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Iran

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Iran ist ein Staat in Vorderasien. Der Iran ist eine Regionalmacht und ein Feindstaat[1] des derzeitigen Imperiums USA.

Zitat: «Iran ist ein eher kurioser Fall, da es seit dem 7. Jh. muslimisch dominiert ist, sich aber nie völlig von seiner persischen Identität gelöst hat. Die persische Lebensweise unterscheidet sich doch erheblich von der arabischen. Es gab immer wieder sehr freiheitliche Phasen, in denen die Religion weniger wichtig war. Der andauernde Streit zwischen Sunni[wp] und Schia[wp] ist wahrscheinlich auch ethnisch begründet. Der Zoroastrismus[wp] war ja die dominante Religion in dieser Region, bevor der Islam übernahm. Und gerade im Iran gab es immer wieder Phasen der großen Toleranz gegenüber anderen Religionen und auch einer europäischen Lebensweise. Warum ist der Iran unter "white flight" angesprochen? Nun, je nachdem wie grob man Rassen definiert, gehören die Perser eben zu den Kaukasiern und nicht zu den Asiaten oder Schwarzen. Dort findet ein seit Jahrhunderten immer wieder aufkommender Dauer­konflikt zwischen einer freiheit­lichen und einer sehr restriktiven Lebens­weise statt. Die Freiheit­lichen verlieren immer wieder, weil sie, wenn sie mal dran waren, nie den Mut hatten autoritär genug zu sein, um ihre Freiheiten dauerhaft zu sichern. Das widerspricht sich nur oberflächlich.» - Luisman[2]

Politisches System

Die Islamische Republik Iran ist ihrem politischen System nach ein theokratisch-totalitärer Polizei- und Überwachungsstaat.

POLITISCHE KERNINSTANZEN DES ISLAMISTISCHEN HERRSCHAFTSSYSTEMS

Um die "Gottessouveränität" bzw. die absolute Herrschaft der göttlichen Gesetze in konkrete gesellschaftliche Unterwerfungs- und Überwachungs­praxis zu überführen, wird ein totalitäres System politischer Führungs- und Lenkungs­organe geschaffen, durch deren Tätigkeit sich die Diktatur der Religions­gelehrten realisiert. In diesem Funktionskomplex lassen sich folgende Kerninstanzen identifizieren:

