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Entschuldigungstatbestand

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Hauptseite » Narrativ » Entschuldigungstatbestand

Das Schlagwort Entschuldigungstatbestand (Wortverschmelzung aus den Begriffen Entschuldigung und Straftatbestand) bezeichnet spöttisch die Abwiegelungs­versuche und Entschuldigungs­findungen der Migrations­politikern, Vielfalts­forderern und multikulturalistischen Journalisten, wenn von Invasoren an autochthonen Deutschen verübte Morde oder auch Vergewaltigungen weißer Weiber durch schwarze Zuwanderer bekannt werden.

Bei Kriminalfällen mit Zuwanderern als Tätern und Einheimischen als Opfern herrscht in der Meinungswirtschaft das Narrativ der Alleintätertheorie, in einem Fall mit gegenteiliger Rollen-Konstellation wird hingegen eine Verschwörungstheorie präsentiert, in der ganze Städte oder Gemeinden zu "Nazi"-Hochburgen stilisiert werden, wie beispielsweise im Falle von Chemnitz, bei welchem Regierung und Qualitäts­journalisten von "Hetzjagden" sprachen, nur weil ein einzelner Rechtsextremist einem provozierenden Neger nachrennen wollte.

Das Bild aus Würzburg, das mir zugeschickt wurde, ist inzwischen über drei Videos bestätigt, die im Netz kursieren und auch die Festnahme zeigen.[1]

Wäre der Täter ein weißer Deutscher, würde jetzt das Kampf-gegen-Rechts-Gewitter losgehen und sofort Straf­verschärfungen und Maßnahmen ergriffen. Dann würde es "kein Einzeltäter" und Szene und so heißen. Ist er aber nicht, und so sucht die Presse zuerst mal nach Entschuldigungs­tatbeständen, bevor man berichtet. Der war dann bestimmt "geistig verwirrt".

Bin mal gespannt, ob es wieder um Enthauptungen ging.

Hadmut Danisch[2]
Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen. Es sind die doppelten Maßstäbe.
Zitat: «Schreckliche Nachrichten aus #Wuerzburg. Meine Gedanken sind bei den Opfern & ihren Angehörigen. Großer Dank allen Einsatzkräften. Bitte lasst unsere Polizei ihre Arbeit machen und teilt keine Bilder & Videos.» - Cem Özdemir[3]

Wenn's politisch gerade passt, dauert es keine 30 Sekunden, bis das Polit­gesindel auf den Täter eindrischt (ohne was zu wissen) und sofort Maßnahmen fordert, solidarisch steht, die AfD verantwortlich macht und so weiter und so fort.

Passt es aber politisch nicht, dann wird der Täter gar nicht erwähnt, alles nur schrecklich der Sorte neutral-schrecklich-bis-morgen-reicht-für-einen-Tweet-und-erledigt, und die Gedanken sind - wie immer - bei den Opfern (als ob er wüsste, wer die Opfer sind und warum sie getötet werden, aber hey, welche Gedankentiefe erwartet man schon von Leuten wie Özdemir? Mehr als in einen Tweet passt?).

Das ZDF hat eben das Programm für eine Sondersendung unterbrochen.

Zentrale Message: Ja, der Täter war schwarz und aus Somalia, aber vor allem: Er ist psychisch gestört, ist in psychologischer Behandlung.

Also im Prinzip das, was die Grünen als Netzfeuerwehr bezeichnen.[4]

Anders gesagt: Wenn Migranten morden, verkündet das ZDF Schnelle Eingreif-Wahrheiten. Nicht Islamismus, Weißenhass, Schwulenhass oder was auch immer, war nur eine psychische Störung. Hatte psychische Probleme.

Als ob jeder mit psychischen Problemen gleich mit dem Messer rumlaufen und andere abschlachten würde. Denn wenn das so wäre, gäbe es weder das ZDF noch die Grünen, weil die sich längst alle gegenseitig ermordet hätten.

Also merken wir uns:

Wenn es politisch gerade passt, dann war es ein Hass-Täter, hinter dem große Netzwerke stecken, und die AfD und das Internet sind schuld. Bundestags­debatten, Gesetzes­verschärfungen, 100 Millionen Euro extra für den Kampf gegen Rechts. Gedenktafeln für die Opfer, man muss sie sichtbar machen, jährliche Gedenk­veranstaltungen, Kerzen und so. Straßen und Schulen werden nach ihnen benannt, manchmal auch Stiftungen. Und natürlich sind alle, die politisch unerwünschter Meinung sind, kollektiv mit schuld. Alle sind sie Mörder. Und alle natürlich Extremisten, drunter gibt's nichts.

