Die Wohnungszuweisung ist eine Möglichkeit, auf gerichtlichem Weg eine Wohnungsüberlassung zu erlangen. Die gesetzliche Grundlage hierzu ergibt sich aus § 1361b BGB und dem Gewaltschutzgesetz. Die Zuteilung der bisherigen gemeinsamen Wohnung an einen Ehepartner nach der Trennung bzw. zu deren Ermöglichung oder nach der Scheidung erfolgt durch den Familienrichter und kann sowohl vorläufig als auch endgültig sein. Befindet sich die Wohnung im alleinigen Eigentum des anderen Partners, so ist die Zuweisung an den anderen nur ausnahmsweise unter sehr engen Voraussetzungen zulässig.
Die richterliche Wohnungszuweisung ist die Verlängerung der polizeilichen Wohnungsverweisung und die Vorstufe zur dauerhaften Wohnungsüberlassung.
Mit einer Schutzschrift kann man darauf hinwirken, dass die Wohnungszuweisung nicht ohne mündliche Verhandlung (§ 944 ZPO) des Antragsgegners erfolgt.
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
- "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
- "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
- "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
- "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechtsverhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
- "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
- "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [1]
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- WikiMANNia rät:
- "Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
- "Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."
Einzelnachweise
Querverweise