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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Scheidungsindustrie

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Die Scheidungsindustrie lebt parasitär von Scheidungen. Der Begriff wird oft als Synonym zu Helferinnenindustrie verwendet, ist aber wohl eher als Teil derselben zu begreifen.

Akteure

Das Netzwerk der Scheidungsindustrie besteht aus Familien­richtern, Jugendamt­mitarbeitern, kirchlichen Beratungs­stellen, Frauenhaus­betreiberinnen, Rechts­anwälten, Amtspflegern, Gutachtern, Verfahrens­beiständen, Familien­pflegern, Umgangs­pflegern.

Zitat: «Streit in Familien ist die Wagenschmiere, die den Karren der Scheidungs­industrie am Rollen hält. Öl ins Feuer zu gießen, Streit und Zwietracht in Familien zu säen, heißt im Wirtschafts­jargon "Märkte erschließen".» - Gaspadin Gazprom[1]

In Deutschland leben Tausende von Professionellen, Rechts­anwälte, Jugendamts­mitarbeiter, Gutachter, Verfahrens­pfleger, Familien­richter, Psycho­therapeuten, Familien­berater, Familien­therapeuten, Umgangs­begleiter davon, dass sich andere Menschen (Männer und Frauen) streiten, trennen - und weiter streiten.

Geschäftsmodell

Geschaeftsmodell der Scheidungsindustrie.jpg

Die Beteiligung eines Teils der am Elternkonflikt beteiligten Professionellen, nämlich die der Rechtsanwälte, ist in der Regel nicht nur überflüssig, sondern schädlich sowohl für das Kindeswohl als auch für das Elternwohl. Alle anderen Professionellen haben in der Regel einen, wie auch immer gearteten positiven Auftrag und sind direkt oder indirekt dem Kindeswohl verpflichtet. Nicht so bei den Anwälten, diese haben kontradiktorisch die, wie auch immer gearteten Interessen ihrer Mandanten (Mutter oder Vater) zu vertreten. Die Anwälte bringen neben den Eltern selber das größte Eskalations­potential in den elterlichen Kampf ein. Der Auftrag des Anwalts lautet nicht Konflikt­lösung, sondern einseitige Parteien­vertretung. Und auch der Auftrag des Mandanten/der Mandantin an den Anwalt lautet nicht Konfliktlösung, sondern Sieg für sich selbst und Niederlage für den anderen Elternteil.

Im Familienkonflikt gibt es aber systemisch betrachtet keine Lösung, bei der nur die Interessen einer Seite Berücksichtigung finden. Der Rechtsanwalt ist daher der Lösungs­verhinderer per se, allerdings einer der mit staatlichem Segen und teils sogar aus Steuermitteln finanziert agiert.

Bei den anderen beteiligten Professionellen kann man erst einmal davon ausgehen, dass ihr Einsatz sinnvoll sein könnte. Nun ist es aber so, dass auch professionell Arbeitende wirtschaftliche Eigen­interessen haben. Das ist erst einmal was völlig normales. Wer als Psychologe eine eigene Praxis betreibt, muss die Miete bezahlen, hat Bürokosten und ein Gehalt braucht er schließlich auch noch; auch ein Kinderheim muss seine Betriebskosten erwirtschaften und eine Pflegefamilie benötigt das Pflegegeld für die Abdeckung ihres nicht unwesentlichen Aufwands. Doch dies birgt gleichzeitig die Gefahr, dass nur wenig Interesse besteht, bei der Lösung von Konflikten mitzuwirken. So kann es passieren, dass ein Kinderheim Entwicklungs­berichte über ein aufgenommenes Kind schreibt, in denen davor gewarnt wird, das Kind wieder in seine Herkunftsfamilie zurückzugeben, obwohl sich die Verhältnisse dort inzwischen deutlich verbessert haben können.

Die Pflegeeltern betrachten möglicherweise die leiblichen Eltern als ihre Feinde, weil diese ihnen das Kind, und auch eine nicht unerhebliche Einkommens­quelle, wegnehmen können.[2]

Zwangscharakter

In der Scheidungsindustrie werden allerhand Leistungen rund um Trennung und Scheidung angeboten und der Markt scheint mehr als nur im Wachstum. Manche dieser Leistungen werden dem Verbraucher übergestülpt. Denn nicht der Verbraucher entscheidet über die Produzenten und nicht gegen jede dieser Leistungen kann er sich tatsächlich oder wirkungsvoll wehren. Selbst dann nicht, wenn die Leistung offenkundig fehlerhaft ist.

Im Gegensatz zur freien Marktwirtschaft, haben die Leistungen im Familienrecht und in der Kinder- und Jugendhilfe einen anspruchslosen Stellenwert erhalten. Frei von Kontrollen, von Bewertungen, frei von Strafverfolgung und auch sonst keinerlei Möglichkeiten der Regulation. So wird von den Professionen auch gearbeitet. Die Leistungen sind oftmals gekennzeichnet von Gewissen­losigkeit, Skrupel­losigkeit, äußerster Aggressivität, Bösartigkeit bis hin zum Kadaver­gehorsam. Sie praktizieren Methoden wie "die Umkehr von der Umkehr", "Reframing" und NLP und arbeiten im Auftrag der Justiz. Sie werden zwangsweise vom Steuerzahler oder von den Eltern selbst bezahlt. Entreichert und zerstört werden Familien und deren Kinder zurückgelassen. Am Schluss wurde ihr Vermögen zusammen mit ihrem Nachwuchs gewinnbringend verteilt.

