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Die Akte Nina

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"Die Akte Nina" ist ein dokumentierter Fall der staatlichen Kindesentführung durch das Jugendamt Stuttgart.

Kurz und knapp

Die am 29. Dezember 2007 geborene Nina Veronika wurde am 3. Juli 2008 im Alter von 26 Wochen vom Jugendamt Stuttgart an einen absichtlich geheim gehaltenen Ort verschleppt und vor seinen Eltern versteckt. Einige Wochen vorher verweigerte das Jugendamt Stuttgart die Zusammenführung von Mutter und Kind auf einer Mutter-Kind-Station.

Hergang

Was vorher geschah

Du bist Deutschland-Jugendamt Stuttgart.jpg

Am 10. Januar 2008 unterzeichnen die Eltern beim Jugendamt Stuttgart die gemeinsame Sorgeerklärung. Die dortige Urkundsbeamtin hat keinerlei Zweifel an der Geschäftsfähigkeit beider Eltern.

Die Urkundsbeamtin des Jugendamtes Stuttgart versucht allerdings, die Mutter mit Verwirrungstaktik bis hin zu gezielter Desinformation dahingehend zu beeinflussen, die Sorgeerklärung nicht zu unterschreiben.

Als die Eltern deutlich machen, dass sie sich nicht beeinflussen lassen, lässt die Urkundsbeamtin die Eltern endlich unterzeichnen. Somit sind beide Elternteile sorgeberechtigt, ein Umstand, den das Jugendamt Stuttgart mit Hilfe des Familiengerichts Stuttgart-Bad Cannstatt alsbald rückgängig zu machen sucht.

Nina Veronika ist am 29. Dezember 2007 geboren. Die Mutter erkrankt einige Zeit nach der Geburt und kann sich vorübergehend nicht um das Kind kümmern, die Eltern geben Nina Veronika für zwei Tage zu den Großeltern.

Der Vater wusste zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass die Großmutter (sic!) das Kind ursprünglich hatte abtreiben lassen wollen, da es noch keine Seele hätte. Dies hätte sie ausgependelt, wie der Vater viel später erfuhr.

Als die Großeltern das Kind dem Vater nicht wieder herausgeben, da sie an ihm weitere esoterische Versuche durchführen wollen, wendet sich der frische Familienvater an das Jugendamt Stuttgart. Doch dort hat man erst mal Wochenende ...

Am 23. Januar 2008 möchte der Kindesvater dann sein Kind endlich in Obhut nehmen: er wird von den offenbar nun noch mehr geistig verwirrten Großeltern zu Boden gerissen, das nicht einmal einen Monat alte Baby und er werden aus nächster Nähe mit Pfefferspray bedroht. Die hinzugezogene Polizei tut genau NICHTS zur Durchsetzung der Rechte des Kindesvaters, die Sache sei ihr "zu heiß", so Einsatzleiter Bräuninger mit eigenen Worten damals.

Auch den angerufenen Bereitschaftsrichter Saam vom Amtsgericht Stuttgart interessieren die Grundrechte des Kindesvaters nicht, einzige Amtshandlung von Saam: er entzieht dem Kindesvater vorläufig das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Als Grund wird angegeben:

"Derzeit ist völlig ungeklärt, ob der Vater überhaupt in der Lage ist, den erst wenige Wochen alten Säugling sachgerecht zu versorgen."

Und:

"Gründe, weshalb der Vater sein Kind wieder zu sich hätten nehmen wollen, seien nicht bekannt geworden."[1]

Mai 2008

Die wieder völlig gesunde Mutter von Nina Veronika begibt sich in der Hoffnung, endlich ihr Kind zurückzuerhalten, fast volle sechs Wochen auf eine Mutter-Kind-Station.

Doch das Kind kommt nicht, denn an eine Rückführung von Nina Veronika zu ihren Eltern denkt das Jugendamt Stuttgart spätestens im Mai 2008 nicht mehr, wie Dokumente belegen.[2]

Juni 2008

Mit dem Internetauftritt "Die Akte Nina" erfährt erstmals eine breite Öffentlichkeit von den Machenschaften Jugendamtes Stuttgart im Fall Nina Veronika.

