Der Begriff Staatsreligion bezeichnet ein staatlich privilegiertes oder einzig zugelassenes Glaubensbekenntnis.
Typische Fälle von Staatsreligion, wie sie auch die christlich-abendländische Kultur bis weit in die Neuzeit prägten, finden sich heute noch im jüdischen und islamischen Kulturkreis. So gehört trotz Religionsfreiheit[wp] das Bewusstsein der spezifisch jüdischen, an Weisungen und Verheißungen der Offenbarung anknüpfenden Sendung zu den Legitimationsgrundlagen des Staates Israel[wp]. In vielen Staaten Nordafrikas, des Nahen und Mittleren Ostens hat der Islam ausdrücklich den Status einer Staatsreligion inne.
Ein Relikt institutionalisierter Staatsreligion hat sich im laizistischen Europa in Großbritannien erhalten, wo das monarchische Staatsoberhaupt formal auch Oberhaupt der anglikanischen Kirche[wp] geblieben ist (siehe Staatskirche). Art. 140 GG (Grundgesetz) verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland zur religiös-weltanschaulichen Neutralität und zur Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (siehe Religionsfreiheit), was jedoch eine an der Bedeutung gemessene differenzierte Behandlung nicht ausschließt (Kirchensteuer, christlicher Religionsunterricht, Zulassung von Bekenntnisschulen, Einfluss der Kirchen in öffentlich-rechtlichen Gremien etc.).
Querverweise