Wenn es politisch gerade nicht passt, dann hatte der Täter psychische Probleme, ist alles schrecklich, aber völlig neutral und ursachenfrei, sind die Gedanken bei den Opfern und fertig. Nichts weiter. Hat nichts mit niemandem und schon gar nicht mit anderen zu tun.

Wer wählt sowas?

– Hadmut Danisch[5]
Die Wahrheit scheint etwas anders als die schnelle Eingreifwahrheit des ZDF zu liegen.

Laut zweier Meldungen (hier[ext] und hier[ext]) des Bayerischen Rundfunks (immerhin, obwohl öffentlich-rechtlich) handelt sich sich bei dem Täter von Würzburg um einen abgelehnten Asylbewerber Asylforderer.

Vorhin kam irgendwo, es gäbe einen Zeugen aus einem Kaufhaus, der gehört haben will, dass der Täter beim Zustechen "Allahu Akbar" rief, Allah war wieder mal großartig.

Googelt man, findet man dazu einige Hintergründe. Würzburg scheint ein Sammelplatz für Somalier zu sein, denn 2018 schrieb die Mainpost:

Zitat: «Dass Flüchtlinge aus Somalia nach Würzburg verteilt werden, ist Spiegel zufolge relativ neu: "Das begann vor einem Jahr." 523 somalische Flüchtlinge kamen 2017 nach Unterfranken. Das Missions­ärztliche Institut, das sich seit zwölf Jahren in einem deutschlandweit einzig­artigen Projekt um die Gesundheits­versorgung der Flüchtlinge in der GU kümmert, reagierte. "Wir bieten gerade erstmals einen zwei­wöchigen Gesundheitskurs für vorwiegend somalisch sprechende GU-Bewohner an", sagt Spiegel. Dies geschieht in Kooperation mit Übersetzerin Zeynab Herrmann, einer Würzburgerin, die Ende 1990 wenige Wochen vor Ausbruch des Bürgerkriegs aus Somalia floh.»[6]

Und dazu beschreiben sie

Zitat: «Maryan Sheik Hassan floh über Äthiopien, den Iran und die Türkei nach Italien. In Italien wurde sie registriert, man nahm ihre Finger­abdrücke. Bleiben wollte sie jedoch nicht in diesem Land. Denn in Italien ist die Situation für Geflüchtete äußerst prekär. Weil so viele Flüchtlinge hier landen, sind die Aufnahme­stellen völlig überlastet. Nach Ansicht verschiedener Flüchtlings­organisationen verstößt eine Abschiebung nach Italien wegen der dortigen Defizite im Asylsystem gegen die Menschenrechte.

Wie prekär die Lage ist, hat Maryan Sheik Hassan selbst erfahren. "Ich musste draußen im Park schlafen, als ich in Italien war", berichtet die junge Somalierin. Weil sie so schlechte Erfahrungen gemacht hat, ist ihre Angst vor einer Abschiebung auch so groß. Zu Recht, sagt Christine Wegener vom Missions­ärztlichen Institut: "Wir haben erfahren, dass viele Frauen aus Somalia in Italien in der Prostitution landen."

Safiyo Mahamed Ali hatte etwas mehr Glück. Die 28-jährige Somalierin reiste zwar ebenfalls über Italien ein. Doch weil sie hoch­schwanger in Deutschland ankam, wurde sie als Flüchtling anerkannt.»[6]

Über Italien.

Wie schafft man es, von der Türkei aus Italien als erstes Land in der EU zu betreten? Eigentlich nur über Flugzeug oder Schiff. Mit dem Schlauchboot wohl kaum.

Dazu sollte man auch mal wissen, wo beispielsweise die Insel Lesbos[wp] liegt, von der da so viel die Rede ist mit ihren Flüchtlings­krisen. Die liegt hier[ext]. Das ist zwar eine griechische Insel, aber sie ist nur etwa 10 km von der Türkei entfernt, aber über 200 km vom griechischen Festland entfernt. Das wird in den Nachrichten­sendungen eigentlich nie erwähnt, dass Lesbos der Teil der EU ist, den man nicht durch eine Grenze schützen kann und der so nah ist, dass die Türken die Flüchtlinge im Prinzip mit dem Katapult rüber­schießen können. Es heißt nur immer, wie mörderisch die griechische Küstenwache sei, die vor Lesbos Flüchtlings­boote ins offene Meer abdränge, und damit dem Tod weihe. Dass Lesbos aber eigentlich nicht im offenen Meer, sondern in einer Bucht der Türkei liegt, und das in der Bucht gerade mal 10km zur Türkei sind, wird in den Medien nicht erwähnt. Da hört sich das so an, als würde man die Leute auf das offene Meer in den sicheren Tod schicken. Wohlgemerkt: Die 12-Meilen-Zone ist schon 12 Meilen lang. Man kann eignetlich nur aus der Türkei als Flüchtling nach Lesbos kommen.