  1. Die höchste Autorität im System der Gottesdiktatur besitzt der auf Lebenszeit eingesetzte "Oberste geistliche Führer" (Rahbar). Als Stellvertreter des entrückten Imam Muhammed al-Mahdi verfügt er bis zu dessen Wiederkunft über uneingeschränkte Macht, bestimmt die Richtlinien der Politik, ist Ober­kommandierender der Streitkräfte und der "Revolutionsgarden" und ernennt die höchsten Richter (allesamt Geistliche). Zudem ernennt er sechs Mitglieder des Wächterrats. Die gesamte Rechtsprechung, Exekutive und Legislative steht unter der permanenten Aufsicht des religiösen Führers, der de facto die Rolle eines göttlich legitimierten absoluten Monarchen einnimmt. Vom 3. Dezember 1979 bis zum 3. Juni 1989 hatte der charismatische "Revolutionsführer" Ruhollah Mousavi Khomeini[wp] das Amt inne; ab dem 4. Juni bis heute Ali Khamenei, der zuvor Staatspräsident war. Da ihm das Charisma und die hohe religiöse Bildung Khomeinis fehlt, liegt hier ein latenter Konfliktherd zwischen ihm und den übrigen Mitgliedern der Herrschaftsklasse der Geistlichen, die eine kollektive statt einer personellen Ausübung der obersten geistlichen Führerschaft bevorzugen.
  2. Gewählt wird der "Religionsführer" durch den "Expertenrat", einem aus 86 Mitgliedern bestehendem Gremium, das alle acht Jahre vom Volk gewählt wird. Alle Kandidaten sind allerdings zuvor vom "Wächterrat" gesiebt und erst dann zur Wahl freigegeben worden. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass der "Wächterrat" wiederum zur Hälfte vom Obersten Religions­führer ernannt wird und somit der Religions­führer die Hälfte derjenigen bestimmt, die ihrerseits diejenigen selektieren, die für den „Expertenrat“ kandidieren dürfen, der dann den Religions­führer wählt. Somit ist ein geschlossenes (Kontroll-)System der Besetzung von Herrschafts­positionen gewährleistet.
  3. Eine wesentliche Rolle spielt der "Wächterrat", der aus sechs weltlichen Juristen und sechs religiösen Rechtsgelehrten besteht, wobei die Letztgenannten - wie gerade angemerkt - vom Religionsführer ernannt werden. Die Haupt­aufgaben des "Wächterrats" bestehen zum einen darin, die vom Parlament erlassenen Gesetze bzw. schon die Gesetzes­vorlagen auf ihre Vereinbarkeit mit dem islamischen Recht zu überprüfen und ggf. zu annullieren sowie zum anderen darin, die Kandidaten für die Wahl zum Parlament und für die Wahl zum Präsidentenamt auf ihre islamische "Zuverlässigkeit" zu überprüfen und auszulesen.
  4. Die Auswahl durch den Wächterrat stellt sicher, dass die in allgemeinen, direkten und geheimen Wahlen für vier Jahre gewählten 290 Abgeordneten des iranischen "Parlaments" (islamischer Konsultativrat) im Sinne der islamischen Prinzipien handeln. Hinzu kommt dann noch die Überwachung der Gesetzesinhalte. Nach dem „Wächterrat“ dürfen sich auch das Staatsministerium, das Exekutiv­komitee für die Wahlen sowie die Beobachter­kommission für die Wahlen einmischen. "Da die Kandidaten nicht von der Bevölkerung aufgestellt werden, sondern von staatlichen Organen 'qualifizierte', also diktierte Kandidaten sind, wird die Bevölkerung gezwungen, einer der Diktatur eigenen Logik bei Wahlen zu folgen." (Wahdat-Hagh 2003, S. 269.). D.h: Die "Wahlen" dienen im Grunde nur der formalen Schein­legitimierung des islamistischen Herrschaftssystems.
  5. Um mögliche Disbalancen zwischen dem Parlament (als Vertreter nationaler und gesellschaftlicher Interessen) und dem Wächterrat (als übergeordneter Vertreter islamischer Prinzipien) abzufangen und im Interesse der System­stabilität einzudämmen, wurde als zusätzliches Organ der „Schlichtungsrat“ gegründet, der sich aus insgesamt 35 festen (darunter die klerikalen Mitglieder des Wächterrates) und variablen Mitgliedern zusammensetzt, die vom Religionsführer ernannt werden.
  6. Auch die Wahlen zum Amt des "Staatspräsidenten" sind im Grunde eine Farce, da von zahlreichen Bewerbern nur wenige zugelassen werden. Dass es trotz dieser regime­funktionalen Selektion dennoch zu Manipulationen bei der Stimmen­auszählung kommen kann, zeigt zum einen die tiefen Risse zwischen einzelnen Abteilungen und Fraktionen der staats­islamistischen Herrschaftsträger. Zum anderen zeugt die hohe emotionale „Aufladung“ der diktierten Auswahl­möglichkeiten zwischen ausgesuchten Vertretern des Regimes, die sich nur graduell voneinander unterscheiden, von einem enorm angestauten Potenzial an sozialer und politischer Unzufriedenheit innerhalb der Bevölkerung. Dabei ist der für vier Jahre gewählte Staatspräsident im Grunde nur der "Laufbursche" des Religions­führers, der dessen politische Absichten ohne Wenn und Aber ausführen muss und auf Gedeih und Verderb von dessen Rückendeckung abhängig ist.

