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Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben.
Neben den wichtigsten Kirchen in Deutschland, der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche, erheben auch die alt-katholischen Kirchen[wp], die freien Protestanten, die freireligiösen Gemeinden[wp], die Unitarier[wp] und die jüdischen Gemeinden eine Kirchensteuer (bzw. Kultusgeld). Mit einem Online-Kirchensteuer-Rechner kann ermittelt werdenn, wie hoch der Beitrag für ein Kirchengemeinde ist.
Erhebung vom Einkommen
Die Kirchensteuer wird vom Einkommen nur erhoben, wenn der Steuerpflichtige einer der genannten Gemeinschaften angehört und auch tatsächlich in Deutschland lebt. Im Falle der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland wird die Kirchensteuer auch dann nicht mehr erhoben, wenn er weiterhin in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist. Solange die betreffende Person in Deutschland wohnt, kann nur ein Austritt aus der Religionsgemeinschaft einen Wegfall der Steuerpflicht bewirken.
Tipp zum Kirchensteuer Rechner: Wie berechnet sich die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die bereits berechnete Einkommensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg werden 8 % erhoben, in den anderen Bundesländern liegt der Anteil für die Kirchensteuer bei 9 %. Liegt das Einkommen über einer Kappungsschwelle, kann vom Steuerpflichtigen beantragt werden, dass ein niedrigerer Steuersatz zum Tragen kommt. Nur in einigen Bundesländern wird automatisch der günstigste Beitrag eingefordert. Falls der Steuerpflichtige in einer Ehe mit einem Partner anderer Konfession lebt oder nur ein Partner verpflichtet ist, Kirchensteuer zu zahlen, kommen weitere Sonderregelungen zur Anwendung. Im Falle der Steuerpflichtigkeit beider Partner wird bei gemeinsamer Veranlagung die erhobene Steuer unter beiden Religionsgemeinschaften gleich verteilt. Ist ein Partner konfessionslos, kann ein so genanntes Kirchgeld[wp] erhoben werden.
Tipp zum Kirchensteuer Rechner: Wem kommt das Geld zugute?
Die Kirchensteuer soll direkt den jeweiligen Religionsgemeinschaften zukommen. Die Bundesländer erheben lediglich einen Beitrag in Höhe zwischen 2 und 4,5 % als Verwaltungskosten. Mit dem übrigen Geld finanzieren die Gemeinschaften die entsprechenden Infrastruktureinrichtungen wie Kindertagesstätten oder Gemeindehäuser und zum Teil den einschlägigen Personalaufwand.[1]
Deutscher Staat und Kirchensteuer
In Deutschland wird die Kirchenlohnsteuer von den Finanzämtern[wp] der jeweiligen Länder eingezogen, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten. Nach Art. 140 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Verfassung[wp] sind diejenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die einen Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts[wp] innehaben, berechtigt, Steuern zu erheben. Innerhalb des deutschen Staatskirchenrechts ist die Kirchensteuer ein Teil des Privilegienkomplexes aus Rechten und sonstigen Vorteilen, welcher Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus[wp] eingeräumt wird.
Die Kirchensteuer gehört zu den Res mixtae[wp], d. h. Sachgebieten, die als gemeinsame Angelegenheiten sowohl staatliche Angelegenheit als auch Angelegenheit von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind.[2]
Rechtswidrige Kirchensteuer
Außenhandelskammer MERCOSUR – Niederlassung Paraguay
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jose Domingo Ocampos /Paraguay, den 17. Juni 2017
Klagen wegen rechtswidriger Kirchensteuer beizuladen sind: Evangelische Kirche von Deutschland, Katholische Kirche der BRD, jüdische Kultusgemeinde, Bundesfinanzministerium und Finanzministerium/Justizministerium des Landes Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Arbeit, Stadt Schwäbisch Gmünd/Standesamt, Generalstaatsanwaltschaften des Landes BW
bitte beachten Sie unsere Fax-Nummer in Deutschland! Die eingehenden Faxe werden uns als E-Mail sofort automatisch via Internet weitergeleitet. Bitte vorsorglich Post zufaxen, da Post oft überhaupt nicht oder nur mit wochen- oder monatelanger Verspätung ankommt.
hiermit erheben wir selbst als Verbraucherschutzorganisation[wp] Klage und für die über 5.000 Kinder von Jürgen Hass, Präsident der Außenhandelskammer MERCOSUR, wegen rechtswidriger, verfassungswidriger und betrügerischer Erhebung von Kirchensteuer. Veröffentlichungen in unseren Kammerzeitschriften, auf Facebook an mehrere HUNDERTMILLIONEN Mitglieder in unseren Facebook-Gruppen, auf unseren Webseiten und auf WikiMANNia folgen hierzu, so dass Auskunft nach den Pressegesetzen gefordert wird. Wir beantragen schon jetzt die (teilweise) Verweisung an die zuständigen Sozialgerichte, Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Finanzgericht, Familiengerichte und an das Bundesverfassungsgericht sowie die Verfassungsgerichtshöfe der Länder. Unsere Klageanträge lauten:
Über diese Klagen sollten nur Richter entscheiden, wenn das Richterkollegium aus verschiedenen Konfessionen und ein Konfessionsloser zusammengesetzt ist. [...] |
– Jürgen Hass[3] |
Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Kirchensteuer
- Wer zahlt die Kirchensteuer?
- Kirchensteuer zahlen grundsätzlich alle Kirchenmitglieder, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Gebiet der jeweiligen Kirche haben. Dabei ist die Kirchensteuerpflicht in Deutschland auf natürliche Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben. Ausländer sind also ebenfalls kirchensteuerpflichtig, wenn sie einer steuererhebenden Kirche angehören. Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, müssen dagegen keine Kirchensteuer zahlen.
