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Zwangsbeelterung
Zwangsbeelterung[1] (auch: Neu-Beelterung) beschreibt den amtlichen Vorgang, Kindern zwangsweise andere Eltern als den biologischen zuzuorden. Das kann durchaus im Sinne des Kindes sein, wenn etwa Vollwaisen Adoptiveltern bekommen oder verwahrloste Kinder in eine Pflegefamilie vermittelt werden.
Zwangsbeelterung via Sozialgesetz
Anders sieht es auch, wenn eine Behörde über das Konstrukt Bedarfsgemeinschaft dem Kind einer Alleinerziehenden einen neuen "Zahlpapi" zwangsweise verordnet, weil etwa der Vater des Kindes nicht leistungsfähig ist für Kindesunterhalt und die nichterwerbstätige Mutter gerade einen "Freund" gefunden hat, mit dem sie zusammenzieht.
So einen Vorgang muss wohl als Zwangsadoption oder Zwangsbeelterung bezeichnet werden, weil bei diesem Vorgang erstens weder das betroffene Kind noch sein biologischer Vater befragt werden und zweitens eine Adoption immer eine freiwillige "Annahme als Kind" zu sein hat und kein staatlich angeordneter Willkürakt.
Ob unter solch massiven Eingriffen von außen durch den Staat sich stabile Familienverhältnisse entwickeln werden, ist wohl mehr als fraglich.
- Der neue Freund der Mami soll als staatlich verordneter neuer Papi für die Kleinen zahlen.[2]
Einzelnachweise
- ↑ "Als Beelterung bezeichnen die Jugendämter die Vermittlung eines Kindes in eine Pflegefamilie.", in: Stern, Bürokratie: Verstehen Sie Beamtendeutsch?, Frage 13
- ↑ Kostenlose Urteile: Kein Anspruch des Stiefkindes auf Hartz IV bei ausreichendem Einkommen des neuen Partners der Mutter in einer Patchwork-Familie, 13. November 2008, Bundessozialgericht Kassel, AZ: B 14 AS 2/08 R
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)