ORGANE DES STAATSISLAMISTISCHEN REPRESSIONSAPPARATS

Die politischen Kerninstanzen der staats­islamistischen Diktatur stützen sich auf einen komplexen Apparat von Repressions-, Kontroll- und Sanktions­organen, die dem Ziel der Sicherung des islamistischen Herrschafts­systems nach innen und außen dienen und zudem die Aufgabe haben, islamistische Kräfte im Ausland anzuleiten und operativ zu unterstützen. Unter anderen sind hier folgende Institutionen zu nennen:

  1. Die unmittelbar militärischen bzw. bewaffneten Repressions­organe. Dazu zählen a) die reguläre Armee, welche die Unabhängigkeit und die nationalen Grenzen des Landes verteidigen soll sowie b) die als besonders regimetreu geltenden Korps der "Revolutions­wächter der islamischen Revolution" oder "Revolutions­garden" (Pasdaran). Ihre Aufgabe ist der Schutz der islamistischen Diktatur gegen alle aktuellen und potentielle Feinde (Gesamtheit derer, die sich der islamistischen Diktatur nicht unterwerfen wollen) sowie die einschüchternde Präsenz und Kontrolle der Bevölkerung im Sinne des sitten­diktatorischen Grund­imperativs des Islam, das Rechte zu gebieten und das Unrechte zu verbieten (Koran, Sure 3, Verse 104, 110 und 114). Nach Schätzungen von Forschungs­einrichtungen beträgt die Zahl der Pasdaran ca. 125.000 Personen. Als dritte Säule sind c) die paramilitärischen Bassiji-Einheiten anzuführen, die von den Pasdaran kontrolliert werden und wie diese die inneren und äußeren Feinde der Gottesdiktatur bekämpfen sollen. Die ca. 200.000 Mitglieder dieser islamistischen Volksmiliz bilden ein über das ganze Land verzweigtes Netzwerk von "Widerstands­zellen", das in allen Dörfern und Städten des Landes im Sinne eines zugleich ideologischen Überwachungs- und militärischen Unter­drückungs­systems den Schrecken Allahs verbreitet.
  2. Die ideologischen Bespitzelungs- und Geheimdienst­organe. Dazu zählen die "Komitees der islamischen Revolution", die beim Kampf gegen abweichendes/unislamisches Verhalten mit der städtischen Polizei und der Gendarmerie zusammen­arbeiten, sowie der "Sicherheitsrat des Staates", die beide als Abteilungen des Staats­ministeriums geführt werden. Das "Ministerium für Information und Sicherheit" (MOIS), das unter anderem für Spionage­abwehr, Kontrolle des Reiseverkehrs, Auslands­aufklärung und Anschlags­vorbereitung im Ausland zuständig ist, besitzt 15 Abteilungen, die zum Teil auf die Bekämpfung besonderer Feinde (linke Gruppen, Mojahedin) oder auf die Zusammenarbeit mit „gelenkten“ Organisationen wie Hamas und Hisbollah spezialisiert sind. Agenten des MOIS wird auch die Ermordung regimekritischer Schriftsteller und Politiker angelastet. Die Revolutionsgarden unterhalten darüber hinaus einen eigenen Nachrichtendienst, der sich „QODS-Streitkräfte“ (Heilige) nennt und eng mit dem MOIS zusammenarbeitet. Ober­kommandierender dieser Abteilung war ab März 1998 der nun am 3. Januar 2020 durch einen US-Raketen­angriff getötete Generalmajor Qasem Soleimani. In dessen Amtszeit fielen zahlreiche direkte und indirekte Gewalteinsätze der "QODS-Streitkräfte" im Ausland. So unterstützt diese Abteilung zum Beispiel Terror­organisationen wie die Hisbollah[wp] und die Hamas[wp]. Neben der Bekämpfung von rebellischen Minderheiten im Inneren, wie zum Beispiel den Kurden, widmen sich die "Heiligen" insbesondere dem Export des iranischen Staats­islamismus und unterhalten militärische Trainingscamps zur Ausbildung von Terroristen im Sudan und im Libanon. Ihnen werden auch "die Bombenanschläge auf die israelische Botschaft in Argentinien 1992 sowie auf das Zentrum der jüdischen Gemeinde in Buenos Aires 1994 angelastet, bei denen 64 Menschen ums Leben gekommen sind" (Wahdat-Hagh 2003, S. 311). „Die New York Times berichtete unter Berufung auf Nachrichten­dienst­quellen, dass die Quds-Einheit schiitischen Kräften im Irak leistungs­fähige Sprengsätze (Hohlladungen) zur Verfügung gestellt hätten, die bis Februar 2007 rund 170 amerikanische Soldaten getötet hätten."
