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Normativität des Faktischen

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Normativität des Faktischen ist die vom Staatsrechtler Georg Jellinek[wp] geprägte Bezeichnung für die Tendenz von Machtakten und Verhaltens­regel­mäßigkeiten, als Recht zu gelten und in legitime Verhaltens­forderungen überzugehen.


Geltung und Wirksamkeit von Recht

Georg Jellinek[wp] beschäftigte sich mit dem Problem der Rechtsgeltung[wp]. "Geltung" im rechtlichen Sinn bedeutet nur, dass bestimmte Regeln (Rechtsordnung[wp]) für Menschen Maßgabe des Handelns sind. "Geltung" und "Wirksamkeit" müssen zusammenspielen, damit Rechtsnormen[wp] effektiv sein können. Max Weber[wp] charakterisiert die "Effektivität" einer Rechtsordnung als die "Chancen der Durchsetzbarkeit".

Bei der Geltung einer Rechtsordnung unterscheidet man drei Aspekte:
einen

  1. juristischen,
  2. soziologischen und
  3. ethischen

Aspekt.

All diese Aspekte spielen bei dem Problem der Geltung und Wirksamkeit eine Rolle und machen generelle, allgemeingültige Aussagen für den Einzelfall sehr schwer.

Was passiert also, wenn Geltung und Wirksamkeit nicht zusammenfallen? Hier hakt Georg Jellinek mit seiner Frage nach der "normativen Kraft des Faktischen" ein. Hierzu zwei Überlegungen:

  1. Gilt eine bestehende Regel, die von niemandem befolgt wird?
  2. Kann durch ein bestimmtes Verhalten einer Mehrheit eine Regel für alle geschaffen werden?

Im ersten Fall wird häufig die Meinung vertreten, dass eine Norm[wp], die über lange Zeit nicht befolgt wird, ihre Wirksamkeit verliert. Keine Einigkeit herrscht aber über die Dauer. Im zweiten Fall liegt das Problem umgekehrt. Durch das "Faktische" wird auf Grund von Stabilitäts­überlegungen die "Norm" der Realität angepasst. Ein gutes Beispiel ist die Verjährung[wp] einer Straftat. Obwohl der rechtliche Unwert der Tat grundsätzlich immer gleich ist, ist auf Grund der langen Zeit der Unwert der Tat getilgt - dies aus Stabilitäts­überlegungen heraus (Rechtssicherheit).

Dieser Artikel basiert in der Einleitung auf dem Artikel Normativität des Faktischen aus dem Wirtschaftslexikon. Der Wirtschaftslexikon-Artikel steht unter unklaren Lizenz-Bedingungen.

Dieser Artikel basiert im Abschnitt "Geltung und Wirksamkeit von Recht" auf dem Artikel Georg Jellinek (23. Oktober 2013) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.