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Verfolgungseifer

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Verfolgungseifer

Zitat: «Der Mandant war wegen sexueller Nötigung[wp] angeklagt worden. Bei der Polizei hatte die Anzeige­erstatterin berichtet, dass mein Mandant übergriffig geworden sei. Sie sei schließlich vor ihm geflüchtet und zu ihrer Freundin gerannt.

Die Anzeigeerstatterin konnte zunächst nicht zur Haupt­ver­handlung geladen werden. Sie hielt sich an einem nicht näher bekannten Ort im Ausland auf. Immerhin konnte ihre Freundin vernommen werden. Diese berichtete, dass die Anzeige­erstatterin keineswegs aufgeregt zu ihr gerannt sei. Vielmehr sei sie gemeinsam mit dem Angeklagten zu ihr gekommen. Beide hätten ein Getränk in der Hand gehalten. Die Stimmung sei "gut" gewesen. Die Anzeige­erstatterin habe ihr sogar noch anvertraut, den Angeklagten sympathisch zu finden.

Zum nächsten Haupt­verhandlungs­termin gelang es dann tatsächlich, der Anzeige­erstatterin habhaft zu werden. Ihre Angaben deckten sich sodann allerdings überhaupt nicht mit jenen Angaben, die sie bei der Polizei getätigt hatte. Auf ausdrückliche Nachfrage verneinte sie sogar, dass es ihr gegenüber zu einem Übergriff gekommen sei. Ihre Freundin sei Opfer eines solchen Übergriffs geworden. Im Ergebnis erfolgte der aus meiner Sicht bei dieser Sachlage unvermeidliche Freispruch. Es schließt sich allerdings die Frage an, ob die Staatsanwaltschaft nun ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung[wp] gegen die Anzeige­erstatterin einleitet. Aber wer hierauf hofft, der rechnet wohl auch noch damit, dass demnächst wieder der Weihnachtsmann mit einem "HoHoHo" durch Kamine rutscht.» - RA Müller[1]

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [2]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. RA Müller: Verfolgungseifer, Kanzlei und Recht am 17. November 2014 (Aus dem Blick einer Anwaltskanzlei)
  2. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)