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Elternzeit

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Hauptseite » Familienrecht » Elternzeit

Der Begriff Elternzeit meint in Deutschland eine Zeitspanne, in der ein Paar nach der Geburt eines Kindes Elterngeld beziehen kann. Voraussetzung für den Bezug der Leistung ist, dass wenigstens ein Elternteil als abhängig Beschäftigter ein Gehalt bezieht und einen Antrag auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit stellt. Die Einzelheiten regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Das Gesetz gilt für alle ab dem 01.01.2007 geborenen Kinder. Pro Monat werden 67 % des durchschnittlichen Netto-Erwerbseinkommens gezahlt.

Zuvor - explizit für Geburten zwischen dem 01.01.1986 und dem 31.12. 2006 - konnte Erziehungsgeld beantragt werden.

Die Bezugsdauer des Elterngeldes beträgt grundsätzlich 12 Monate. Sie verlängert sich um zwei Monate, wenn auch der Mann mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt. Bislang haben Väter allerdings nur bei 38 Prozent aller Paare von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. 62 Prozent der Väter haben verzichtet und keine Elternzeit genommen.

Laut einem Artikel in der Berliner-Zeitung haben sich von den schon ziemlich mickrigen 38 Prozent, die 14 Monate Elterngeld beziehen durften, 78 Prozent der Väter genau mit der Mindestanforderung aus der Affäre gezogen, das heißt, sie haben sich - nicht mehr und nicht weniger - exakt zwei Monate um ihr Kind gekümmert. Während der übrigen 12 Monate haben die Mütter auf berufliche Selbstverwirklichung verzichtet und sind zu Hause geblieben. Lediglich bei 1,5 Prozent der Paare war das Verhältnis ausgeglichen (d.h., beide haben das Kind jeweils sieben Monate überwiegend betreut) und in nur 0,9 Prozent der Fälle hat der Vater mehr Zeit mit dem Kind verbracht als die Mutter. Demgemäß praktiziert, auf alle Paare hochgerechnet, nicht einmal ein Prozent der Eltern eine paritätische Verteilung der Betreuung oder gar eine Umkehr der klassischen Rollenverteilung.

Auf der Basis dieser Zahlen zog der Verfasser des Artikels den Schluss: "Neue Väter, seltener als Wähler der Tierschutzpartei."[1]

Tatsächlich stehen diese Zahlen auf den ersten Blick im Widerspruch zu den Aussagen verschiedener Studien und Statistiken, nach denen ca. 20 bis 40 % der Väter als "aktive Väter" bezeichnet werden können. Etwas klarer wird es, wenn man sich die Ergebnisse einer anderen Befragung anschaut: Laut der "Vorwerk-Familienstudie 2013" hat Elternzeit für Väter deutlich an Akzeptanz gewonnen. 56 Prozent der Frauen und 44 Prozent der Männer könnten sich heute vorstellen, dass der Mann den Erziehungsurlaub nimmt. Vor 20 Jahren hätten das gerade einmal 37 Prozent der Frauen und 33 Prozent der Männer gut gefunden. Zugleich habe jedoch die Karriere des Mannes in Ehe und Partnerschaft an Bedeutung zugelegt. Dass der Mann beim beruflichen Aufstieg zugunsten der Frau zurücksteckt, habe nicht nur bei Männern, sondern auch bei Frauen an Akzeptanz verloren. Konnten sich dies vor 20 Jahren noch 54 Prozent der Frauen vorstellen, waren es 2013 nur noch 48 Prozent. Bei den Männern sank die Akzeptanz im gleichen Zeitraum von 47 auf 40 Prozent.[2]

Es deutet also einiges darauf hin, dass zumindest in der Gruppe der abhängig Beschäftigten häufig die Mütter als Bremserin wirken. In diese Richtung gehen auch die Aussagen einer Trendstudie "Moderne Väter", die von der "Väter GmbH" veröffentlicht wurde. Der Umstand, dass nach der Geburt des ersten Kindes häufig eine sogenannte Retraditionalisierung stattfinden würde, der zufolge Väter weiter in Vollzeit arbeiten gingen, während die Mütter zu Hause blieben oder in Teilzeit arbeiteten, liege laut diverser Studien daran, dass viele Frauen in Bezug darauf, den Vätern vermehrt Aufgaben der Versorgung, Betreuung und Erziehung zu übertragen, ausgesprochen skeptisch seien und von daher nicht bereit wären, entsprechende Verantwortung an die Väter zu delegieren[3] Selbst in einem ausgespochen dämlichen Zeitungsartikel zum Thema "Windeln wechseln" war zu lesen, hinter jedem windelwechselnden Vater stünde eine Frau, die ihm dies erlaube.

Des Weiteren ist es vorstellbar, dass sich insbesondere Freiberufler und erwerbslose Väter - beide Personengruppen beziehen meist kein Elterngeld - stärker als abhängig beschäftigte Väter engagieren, weil sie dazu einfach mehr Möglichkeiten haben.

Im Übrigen nennt das Statistische Bundesamt für 2012 etwas andere Zahlen als die eingangs zitierte Quelle. So habe sich seit der Einführung des Elterngeldes 2007 die Zahl der Männer in Elternzeit mehr als verfünffacht. Inzwischen würde rund ein Viertel aller frischgebackenen Väter mindestens eine Auszeit von zwei Monaten nehmen.[3] Knapp 5 Prozent der Väter bezögen es länger als zwei Monate: Väter, die sich allein um das Kind kümmern würden, bekämen 3,4 Monate Elterngeld. Dagegen würden Väter, die ein Jahr oder länger zu Hause bleiben, in der Statistik erst gar nicht ausgewiesen. Ihr Anteil ist mutmaßlich verschwindend gering. Wer so lange von der Arbeit wegbleibt, gelte als Exot und würde mit Fragen konfrontiert, die sonst nur Frauen kennen.[4]

Insofern dürfte es gleich zwei Ursachen dafür geben, dass bis dato relativ wenige Väter, die abhängig beschäftigt sind, länger in Elternzeit gehen: Die dümmlichen Vorurteile ihrer Chefs und Kollegen sowie das nicht weniger blöde Klischeedenken ihrer Partnerinnen, wonach Männer für die Betreuung und Erziehung von Kindern weniger geeignet sind. Dazu außerdem vielleicht noch zwei oder drei andere Gründe: Die Sorge der Mütter, ihre Männer könnten möglicherweise manche Aufgaben besser erledigen als sie selbst; die Angst, dadurch ihre bindungsmäßige Exklusivposition zu verlieren und schließlich das schnöde Mißfallen daran, dass der Mann nicht genug Geld ranschafft.

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [5]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Berliner Zeitung: Trennungskrieg
  2. Vorwerk-Familienstudie 2013: Elternzeit für Väter mehr akzeptiert
  3. 3,0 3,1 Corinna Budras: Elternzeit: Kein Verlass mehr auf die Männer, FAZ am 1. Oktober 2013 (Unternehmen erleben einen Ansturm von Vätern, die in Elternzeit gehen wollen. Sogar agile Fünfzigjährige tauchen zuweilen in den Büros ihrer Chefs auf und fordern Baby-Auszeiten. Nur die wenigsten Betriebe sind darauf vorbereitet.)
  4. Philipp Krohn: Männer nehmen Elternzeit: Väter in Vollzeit, FAZ am 15. November 2012 (Ein Viertel der Väter nimmt heute eine Elternzeit. Wer allerdings ein Jahr von der Arbeit wegbleibt, gilt als Exot - und wird mit Fragen konfrontiert, die sonst nur Frauen kennen.)
  5. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)