  3. Die ideologischen Zensur- und Gleichschaltungs­organe. Neben den Ministerien für Bildung und Erziehung, und für Kultur und höhere Bildung ist hier vor allem das Ministerium für Kultur und Islamische Führung (Bekehrung) anzuführen, dass insbesondere gemäß dem genannten islamischen Herrschafts­prinzip, das Rechte zu gebieten und das Unrechte zu verbieten, als religiöse Zensurbehörde fungiert. Zu seinen Hauptaufgaben zählt die Förderung des "Wachstums der sittlichen Tugenden" im Sinne der diktierten Zwangsmoral des Gottesstaates, der Schutz der Gesellschaft vor "unislamischen Einflüssen" bzw. Abwehr der kulturellen Moderne sowie die Forcierung islamischer Propaganda im In- und Ausland. In diesem Kontext ist auch antijüdische Hetzpropaganda, die Durchführung einer Konferenz von Holocaust-Leugnern in Teheran sowie Ahmadinedschads Auftritt auf der Konferenz des UNO-Menschen­rechts­rates im April 2009 zu sehen.
  4. Die Scharia und der Justizapparat. Die konter­revolutionäre Wiedereinführung des islamischen Rechts ist der Brennpunkt des Übergangs von der Schah-Diktatur zur staats­islamistischen Diktatur und bildet die Grundlage für den totalitären Aufbau des Gottesstaates. Im Zentrum der staatsislamistischen Systemtätigkeit steht folglich die rigorose Anwendung des islamischen Rechts (Scharia), wie es als absolut gültiges Normengefüge aus der koranischen Offenbarung und der Sunna des Propheten von den herrschenden Religions­gelehrten abgeleitet und repressiv-terroristisch überwacht und durchgesetzt wird. Dabei ist im iranischen Gottesstaat die dschaf’aritische Rechtsschule der "Zwölferschiiten" maßgeblich. Nach dieser gültigen Rechts­auffassung sieht der iranische Strafrechts­katalog zum Beispiel für wiederholten unerlaubten Geschlechtsverkehr die Todesstrafe durch Steinigung vor. Je nach Geständnislage ist festgelegt, ob zunächst der religiöse Richter oder die Zeugen die ersten Steine werfen. Selbst die Größe der Steine ist festgelegt. Für Homosexualität "in der Form des Verkehrs" ist die Todesstrafe vorgesehen, wobei die Tötungsart im Ermessen des religiösen Richters liegt. Als Strafe für das Trinken berauschender Getränke sind für Frauen und Männer 80 Peitschenhiebe vorgesehen. Bei wiederholter Rückfälligkeit droht auch hier die Todesstrafe. Oppositionelle, die sich gegen die islamistische Diktatur wenden, werden als "Kämpfer gegen Gott und Verderbens­stifter auf Erden" klassifiziert. Die Strafe für den Kampf gegen Gott und das irdische Verderbens­stiften ist eine der vier folgenden: Tötung; Kreuzigung; Abschneiden zuerst der rechten Hand und dann des linken Fußes; Verbannung. Als "politische Verbrechen" werden alle kritischen Äußerungen und Bekundungen angesehen, die sich gegen die herrschende Staatsführung richten und zur "Desorganisation der gedanklichen Sicherheit der Gesellschaft" führen können. Bei Abkehr und Nicht­anerkennung bzw. Distanzierung vom Islam - also Abfall vom "rechten Glauben" - droht Hinrichtung oder eine lange Gefängnisstrafe. So ist ein männlicher Abtrünniger zum Tode zu verurteilen, wenn er nicht widerruft, eine weibliche Abtrünnige hingegen soll so lange gefangen­gehalten werden, bis sie widerruft. Dabei wird nach einer neueren iranischen Gesetzvorlage, die vom iranischen Parlament mit großer Mehrheit gebilligt wurde, unerwünschte Neuerung, also Reform, als Ketzerei ausgelegt und unter den Glaubens­abfall­paragraphen subsumiert. Wer als Geistlicher für die Trennung von Staat und Religion plädiert und die Menschenrechte verteidigt, wird als Apostat behandelt. Für Beleidigung der Staatsbeamten der Gottesdiktatur sind bis zu vierundsiebzig Peitschenhiebe vorgesehen. Mit ebenso vielen Peitschenhieben müssen Frauen rechnen, die sich ohne die religions­gesetzlich vorgeschriebene Kleidung auf öffentlichen Straßen und Plätzen zeigen. Im Einklang mit der Scharia gelten Jungen mit 15 Jahren und Mädchen mit neun Jahren als volljährig und damit voll straffähig. Dementsprechend weist der Iran weltweit nicht nur die höchste Rate an Hinrichtungen im Verhältnis zur Bevölkerung auf. Zudem werden im Iran weltweit am meisten Jugendliche bzw. Menschen hingerichtet, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Tat noch nicht volljährig waren, wie zum Beispiel 2007 zwei homosexuelle Teenager. Nach Schätzungen von Menschenrechts­organisationen ist davon auszugehen, dass sich gegenwärtig ca. 90 minderjährig zum Tode Verurteilte in den Todeszellen des Gottesstaates befinden.