Und neulich kam ja heraus, dass der griechische Geheimdienst Leute geschnappt hat, die da die Küstenwache ausspioniert haben, um Flüchtlinge nach Lesbos zu bringen, eben immer da, wo die Küstenwache gerade nicht war. Und diese Leute kamen - aus Berlin.

Wenn nun aber Somalier "außenrum", also - vermutlich über das arabische Meer - über den Iran (wie geht das eigentlich? die Iraner sind doch nicht zimperlich, wenn es ums Schießen geht, die Polizei in den Emiraten sagte mir, dass es da ruppig zugeht und die Polizei auf dem Meer da auch gerne mal mit der Panzerfaust rumschießt) und die ebenfalls nicht zimperliche Türkei wandern können, dann muss doch da ein Prinzip dahinterstecken.

Ich hatte doch mal erzählt, dass ich mich 1990 als Student mit einem Kumpel in Singapur getroffen hatte. Der so Supersportler, sagte, er fährt mit dem Fahrrad hin. Ich so: Wenn Du das schaffst, treffen wir uns dort. Irgendwann kam das Telegramm, dass er da irgendwo im Himalaya Bergsteigen ist und bald dort ankommt, also musste ich hin(fliegen). Allerdings hatte er das mit dem Fahrrad doch nicht durchgehend geschafft. Der Iran hatte ihn nicht reingelassen. Die ließen nur Leute rein, die ein Rückflugticket vorweisen können, damit sie die nicht am Hals haben, und weil er prinzip­bedingt nur ein Fahrrad und kein Rückflug­ticket hatte, und sie ihm das mit dem Fahrrad sowieso nicht glaubten, haben sie ihn nicht reingelassen und er musste drüber­fliegen. Stattdessen hat er dann sein Fahrrad einen Monat bei schwulen Pakistanis in Rawalpindi gelassen (das Fahrrad wurde ihm später in Karlsrune vor dem Kino geklaut) und war in Radlerhosen und Norwegerpulli im Himalaya wandern gegangen. Er erzählte dann, da sei im Prinzip alles möglich, nur durch den Iran sei er partout nicht durchgekommen. Die würden mit allen Mitteln verhindern wollen, dass sie jemanden im Land haben, den sie nicht wieder los werden.

Wieso ist es dann Somaliern möglich, durch den Iran zu gelangen?

Und auch noch durch die Türkei?

Und dann landen die Leute in großen Zahlen auf Lesbos, aber es wird nie so richtig erwähnt, wie die da eigentlich hinkommen.

Oder eben von der Türkei nach Italien.

Es heißt doch immer, die ganzen Rettungs­schiffe würden Flüchtlinge aufsammeln, die vom Folterstaat Libyen ins Wasser fliehen. Worin genau besteht aber der Fluchtgrund für jemanden, der von der Türkei nach Italien will? Die Türkei ist nicht Libyen. Und die Strecke nach Lesbos ist Schlauchboot, aber nicht die nach Italien.

Irgendwas passt doch hier gar nicht zusammen.

Im besagten Artikel heißt es (2018), den Leuten drohe die Abschiebung nach Italien, weil Somalia nicht als Flüchtlings­land anerkannt wird.

Tatsächlich findet man dann ein Urteil des VG Würzburg vom 18.05.2020 über Abschiebungen nach Somalia, in dem die Klage auf Zuerkennung der Flüchtlings­eigenschaft abgewiesen wird. Aus dem Urteil:

Zitat: «Zu den Gründen, weshalb die Klägerin Somalia verlassen hat, erklärte die Klägerin, sie habe Somalia wegen eines Mannes verlassen, der sie habe zwingen wollen, ihn zu heiraten. Dieser Mann habe zu Al-Shabaab[wp] gehört. Sie habe ihn während einer Arbeit in einem Bistro kennen­gelernt. Die Leute von Al-Shabaab seien drei Mal zu ihr nach Hause gekommen. Die Eltern seien gegen diese Heirat gewesen. Ihr Vater sei getötet worden. Sie selbst sei am Arm verbrannt und am Bauch mit einem Messer verletzt worden. Sie sei zu einem Mann mitgenommen worden. Ihr sei nicht erlaubt worden, von dort wegzugehen. Sie sei dann doch zu ihrer Mutter gegangen. Ihre Mutter habe ihr geraten, zu fliehen. In Somalia sei sie beschnitten worden.»[7]

Ja, die scheinen Heiratsanträge gerne mit dem Messer zu machen.

