützt und verteidigt. Die Kosten bzw. das Risiko für ihre Hatz[wp] auf WikiMANNia trägt für sie die Gewerkschaft ver.di.[2]
NSU-Fall
Zusammen mit seinem Kollegen RA Alexander Hoffmann betreibt Björn Elberling den Blog nsu-nebenklage.de, auf dem der Prozess aus Sicht der Nebenklage kommentiert wird.[3] Im NSU-Prozess war Björn Elberling Nebenklageanwalt.[4]
Einzelnachweise
- ↑ Marthe Ruddat: Anzeige gegen Betreiber von Hetzportal: Feministin zeigt Frauenfeinde an, taz am 14. November 2019 (Anreißer: Hamburgs Vorsitzende von Pro Familia zeigt das antifeministische Portal Wikimannia an.)
- ↑ Lotte Laloire: Kersten Artus: Ein neuer Fall für die Sexistenjägerin, Neues Deutschland am 20. November 2019 (Kersten Artus: "Ich habe Glück, mein Anwalt macht das alles für mich und ver.di bezahlt den Rechtsschutz[wp].")
- ↑ Nebenklage "Gruppe Freital": Über die Autoren
- ↑ Die Terrorthese der Verteidiger, Zeit Online - Das NSU-Prozess-Blog am 21. Juni 2018
Netzverweise
- Streit um §219a: Urteil in Hamburg: Aktivistin darf Abtreibungsgegner beim Namen nennen, Focus Online am 26. April 2019
- Anreißer: Die Hamburger Vorsitzende der Beratungsorganisation Pro Familia, Kersten Artus, darf den Namen eines Abtreibungsgegners nennen. Das Landgericht Hamburg hat am Freitag eine Unterlassungsklage des Mannes abgewiesen, der sich auf seine Persönlichkeitsrechte berief. Im Bild: Kersten Artus mit Anwalt Björn Elberling.
Streit um §219a Urteil in Hamburg: Aktivistin darf Abtreibungsgegner beim Namen nennen, Hamburger Morgenpost am 26. April 2019- Christian Rath: EGMR-Urteil zur Meinungsfreiheit: Erfolg für Abtreibungsgegner, taz am 26. November 2015 (Abtreibungsärzte dürfen mit "Babycaust" in Verbindung gebracht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.)