Auf der Basis dieses zutiefst menschen­rechts­widrigen islamischen Rechtssystems wird dann der beschriebene Unterdrückungs­apparat eingesetzt, wie er sich aus solchen Teilsystemen wie der Religionspolizei, bewaffneten Sittenwächtern sowie Sicherheits- und Nachrichten­diensten zusammensetzt, die man verniedlichend als "Mullah-Stasi" oder aber besser und genauer als Islam-Gestapo bezeichnen könnte. Die Liste von unislamischen Verhaltensweisen, auf die dieser sitten­terroristische Apparat mit Verhaftung und Gewalt­androhung und Gewalt­anwendung (Auspeitschen) reagiert, ist lang: Offener Kontakt von unverheirateten Männern und Frauen, unmoralische Kleidung, Popmusik und Tanz­vergnügen, Besuch von Partys. Schon unter dem angeblichen Reformer Khatami war zu lesen, wie die Sittenwächter agieren: Bei leichten Auspeitschungen klemmen sie sich den Koran unter die Achsel, bei größeren Vergehen wie etwa bei Fehlen des Jungfern­häutchens schlagen sie mit dem ausgestreckten Arm.

Hartmut Krauss[3]

Einzelnachweise

  1. ein Feindstaat ist jeder unabhängige und souveräne Staat, der sich nicht der Oberhoheit eines Imperiums unterwerfen will bzw. seine Eigenständigkeit nicht preisgeben möchte.
  2. White flight - Der Rückzug der Weißen, Luisman's Blog am 1. Juni 2018
  3. Pdf-icon-extern.svg Iran: Zur totalitären Konstitution des staatsislamistischen Herrschaftssystems[ext] - Hartmut Krauss, 10. Januar 2020

Querverweise

Netzverweise