Das nimmt das Jugendamt Stuttgart zum Anlass:

  • sofort den Umgang der Eltern zu ihrem Kind ohne Gerichtsbeschluss zu unterbinden
  • das Kind Nina Veronika von Fremderzieherin Ruth Maria S. wegzunehmen und vorerst für drei Wochen in das stadteigene Heim Eduard-Pfeiffer-Haus zu stecken
  • neue Fremderzieher zu suchen, zu denen das Kind verschleppt werden kann und die sich wiederum über 2000 EUR Erstausstattungspauschale und jeden Monat 1800 EUR mehr in der Familienkasse freuen können - netto und steuerfrei.[3]

Juli 2008

Im Juli 2008 wurden neue Fremderzieher gefunden, der Kontakt von Nina Veronika zu ihren Eltern wird für weitere acht Wochen unterbunden, damit sie sich so richtig schön an ihre "neuen Eltern" gewöhnen kann, wie das Jugendamt Stuttgart selbst zugibt.

Erst am 4. September 2008 wird Nina Veronika ihre Eltern wiedersehen, nach fast drei Monaten.[4]

August 2008

Amtsleiter Bruno Pfeifle verhängt einen Maulkorb gegen seine eigenen Mitarbeiter.[5]

Oktober 2008

Beate Staatz (Kinderschutzbund[6]) und Monika Pella (Jugendamt) planen, die Eltern endgültig zu beseitigen.

STAATZ behauptet, das Kind wäre durch den Kontakt mit den Eltern ständig traumatisiert und würde während der Kontakte mit seinen Eltern 90 Minuten am Stück (sic!) weinen.

PELLA darauf: "Ach, Frau Staatz. Ich hoffe so, dass die Richterin da endlich mal 'ne Entscheidung trifft!"

Dabei ignoriert das Jugendamt Stuttgart, dass die Richterin "ihre Entscheidung" schon getroffen hat. Sie hat nämlich das Jugendamt angewiesen, wöchentliche Umgangskontakte durchzuführen. Das Jugendamt handelt daraufhin so, wie es ihm gefällt und triff die Entscheidung, ab sofort die Umgangskontakte nur noch monatlich durchzuführen.

Der explizite Hinweis des Gerichts, dass das Jugendamt nach § 20 Abs. 3 Grundgesetz an Entscheidungen des Gerichts gebunden ist, übersieht das Jugendamt großzügig.

Auf telefonische Anfragen der Eltern hin wird der Hörer aufgelegt.

Auf den Hinweis der Kindesmutter hin, dass die Beschwerde des Jugendamtes gegen den Beschluss keine aufschiebende Wirkung hat und die Umgangskontakte wöchentlich anzubieten sind, antwortet der Amtsvormund des Jugendamtes, Susanne Wortmann:

"Sie dürfen den Beschluss so interpretieren, wie Sie es für richtig halten."[7]

Dezember 2008

Am 11. Dezember 2008 kommt Frau Pella nach einem Umgangstermin 5 Minuten zu früh, um Nina abzuholen und fängt Streit an, dass die Besuchszeit um sei und die Eltern sofort aufhören sollen, ihr Kind zu füttern. Die Kindesmutter wendet ein: "Wir wollten einfach auch mal unser Kind hier in Ruhe sehen, warum ist dann so ein Bericht darüber geschrieben worden?" Frau Staatz vom Kinderschutzbund befiehlt patzig: "Sie gehen jetzt!" Der Kindesvater fragt nach: "Was ist denn mit nächster Woche, Frau Pella? Was ist denn mit nächster Woche?" Und erhält von Frau Pella die Antwort: "Ich sag Ihnen da gar nix dazu, Sie kriegen jetzt auch keinen Termin mehr."

Damit ist das Jugendamt Stuttgart am Ziel.[7]

Weiteres

Der Präsident des EU-Parlaments, Hans Gert Pöttering[wp], wurde von einem leitenden Mitarbeiter des Jugendamtes Stuttgart in einer verbalen Entgleisung als "Schwein" bezeichnet. Zu dieser Äußerung kam es, als im Rahmen eines Gesprächs mit dem Jugendamt gewisse mutmaßliche Verfehlungen desselben angesprochen und darauf hingewiesen wurde, dass Ende Januar 2009 im EU-Parlament in Brüssel über die Lage der Menschenrechte und die Rolle der Jugendämter in Deutschland beraten wird. Heinrich Korn, stellvertretender Jugendamtsleiter in Stuttgart, wollte auf den Sachverhalt nicht näher eingehen. Er habe "weder Zeit noch Lust" auf ein Gespräch und bezeichnete Journalisten generell als minderintellektuell und ihre "intellektuellen Fähigkeiten" als "minderbegabt verwaidet". Danach wurde das Gespräch von Heinrich Korn unterbrochen.[8]

Selbst sorgeberechtigten, erziehungsfähigen Eltern werden ihre Kinder nicht wieder herausgegeben. Dafür werden vom Jugendamt Stuttgart Polizeikräfte für den Personenschutz eines Kleinkinds, der einjährigen Nina Veronika, bestellt.[9]

Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt gewährt Eltern von Nina Veronika keine Akteneinsicht. Das Antragsschreiben der Eltern bleibt einfach unbeantwortet.[10]

In der mündlichen Verhandlung vom 21. Januar 2010 hat der Vorsitzende Richter am OLG Stuttgart bestätigt, dass für Nina Veronika die gemeinschaftliche Sorge der Eltern bestanden hat. Gleichwohl hat sich Richter F. geweigert, diese Bestätigung zu protokollieren, er tat den schweren Grundrechtsverstoß des Kindesentzuges als entscheidungsunerheblich ab. Man werde "keine Vergangenheitsbewältigung betreiben" und könne das Kind den Eltern "nicht rückwirkend zurückgeben". Den Eltern wurde in der Verhandlung stets das Wort abgeschnitten.

Das Stuttgarter Jugendamt hat fast ein halbes Jahr lang die Eltern daran gehindert, ihr Sorgerecht auszuüben und Nina Veronika von ihren Eltern zwangsgetrennt. Dieses Vorgehen wurde von der Stuttgarter Polizei gedeckt und unterstützt. Nina Veronika weist - nach zwei Jahren in der Obhut des Jugendamtes - mittlerweile schwere Entwicklungsverzögerungen in allen Entwicklungsbereichen auf. Dies wurde fachärztlich bestätigt. Für die Entwicklungsverzögerungen werden jedoch die Eltern verantwortlich gemacht, die ihr Kind seit über einem Jahr nicht mehr gesehen haben.[11]

Handlungsmuster

Die Eltern von Nina Veronika haben folgende Handlungsmuster des Jugendamtes Stuttgart vorhergesagt:

  • Bereitschaftspflegeplätze bzw. Heimpflegeplätze füllen, dazu
  • Unterschrift erpressen, dann
  • Unverzüglich das Kind verschleppen.
  • Hinsichtlich Zukunftsentwicklung die Eltern arglistig täuschen.
  • Die Eltern blanko unterschreiben lassen.
  • Provozieren.
  • Auf Zeit spielen.
  • Akten fälschen.
  • Umgangskontakte vereiteln.
  • Psychiatrisieren (Mutter oder beide Eltern).
  • Kriminalisieren (Vater oder beide Eltern).
  • Ggf. Hausverbot erteilen.
  • Weiter provozieren.
  • Gerichtsbeschlüsse ignorieren.
  • Keine Akteneinsicht gewähren.
  • Das Familiengericht belügen, dann
  • In Zusammenarbeit mit dem Familiengericht die Eltern belügen.

Bis jetzt sind von 12 hinterlegten Ereignissen (nicht die oben gelisteten) bereits sieben eingetroffen.[12]

Aktueller Stand

Zitat: «Gestern habe ich nach 3 Jahren, 3 Monaten und 6 Tagen verbrecherischer Umgangsvereitelung durch die Jugendämter und deren Helfershelfer in Stuttgart, Wolfsburg und Dresden endlich meine Tochter Nina Veronika wiedergesehen. Für die Wiederherstellung des Menschenrechts eines Kindes auf seine Eltern danke ich Herrn Richter F. und Herrn P.H. sehr herzlich.» - Der Vater im März 2012[13]
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [14]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Die Akte Nina: Was vorher geschah[archiviert am 1. Juni 2009]
  2. Die Akte Nina: Mai 2008[archiviert am 8. Juni 2009]
  3. Die Akte Nina: Juni 2008[archiviert am 8. Juni 2009]
  4. Die Akte Nina: Juli 2008[archiviert am 8. Juni 2009]
  5. Die Akte Nina: August 2008[archiviert am 29. Mai 2009]
  6. Die Akte Nina: Kinderschutzbund Ortsverband Stuttgart e.V.[archiviert am 8. Juni 2009]
  7. 7,0 7,1 Die Akte Nina: Systematische Entfremdung und Neubeelterung von Säuglingen
  8. Pöttering ein "Schwein" - Journalisten minderbegabt? - Verbale Entgleisungen im Jugendamt Stuttgart, Pressemitteilung vom 22. Dezember 2008
  9. Fall Nina Veronika: Kindesentzug mit Polizeischutz, Pressemitteilung vom 19. Januar 2009
  10. Eltern von Nina Veronika erhalten keine Akteneinsicht, Pressemitteilung vom 14. Februar 2009
  11. Mail des Vaters, 27. Januar 2010
  12. Die Akte Nina: Vorhersage[archiviert am 28. Mai 2009]
  13. Nina Veronika - Die Wiederherstellung des Menschenrechts eines Kindes, JugendamtWatch am 27. März 2012
  14. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Netzverweise

Querverweise