Zitat: «Die Klägerin ist aufgrund des von ihr vorgetragenen Verfolgungs­schicksals nicht als Flüchtling i.S.d. § 3 Abs. 1 AsylG anzuerkennen. Das Gericht geht nicht davon aus, dass die Klägerin bei einer Rückkehr nach Somalia mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit landesweit Verfolgung i.S.v. § 3 Abs. 1 AsylG droht. Insbesondere ist die Klägerin nach Überzeugung des Gerichts nicht vorverfolgt aus Somalia ausgereist.

Ihr Vortrag zu dem angeblichen Verfolgungs­schicksal ist widersprüchlich und insgesamt als unglaubhaft zu bewerten. Zwar hat die Klägerin im Wesentlichen den Vortrag, den sie bei ihrer persönlichen Anhörung durch das Bundesamt angegeben hatte, bestätigt. Der Vortrag ist aber teilweise widersprüchlich, was für das Gericht nicht erklärbar ist, wenn sich die Schilderungen der Klägerin tatsächlich zugetragen hätten. Bei ihrer Anhörung durch das Bundesamt gab die Klägerin an, sie sei durch eine heiße Eisenstange durch Al-Shabaab-Männer verbrannt worden, die vorher am Herd in dem Haus der Klägerin erhitzt worden sei, weil man gerade gekocht habe. In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin angegeben, sie sei mit der Eisenstange erst bei dem Mann, der sie festgehalten habe, verbrannt worden. Nach Vorhalt durch das Gericht wurde die Angabe ungenau, und die Klägerin hat dies nunmehr in der Weise ausgeführt, dass es in dem Zusammenhang mit der Tötung des Vaters und ihrer Entführung gewesen sei, aber schon im Haus des Mannes, der sie entführt habe. Damit ist die Klägerin in einem nicht unwesentlichen Umstand von ihrer ursprünglichen Darstellung abgewichen, wofür es aus Sicht des Gerichts keine vernünftige Erklärung gibt, weil sie es noch bei ihrer Anhörung durch das Bundesamt detailliert anders geschildert hatte.

Nach den maßgeblichen Erkenntnis­quellen stellt sich die allgemeine Situation in Somalia aktuell im Wesentlichen wie folgt dar:

Somalia ist spätestens seit Beginn des Bürgerkriegs[wp] 1991 ohne flächen­deckende effektive Staatsgewalt. Die Autorität der Zentral­regierung wird vom nach Unabhängigkeit strebenden "Somaliland"[wp] im Nordwesten sowie von der die Regierung aktiv bekämpfenden, radikal­islamistischen Al-Shabaab-Miliz in Frage gestellt. Das Land zerfällt faktisch in drei Teile, nämlich das südliche und mittlere Somalia, die Unabhängigkeit beanspruchende "Republik Somaliland" im Nordwesten und die autonome Region Puntland[wp] im Nordosten. In Puntland gibt es eine vergleichsweise stabile Regierung; die Region ist von gewaltsamen Aus­einander­setzungen deutlich weniger betroffen als Süd-/Zentral­somalia. In "Somaliland" wurde im somalia­weiten Vergleich das bislang größte Maß an Sicherheit, Stabilität und Entwicklung erreicht. In Süd- und Zentral­somalia kämpfen die somalischen Sicherheits­kräfte mit Unterstützung der Militär­mission der Afrikanischen Union AMISOM gegen die Al-Shabaab-Miliz. Die Gebiete sind teilweise unter der Kontrolle der Regierung, teilweise unter der Kontrolle der Al-Shabaab-Miliz oder anderer Milizen. Die meisten größeren Städte sind schon längere Zeit in der Hand der Regierung, in den ländlichen Gebieten herrscht oft noch die Al-Shabaab. In den "befreiten" Gebieten finden keine direkten kämpferischen Aus­einander­setzungen mehr statt. Die Al-Shabaab verübt jedoch immer wieder Sprengstoff­attentate auf bestimmte Objekte und Personen, bei denen auch Unbeteiligte verletzt oder getötet werden (vgl. BayVGH, U.v. 27.3.2018 - 20 B 17.31663 - juris Rn. 20 m.w.N.). [...]