- Wie hoch ist die Kirchensteuer?
- Die Kirchensteuer wird als Zuschlag zur Lohn-, Einkommen- und Kapitalertragsteuer erhoben. Die Höhe dieses Zuschlags liegt in Baden-Württemberg und Bayern bei acht Prozent der genannten Steuern, in allen anderen Bundesländern liegt sie bei neun Prozent.
- Wer erhält die Kirchensteuer?
- Die Einnahmen aus der Kirchensteuer gehen an die Kirche, in deren Gebiet ein Kirchenmitglied seinen Wohnsitz hat. Ist ein Arbeitnehmer also zum Beispiel römisch-katholisch ist und wohnt in Schleswig-Holstein, gehen die Beiträge an das römisch-katholische Erzbistum Hamburg, zu dem Schleswig-Holstein gehört.
- Gibt es einen Mindestbetrag bei der Kirchensteuer?
- Kirchenangehörige sollen durch die Kirchensteuer dabei helfen, die Aufgaben der jeweiligen Kirche zu finanzieren. Aufgrund der mitgliedschaftlichen Solidarität in einer Kirche sollen auch Menschen mit einem geringen Einkommen einen gewissen Beitrag leisten. Das bedeutet, dass Kirchensteuer immer dann erhoben wird, wenn der Arbeitnehmer auf sein Einkommen auch Lohn- oder Einkommensteuer zahlen muss. Liegen die acht oder neun Prozent von der Einkommensteuer dabei jedoch unter einem gewissen Mindestbetrag, wird stattdessen dieser erhoben. Der Mindestbetrag unterscheidet sich allerdings in den verschiedenen Bundesländern, dabei liegt er in keinem Land höher als bei 3,60 pro Jahr.
- Wann beginnt und endet die Kirchensteuerpflicht?
- Die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer beginnt entweder im Monat nach dem Umzug aus dem Ausland nach Deutschland oder im Monat nach dem Eintritt oder Wiedereintritt in die Kirche. Die Kirchensteuerpflicht endet durch einen Umzug ins Ausland, durch den Austritt aus der Kirche oder durch den Tod des Kirchenmitglieds.
- Wie kann ich aus der Kirche austreten?
- Der Austritt aus der Kirche muss gegenüber der jeweils zuständigen Stelle erklärt werden, die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen ist das Standesamt des Wohnortes zuständig, in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen das Amtsgericht, in Bremen muss der Austritt gegenüber der Kirchenkanzlei erklärt werden.
- Wie werden Ehegatten besteuert?
- Die Kirchensteuer ist von der persönlichen Mitgliedschaft eines Ehegatten in einer Kirche abhängig, dabei gilt der Grundsatz der so genannten Individualbesteuerung. Deshalb muss bei verheirateten Arbeitnehmern zwischen konfessionsverschiedenen und konfessionsgleichen Ehen unterschieden werden. In konfessionsgleichen Ehen wird die Kirchensteuer bei gemeinsamer Veranlagung auf der Grundlage der gemeinsam ermittelten Bemessungsgrundlage ermittelt.
- Welche Richtlinien gelten bei konfessionsverschiedenen Ehen?
- In konfessionsverschiedenen Ehen sind beide Ehegatten Mitglied in unterschiedlichen steuererhebenden Kirchen. Dabei wird die Kirchensteuer bei Zusammenveranlagung auf der Grundlage der gemeinsam ermittelten Bemessungsgrundlage berechnet, der Kirchensteuerbetrag wird dann jeweils zur Hälfte auf die beiden Kirchen der Ehegatten aufgeteilt.
- Welche Rolle spielt die Kirchensteuer für die Berechnung des Arbeitslosengeldes?
- Die Kirchensteuer wird seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr berücksichtigt, wenn das Arbeitslosengeld berechnet wird. Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes oder anderer Transferleistungen ist das die ausschlaggebende Bemessungsgrundlage. Dieses Nettogehalt entspricht dem Arbeitsentgelt (dem Bruttogehalt), das um bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallende gesetzliche Abzüge verringert ist. Hierbei wird die Kirchensteuer nicht mehr berücksichtigt.
- Ist die Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig?
- Die Kirchensteuer-Zahlungen, die innerhalb eines Kalenderjahres geleistet wurden, können in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und sind als Sonderausgabe abzugsfähig. Dabei sind eventuell erhaltene Erstattungen von der gezahlten Kirchensteuer abzuziehen. Liegen die Erstattungen allerdings höher als die gezahlte Kirchensteuer, sind diese nicht als Einnahmen zu verzeichnen, vielmehr liegen die Sonderausgaben in Bezug auf die Kirchensteuer dann bei Null.[4]
Einzelnachweise
- ↑ Michael Mühl: Kirchensteuer Rechner - Wieviel erhält die Kirche von Ihrem Bruttogehalt?, Smart-Rechner am 28. August 2018
- ↑ Wikipedia: Kirchensteuer (Deutschland)
- ↑ Klagen wegen rechtswidriger Kirchensteuer - Jürgen Hass, 17. Juni 2017 (7 Seiten)
- ↑ Michael Mühl: Kirchensteuer - Informationen und Beratung, Smart-Rechner am 28. August 2018
Querverweise
Netzverweise
- Kirchensteuer - Außenhandelskammer MERCOSUR (15. April 2019) (Länge: 7:37 Min.)
- Smart-Rechner:
- Kirchensteuer - der unglaubliche Skandal - Der Sünder (30. Juli 2013) (Länge: 6:39 Min.)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Kirchensteuer Rechner - Wieviel erhält die Kirche von Ihrem Bruttogehalt? von Michael Mühl, 29. August 2018. |