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Zwangsbeelterung

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Hauptseite » Zwang » Zwangsbeelterung

Zwangsbeelterung[1] (auch: Neu-Beelterung) beschreibt den amtlichen Vorgang, Kindern zwangsweise andere Eltern als den biologischen zuzuorden. Das kann durchaus im Sinne des Kindes sein, wenn etwa Vollwaisen Adoptiveltern bekommen oder verwahrloste Kinder in eine Pflegefamilie vermittelt werden.

Zwangsbeelterung via Sozialgesetz

Anders sieht es auch, wenn eine Behörde über das Konstrukt Bedarfsgemeinschaft dem Kind einer Alleinerziehenden einen neuen "Zahlpapi" zwangsweise verordnet, weil etwa der Vater des Kindes nicht leistungsfähig ist für Kindesunterhalt und die nicht­erwerbstätige Mutter gerade einen "Freund" gefunden hat, mit dem sie zusammenzieht.

So einen Vorgang muss wohl als Zwangsadoption oder Zwangs­beelterung bezeichnet werden, weil bei diesem Vorgang erstens weder das betroffene Kind noch sein biologischer Vater befragt werden und zweitens eine Adoption immer eine freiwillige "Annahme als Kind" zu sein hat und kein staatlich angeordneter Willkürakt.

Ob unter solch massiven Eingriffen von außen durch den Staat sich stabile Familien­verhältnisse entwickeln werden, ist wohl mehr als fraglich.

  • Der neue Freund der Mami soll als staatlich verordneter neuer Papi für die Kleinen zahlen.[2]
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [3]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. "Als Beelterung bezeichnen die Jugendämter die Vermittlung eines Kindes in eine Pflegefamilie.", in: Stern, Bürokratie: Verstehen Sie Beamtendeutsch?, Frage 13
  2. Kostenlose Urteile: Kein Anspruch des Stiefkindes auf Hartz IV bei ausreichendem Einkommen des neuen Partners der Mutter in einer Patchwork-Familie, 13. November 2008, Bundessozialgericht Kassel, AZ: B 14 AS 2/08 R
  3. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise

Netzverweise