Ob Beistände, Gutachter, Umgangs- oder Verfahrenspfleger, Jugendämter oder Anwälte, sie wirken in einem System, das für sie geschaffen wird. Wenige brechen aus. Ein Bereich, in dem die Fachleute vom System profitieren, sich eigene Statistiken erstellen und nach außen den Anschein erregen, Gutes zu tun.

Und die Fachkräfte-Lobby sorgt dafür, dass sie sich selbst für unverzichtbar erklärt.

Tatsächlich verdienen diese Professionen nur dann, wenn das System versagt. Ein Markt, den es nicht gäbe, wenn gesetzliche Regelungen klar und Motive wahr wären. Erst auf den zweiten oder dritten Blick wird klar, dass sie ein Teil des politischen Handelns sind und von der Politik bei ihrer Arbeitsweise geführt werden.

Die Strafverfolgungsbehörde (als die politische Weisungs­gebundenheit (§ 146 GVG)) versinnbildlicht den wahren Willen der Politik. Im Familienrecht ist die Strafverfolgung völlig aufgehoben. Das gilt auch dann, wenn der Straftatbestand zweifelsfrei unstrittig ist. Von der Verleumdung, dem Betrug, der Falschbeurkundung im Amt, dem Ausstellen unrichtiger Gesundheits­zeugnisse, der Freiheits­beraubung, dem erpresserischen Menschenraub u.v.m ist demnach alles erlaubt, alles möglich und politischer Wille.

Keiner möchte über die Straftaten der Kooperationen, der Politik oder sonstwie Mitwirkenden mit dem Schmutz und der Abartigkeit aus dem Familienrecht in einer öffentlichen Strafverhandlung konfrontiert werden. Schon gar nicht, wie die Garanten arbeiten und auf wessen Weisung sie dies tun.

Zum Schutz wird der Politiker immer auf die Unabhängigkeit seiner politisch-gewählten Richter verweisen und seine scheinbare Machtlosigkeit zusammen mit etwas gespieltem Mitgefühl zum Ausdruck bringen. Dabei hat jeder die Pflicht, ihm bekannt gewordene Straftaten anzuzeigen.

Und so müsste man glauben, die Justiz und ihre Lemminge seien die Hure der Politik. Wie schon einmal ... und so lässt der Zuhälter nichts über seine Hure kommen.[3]

Scheidungsmekka London

Reich heiraten, in London scheiden lassen - und nie wieder arbeiten? Das funktionierte bisher prächtig. Londons Ruf als Scheidungsmekka bestätigte jüngst das Urteil im Verfahren der Eheleute Hohn, bei dem der amerikanischen Frau des britischen Hedgefonds­managers Sir Chris Hohn[wp] mit 337 Millionen Pfund die bislang höchste Abfindung zugesprochen wurde. Es hätte schlimmer ausgehen können für den Finanzmann, der nur ein Drittel seines Vermögens einbüßt. Denn in einem Grundsatz­urteil aus dem Jahr 2000 etablierte das Oberhaus im Fall White gegen White das Prinzip der Gleichwertigkeit. Bei Scheidungen von betuchten Paaren sei kein Unterschied zwischen dem erwerbstätigen und dem haushalts­führenden Ehegatten zu machen. Jedem stehe die Hälfte zu.

Doch nun hat ein Richter einer geschiedenen Frau befohlen, sich eine Arbeit zu suchen, anstatt bis ans Ende ihrer Tage Alimente zu verlangen. Bei der Trennung vor sechs Jahren war der Mutter von zwei Kindern neben einem schuldenfreien Haus sowie Stallungen für ihr Pferd und die Ponys ihrer Tochter eine jährliche Unterhaltszahlung von 75.000 Pfund zugesprochen worden, davon 33.200 Pfund für ihren persönlichen Gebrauch. Ihr ehemaliger Mann hatte in Hinblick auf seine bevorstehende Pensionierung eine Reduzierung dieses Betrags beantragt. Das Argument seiner 51 Jahre alten Exfrau, dass die Kinder, die inzwischen sechzehn und zehn Jahre alt sind, leiden würden, wenn sie arbeite, überzeugte weder das Familiengericht noch die Berufungsinstanz.

Die Familienrichterin sprach von der allgemeinen Erwartung, dass Mütter von schulpflichtigen Kindern teilzeitbeschäftigt sein könnten; dies stelle überdies ein gutes Rollenvorbild dar. Es ist bezeichnend, dass dieses vielbeachtete Urteil insbesondere von Feministinnen beanstandet wird, die sich sonst so leidenschaftlich für die Gleichberechtigung einsetzen[4]

Zitate

Zitat: «Ich frage mich, wie lange eine Gesellschaft braucht, um zu erkennen, dass die vielen Gesetze, die wir im Bereich Familienrecht haben, nur einer Gruppierung zugute kommen: den Scheidungs- und Familien­rechtsanwälten[5]

Einzelnachweise

  1. WGvdL-Forum (Archiv 2): Gaspadin Gazprom am 19. November 2011 - 14:26 Uhr
  2. Väternotruf: Scheidungsindustrie
  3. Petite Marlen: Lemminge
  4. Gina Thomas: Scheidungsmekka London: Geschiedene müssen den Diamantring enger schnallen, FAZ am 2. März 2015 (Reich heiraten, in London scheiden lassen - und nie wieder arbeiten? Das funktionierte bisher prächtig. Doch ein neues Urteil treibt Scheidungswilligen mit derartigen Plänen den Angstschweiß auf die gebotoxte Stirn.)
  5. Zeta-Männer, Männer- und Väterrechte am 10. Januar 2015

Querverweise

Netzverweise