Jugendschutz Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Unterstützen Sie eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde. Donate Button.gif

Staatsreligion

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Staat » Staatsreligion
Hauptseite » Religion » Staatsreligion

Der Begriff Staatsreligion bezeichnet ein staatlich privilegiertes oder einzig zugelassenes Glaubens­bekenntnis.

Typische Fälle von Staatsreligion, wie sie auch die christlich-abendländische Kultur bis weit in die Neuzeit prägten, finden sich heute noch im jüdischen und islamischen Kulturkreis. So gehört trotz Religionsfreiheit[wp] das Bewusstsein der spezifisch jüdischen, an Weisungen und Verheißungen der Offenbarung anknüpfenden Sendung zu den Legitimations­grundlagen des Staates Israel[wp]. In vielen Staaten Nordafrikas, des Nahen und Mittleren Ostens hat der Islam ausdrücklich den Status einer Staatsreligion inne.

Ein Relikt institutionalisierter Staatsreligion hat sich im laizistischen Europa in Großbritannien erhalten, wo das monarchische Staats­oberhaupt formal auch Oberhaupt der anglikanischen Kirche[wp] geblieben ist (siehe Staatskirche). Art. 140 GG (Grundgesetz) verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland zur religiös-welt­anschaulichen Neutralität und zur Gleichbehandlung aller Religions- und Welt­anschauungs­gemein­schaften (siehe Religionsfreiheit), was jedoch eine an der Bedeutung gemessene differenzierte Behandlung nicht ausschließt (Kirchensteuer, christlicher Religions­unterricht, Zulassung von Bekenntnis­schulen, Einfluss der Kirchen in öffentlich-rechtlichen Gremien etc.).

Querverweise

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Staatsreligion von cpw-online.