Die humanitären Bedingungen in Somalia sind nicht so schlecht, dass der Klägerin im Falle ihrer Rückkehr dort mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK droht. Das Gericht geht vielmehr davon aus, dass die Klägerin ihr Existenzminimum erarbeiten kann, wobei das Gericht unterstellt, dass die Klägerin gemeinsam mit ihrem hier geheirateten Ehemann, mit dem sie in einer Lebensgemeinschaft lebt, und dem jüngst geborenen Kind zurückkehrt.»[7]

Das hört sich an einer eingeübten Story an.

Davon abgesehen: Das Gericht trifft allgemeine Feststellungen über Somalia, und wird sie wohl kaum bei anderen Flüchtlingen anders sehen, das wird für alle Somalier gelten.

Es könnte also durchaus sein und wäre plausibel, dass der Mann in Würzburg ganz bewusst gemordet hat, um hier ins Gefängnis zu kommen und nicht abgeschoben zu werden. In Kapstadt hatten sie mir das erzählt, dass viele Leute in den Townships morden, um dafür zu Gefängnis verurteilt zu werden, weil die Lebens­bedingungen in den Gefängnissen unter der linken Regierung mit Mandela[wp]-Erbe weit, weit besser seien als in den Townships. Im Gefängnis hat man ein ordentlich Dach über dem Kopf, bekommt ordentliche Mahlzeiten, Heizung, Wasser, Licht, medizinische Vorsorgung, Unterhaltung, Sportplätze, wird beschützt - alles das gibt es in den Townships nicht. Nicht wenige Leute ziehen deshalb das Leben im Gefängnis ihrem Leben außerhalb des Gefängnisses vor, und morden schon deshalb, um ins Gefängnis zu kommen.

Interessant ist nun natürlich die Frage, wen der umgebracht hat.

Wenn die Ermordeten auch Somalier waren, dann würde sich die Frage stellen, ob der auch zur radikal­islamistischen Al-Shabaab-Miliz[wp] gehört. Wenn das stimmt, dass er Allahu Akbar geschrien habe. Eine zentrale Frage wird sein, ob der von solchen Leuten wie Carola Rackete oder den Schlepper­kreisen aus Berlin rangeholt wurde.

Die Story mit den psychischen Problemen erscheint mir da jedenfalls als Desinformation und Ablenkungs­manöver.

– Hadmut Danisch[8]

Einzelnachweise

  1. Video: Messerangriff in Würzburg - Drei Tote mehrere Schwerverletzte, The Epoch Times am 25. Juni 2021, aktualisiert: 25. Juni 2021 (Anreißer: In der Innenstadt von Würzburg wurden mehrere Personen von einem 24-jährigen Somalier mit einem Messer angegriffen. Einige Passanten hätten sich dem Angreifer couragiert in den Weg gestellt.) (Auszug: Bei einem Messerangriff in der Würzburger Innenstand sind am Freitag drei Menschen getötet worden. Es gebe zudem "fünf weitere Schwer- und Schwerstverletzte und noch weitere Verletzte", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann[wp] (CSU). Bei den sehr schwer Verletzten sei noch nicht sicher, ob alle überleben. Bei dem Täter handelt es sich um einen 24-jährigen Somalier, der Herrmann zufolge zuvor psychisch auffällig war. [...] Die Opfer sollen überwiegend weiblich sein.)
  2. Hadmut Danisch: Doppelte Maßstäbe, Ansichten eines Informatikers am 25. Juni 2021
  3. Twitter: @cem_oezdemir - 25. Juni 2021 - 19:59 Uhr
  4. Hadmut Danisch: Der Krieg der Grünen und der Roten gegen die Meinungsfreiheit, Ansichten eines Informatikers am 27. Mai 2021
  5. Hadmut Danisch: "Schreckliche Nachrichten aus #Wuerzburg": Das Geschwätz des Cem Özdemir, Ansichten eines Informatikers am 25. Juni 2021
  6. 6,0 6,1 Pat Christ: Flüchtlingen aus Somalia droht Abschiebung, Mainpost am 6. März 2018
  7. 7,0 7,1 Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - VG Würzburg, Urteil v. 18.05.2020 – W 9 K 19.31503, gesetze-bayern.de
  8. Hadmut Danisch: Mögliche Hintergründe zur Messerei von Würzburg, Ansichten eines Informatikers am 25. Juni 2021

Querverweise

Netzverweise